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GROSSE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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<strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2572<br />

I. Grundlegendes über die Auseinandersetzung mit Linksextremismus<br />

in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

1. Welche Begriffsdefinition legt die Landesregierung der Auseinandersetzung<br />

mit dem Linksextremismus zugrunde?<br />

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sammeln und werten die Verfassungsschutzbehörden des<br />

Bundes und der Länder vornehmlich sach- und personenbezogene Daten unter anderem über<br />

Bestrebungen aus, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand<br />

oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind [§ 5 Absatz 1 des Gesetzes<br />

über den Verfassungsschutz im Lande <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - Landesverfassungsschutzgesetz<br />

(LVerfSchG M-V)].<br />

Die Begriffe Bestrebungen, freiheitliche demokratische Grundordnung, Handeln für einen<br />

Personenzusammenschluss sowie Gewalt werden in § 6 LVerfSchG M-V im Einzelnen legal<br />

definiert.<br />

Die Verfassungsschutzbehörden bezeichnen Bestrebungen als extremistisch, die gegen die<br />

freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes<br />

oder eines Landes gerichtet sind. Alternativ findet der Begriff der verfassungsfeindlichen<br />

Bestrebungen Anwendung. In der Praxis werden die Begriffe „extremistisch“ und „verfassungsfeindlich“<br />

synonym verwendet.<br />

2. Hat es seit Bestehen des Bundeslandes <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

erkennbare Veränderungen im linksextremen Spektrum in seiner<br />

sozialen Zusammensetzung, nach Altersgruppen, Geschlecht,<br />

Bildungsgrad, religiöser oder organisatorischer Bindung usw.<br />

gegeben?<br />

Bei der Erfassung von Erkenntnissen über die Angehörigen des linksextremistischen<br />

Spektrums erfolgt keine systematische Erhebung von Daten hinsichtlich sozialer Zusammensetzung,<br />

Bildungsgrad oder religiöser Bindung. Statistische Vergleiche sind zu diesen<br />

Punkten daher nicht möglich. Bezüglich der Veränderungen bei der „organisatorischen<br />

Bindung“ wird auf diverse Antworten zu Fragen, die die Mitgliederzahlen betreffen,<br />

verwiesen.<br />

Aufgrund gesetzlicher Löschungsfristen ist eine Auflistung der dem Linksextremismus<br />

zuzurechnenden Personen nach Alter und Geschlecht seit Bestehen des Bundeslandes nicht<br />

möglich. Hierzu sind nur aktuelle Angaben möglich.<br />

Der Anteil von Frauen liegt im gesamten Bereich des Linksextremismus bei circa 20 %. Die<br />

Altersstruktur der dem Linksextremismus in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> zuzurechnenden<br />

Personen stellt sich aktuell (Stand: 05/2013) wie folgt dar (Gliederung nach Geburtsjahren):<br />

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