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GROSSE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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Drucksache 6/2572<br />

<strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode<br />

4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Hauptinhalte bzw.<br />

Schwerpunktthemen der jeweiligen Publikationen?<br />

Wurden dabei insbesondere Themen berücksichtigt, die in der allgemeinen<br />

Öffentlichkeit eine Rolle spielten?<br />

Die autonome Szenezeitschrift „Widerstand“ (siehe Antwort zu Frage 1) veröffentlichte unter<br />

anderem Texte mit Bezug zur Rote-Armee-Fraktion (RAF). Eine inhaltliche Auseinandersetzung<br />

mit linksextremistischem Gedankengut war jedoch nicht festzustellen.<br />

Themen der Zeitschrift „in ALLERhand“ (siehe Antwort zu Frage 1) waren insbesondere<br />

Antifaschismus, Repression, Sexismus und Anarchie. Das Blatt lebte zum Großteil von<br />

Zuschriften und Artikeln über Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald, Rostock, Güstrow und<br />

Schwerin.<br />

Darüber hinaus setzen sich die oben genannten Publikationen regelmäßig mit aktuellen<br />

Themen, unter anderem des Rechtsextremismus, auseinander, wobei linkspopulistische<br />

Thesen vertreten werden. Sie enthalten zum Teil Beschreibungen von Aktivitäten der<br />

örtlichen linksextremistischen Szene und informieren über Aktionen und Konzepte.<br />

Außerdem werden sie zur Bekanntgabe von Terminen genutzt.<br />

An die Öffentlichkeit gerichtete Publikationen enthalten zum Beispiel Kritik am bestehenden<br />

Parteiensystem, dienen der Selbstdarstellung und versuchen, die Leser-/innen für die eigenen<br />

Positionen zu gewinnen.<br />

5. Welche eigenen Internet-Präsenzen unterhalten die Herausgeber der<br />

jeweiligen Printmedien bzw. Publikationen (bitte mit Internetadressen<br />

auflisten)?<br />

Soweit die Herausgeber bekannt sind, wird auf die Beantwortung der Fragen II. 13 und IV. 12<br />

verwiesen.<br />

6. Was unternimmt die Landesregierung, um die Nutzung des Internets<br />

für linksextreme Inhalte zu begrenzen?<br />

Seitens der Landesregierung erfolgen anlassunabhängige Recherchen im Internet. Bei<br />

Feststellung von strafbaren Inhalten auf Internetpräsenzen werden Ermittlungsverfahren<br />

eingeleitet und die jeweiligen Provider/Anbieter mit der Bitte um Löschung angeschrieben.<br />

Gegebenenfalls erfolgt bei jugendgefährdenden Inhalten eine Mitteilung an die Bundesprüfstelle<br />

für jugendgefährdende Medien.<br />

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