GROSSE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern
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Drucksache 6/2572<br />
<strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode<br />
4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Hauptinhalte bzw.<br />
Schwerpunktthemen der jeweiligen Publikationen?<br />
Wurden dabei insbesondere Themen berücksichtigt, die in der allgemeinen<br />
Öffentlichkeit eine Rolle spielten?<br />
Die autonome Szenezeitschrift „Widerstand“ (siehe Antwort zu Frage 1) veröffentlichte unter<br />
anderem Texte mit Bezug zur Rote-Armee-Fraktion (RAF). Eine inhaltliche Auseinandersetzung<br />
mit linksextremistischem Gedankengut war jedoch nicht festzustellen.<br />
Themen der Zeitschrift „in ALLERhand“ (siehe Antwort zu Frage 1) waren insbesondere<br />
Antifaschismus, Repression, Sexismus und Anarchie. Das Blatt lebte zum Großteil von<br />
Zuschriften und Artikeln über Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald, Rostock, Güstrow und<br />
Schwerin.<br />
Darüber hinaus setzen sich die oben genannten Publikationen regelmäßig mit aktuellen<br />
Themen, unter anderem des Rechtsextremismus, auseinander, wobei linkspopulistische<br />
Thesen vertreten werden. Sie enthalten zum Teil Beschreibungen von Aktivitäten der<br />
örtlichen linksextremistischen Szene und informieren über Aktionen und Konzepte.<br />
Außerdem werden sie zur Bekanntgabe von Terminen genutzt.<br />
An die Öffentlichkeit gerichtete Publikationen enthalten zum Beispiel Kritik am bestehenden<br />
Parteiensystem, dienen der Selbstdarstellung und versuchen, die Leser-/innen für die eigenen<br />
Positionen zu gewinnen.<br />
5. Welche eigenen Internet-Präsenzen unterhalten die Herausgeber der<br />
jeweiligen Printmedien bzw. Publikationen (bitte mit Internetadressen<br />
auflisten)?<br />
Soweit die Herausgeber bekannt sind, wird auf die Beantwortung der Fragen II. 13 und IV. 12<br />
verwiesen.<br />
6. Was unternimmt die Landesregierung, um die Nutzung des Internets<br />
für linksextreme Inhalte zu begrenzen?<br />
Seitens der Landesregierung erfolgen anlassunabhängige Recherchen im Internet. Bei<br />
Feststellung von strafbaren Inhalten auf Internetpräsenzen werden Ermittlungsverfahren<br />
eingeleitet und die jeweiligen Provider/Anbieter mit der Bitte um Löschung angeschrieben.<br />
Gegebenenfalls erfolgt bei jugendgefährdenden Inhalten eine Mitteilung an die Bundesprüfstelle<br />
für jugendgefährdende Medien.<br />
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