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GROSSE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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<strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2572<br />

6. Gibt es Regionen und wenn ja wo, in denen eine Dominanz von<br />

Bekleidungsnormen und anderen kulturellen Codes zu beobachten ist,<br />

die ihren Ursprung in der linken Szene haben?<br />

Inwiefern wird diese Dominanz mittels körperlicher Gewalt durchgesetzt?<br />

7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Bestrebungen<br />

linksextremer Parteien, von Organisationen oder Vereinen bzw.<br />

Einzelpersonen, durch den Kauf oder das Anmieten von Wohnungen,<br />

Häusern und Grundstücken das Konzept der „alternativen Wohngegenden“<br />

umzusetzen?<br />

8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber hinaus über die<br />

Bemühungen linksextremer Parteien, von Organisationen oder<br />

Vereinen bzw. Einzelpersonen, für Propagandazwecke eigene Unternehmen<br />

(Druckereien. Musikverlage, Buchläden, Werbeagenturen,<br />

Kleidungsvertriebe etc.) aufzubauen?<br />

Zu 6, 7 und 8<br />

Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.<br />

9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Versuche von<br />

Seiten des organisierten Linksextremismus, gezielt über „unpolitische<br />

Arbeit“ mit Jugendlichen - wie zum Beispiel Angebote im Bereich der<br />

Jugendarbeit, des Sports oder der Musik - sich als soziale Hilfesteller<br />

zu etablieren?<br />

Wie erfolgreich ist der organisierte Linksextremismus mit diesen Versuchen?<br />

Auf die Antwort zu Frage VIII. 2 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung<br />

keine Erkenntnisse vor.<br />

10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Versuche von<br />

Seiten des organisierten Linksextremismus, gezielt Nachbarschaftshilfe<br />

(Betreuung von Kindern, Migranten, Drogensüchtigen und/oder<br />

Straffälligen etc.) zu organisieren und sich so jenseits gewaltförmiger<br />

Konfrontation als hegemoniale Kraft zu etablieren?<br />

Auf die Antwort zu Frage VIII. 2 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung<br />

keine Erkenntnisse vor.<br />

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