Bereich Süd - Bundeswehr-Sozialwerk
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Aktion Sorgenkinder in <strong>Bundeswehr</strong>familien des BwSW<br />
Tochter mit Wasserkopf<br />
Im Jahre 2002 wurde die Tochter einer<br />
Arbeitnehmerin der <strong>Bundeswehr</strong> mit<br />
einem Hydrocephalus (sog. Wasserkopf)<br />
geboren. Gleich nach der Geburt musste<br />
die Kleine auf die Intensivstation und<br />
bereits am ersten Lebenstag das erste<br />
Mal operiert werden. Es kam zu weiteren<br />
ca. 16 Operationen. Bis zum heutigen<br />
Tag hat sich in der Entwicklung der<br />
Tochter nicht sehr viel getan, sie wird 9<br />
Jahre alt und sitzt in einer angepassten<br />
Sitzschale mit Rollstuhluntergestell. Das<br />
alte Fahrzeug der Familie mit Rollstuhlplatz<br />
und Rampe hat schon 200.000 km<br />
gelaufen und verursacht sehr viele Reparaturkosten.<br />
Zur Anschaffung eines<br />
neuen Fahrzeuges hat das BwSW einen<br />
Zuschuss in Höhe von ‡ 5.000,– gewährt.<br />
Ehefrau eines Soldaten verstarb<br />
Im Sommer 2010 wurde bei der Ehefrau<br />
eines Soldaten Brustkrebs diagnostiziert.<br />
Im Frühjahr diesen Jahres verstarb sie<br />
auf Grund dieser Erkrankung. Das Ehepaar<br />
war seit 2003 verheiratet und hat<br />
zwei Söhne im Alter von sechs und drei<br />
Jahren. Der Verlust für den Soldaten und<br />
seine Kinder ist natürlich sehr groß.<br />
Damit sie ein wenig zur Ruhe kommen<br />
und gemeinsame Zeit nach diesen<br />
schweren Monaten verbringen können,<br />
gewährte das BwSW einen zweiwöchigen<br />
Erholungsaufenthalt in einem Haus<br />
des BwSW und einen Zuschuss in Höhe<br />
von ‡ 1.000,–. Das Soldatenhilfswerk<br />
gewährte eine Kameradschaftshilfe in<br />
Höhe von ‡ 3.300,–.<br />
Finanzielle Unterstützung für allein<br />
erziehende Soldatin<br />
Eine allein erziehende Soldatin musste<br />
zu einem zweimonatigen Lehrgang mehrere<br />
hundert Kilometer vom Wohnort<br />
entfernt. In Zusammenarbeit mit dem<br />
Jugendamt fand die Mutter eine Möglichkeit,<br />
während der Woche eine<br />
24-Stunden-Betreuung für ihren Sohn,<br />
der erst 1 ½ Jahre alt ist, zu bekommen.<br />
Eine dauerhafte Wochenend-Unterstützung<br />
durch ihre im Wohnort lebende<br />
Mutter ist nicht möglich, da diese selbst<br />
pflegebedürftig ist und daher die Betreuung<br />
des Kleinen nicht erbringen kann.<br />
Als finanzielle Unterstützung zu den<br />
vom Dienstherrn gewährten Reisebeihilfen<br />
für Familienheimfahrten bewilligte<br />
das BwSW einen Zuschuss in Höhe von<br />
‡ 500,–.<br />
Ehefrau übernimmt Vormundschaft<br />
für Nichte und Neffe<br />
Die Ehefrau eines Arbeitnehmers der<br />
<strong>Bundeswehr</strong>, die halbtags beschäftigt ist,<br />
wurde zum Vormund für die Tochter<br />
und den Sohn ihres Bruders durch das<br />
Amtsgericht bestellt. Vor ca. 5 ½ Jahren<br />
ist die Mutter der Kinder verstorben. Der<br />
Vater der Kinder verstarb Anfang des<br />
Jahres auf Grund einer Krebserkrankung.<br />
Dieser war nach dem Tod seiner<br />
Ehefrau mit der neuen Lebenssituation<br />
überfordert. Er lebte mit den beiden Kindern<br />
ganz zurückgezogen, überschuldete<br />
sich in der Folgezeit und vernachlässigte<br />
die Betreuung der Kinder sowie die Versorgung<br />
des Haushalts. Es wurden kindgerechte<br />
Zimmer hergerichtet und möbliert.<br />
Angemessene und ausreichende<br />
Bekleidung sowie notwendige Bücher<br />
etc. für die Schule wurden gekauft. Das<br />
Erbe der Kinder wurde ausgeschlagen,<br />
um sie vor den Schulden des verstorbenen<br />
Vaters zu schützen. Die Kinder<br />
bedürfen sicher noch über einen langen<br />
Zeitraum der professionellen psychologischen<br />
Betreuung und der einfühlsamen<br />
emotionalen Zuwendung der »Pflegeeltern«.<br />
Um die zur Zeit finanziell sehr<br />
angespannte Situation und das große<br />
Engagement zu unterstützen, bewilligte<br />
das BwSW einen Gutschein über einen<br />
kostenlosen zweiwöchigen Erholungsaufenthalt<br />
für vier Personen in einem<br />
Haus des BwSW und einen Zuschuss in<br />
Höhe von ‡ 1.000,–.<br />
Ehefrau eines Soldaten nach schwerer<br />
Erkrankung verstorben<br />
Die Ehefrau des Soldaten verstarb nach<br />
schwerer Erkrankung. Nun steht der<br />
Witwer mit seinen beiden Töchtern (4<br />
und 10 Jahre alt) allein da. Auf Grund<br />
des schweren Schicksalsschlages und<br />
der damit verbundenen alleinigen Sorge<br />
um seine Töchter, ist es dem Soldaten<br />
nicht mehr möglich, seinen Dienst in<br />
Vollzeit auszuüben. Eine Unterstützung<br />
durch die restliche Familie erfolgt, ist<br />
aber schwierig, da diese nicht am Familienwohnort<br />
ansässig ist. Um dem Vater<br />
und den beiden Töchtern in dieser<br />
schweren Zeit zunächst etwas Abstand<br />
und Ruhe vom Geschehenen zu gönnen,<br />
bewilligte das BwSW einen kostenlosen<br />
zweiwöchigen Erholungsaufenthalt in<br />
einem Haus des BwSW.<br />
Schwerwiegende Leukämie bei<br />
jungem Soldaten diagnostiziert<br />
Ende letzten Jahres wurde bei einem<br />
Soldaten eine schwerwiegende Leukämie<br />
diagnostiziert. Er ist verheiratet und<br />
Vater eines 8-jährigen Sohnes und einer<br />
3-jährigen Tochter. Seit der Diagnose<br />
befindet er sich fast durchgehend stationär<br />
in der Uniklinik. Nach mehreren<br />
Chemotherapien und mittlerweile einer<br />
Knochenmarkspende stehen die Prognosen<br />
auf eine Heilung recht gut. Neben<br />
dieser schwerwiegenden Erkrankung ist<br />
natürlich auch der tägliche Besuch<br />
durch seine Familie eine finanzielle<br />
Belastung, die einen Migrationshintergrund<br />
hat und erst seit einigen Jahren in<br />
Deutschland lebt. Das BwSW bewilligte<br />
einen kostenlosen zweiwöchigen Erholungsaufenthalt<br />
in einem Haus des<br />
BwSW und einen Zuschuss in Höhe von<br />
‡ 1.000,–.<br />
03|2011 <strong>Bundeswehr</strong>-<strong>Sozialwerk</strong>