GROSSE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern
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<strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2572<br />
XVII. Linksextremismus in Justizvollzugsanstalten in<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
1. Wie viele Häftlinge verbüßten in den Justizvollzugsanstalten<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>s aufgrund einer linksextremen Straftat seit<br />
Bestehen des Bundeslandes <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> eine<br />
Haftstrafe (bitte getrennt nach Jahren und Justizvollzugsanstalten<br />
aufweisen)?<br />
a) Aufgrund welcher Straftaten und zu welcher Haftdauer wurden die<br />
Personen verurteilt?<br />
b) Wie viele dieser Straftaten wurden in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
begangen?<br />
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über links-motivierte<br />
Straftaten, die in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> begangen wurden, aber<br />
in anderen Bundesländern zu Verurteilungen führten?<br />
3. Wie viele Straftaten richteten sich<br />
a) gegen die Polizei?<br />
b) gegen sogenannte „Rechte“ oder sonstige politische Gegner?<br />
Zu 1, 2 und 3<br />
Die Fragen können nicht beantwortet werden.<br />
Die erfragten Daten werden nicht erfasst. „Linksextreme Straftaten“ stellen für den<br />
Justizvollzug kein Erfassungsmerkmal dar. Im Bereich des Justizvollzuges werden statistisch<br />
die Zahlen der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten nach der begangenen strafbaren<br />
Handlung erfasst. Im Gegensatz zur Verfahrensweise bei der Polizei werden im Justizvollzug<br />
keine Statistiken zu Gefangenen dahingehend geführt, ob sie politisch motivierte Straftaten<br />
begangen haben. Wird im Aufnahmeverfahren oder im Diagnoseverfahren zur Erstellung des<br />
Vollzugsplanes durch die Justizvollzugsanstalten festgestellt, dass den zur Verurteilung<br />
geführten Straftaten eine extremistische Motivation zugrunde liegt, werden diesem<br />
Gefangenen spezielle Behandlungsprogramme im Justizvollzug angeboten. In besonderen<br />
Einzelfällen erfolgt zur weiteren Vollzugsplanung eine Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden<br />
des Landes.<br />
4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und welche<br />
linksextremen Parteien bzw. Organisationen/Gruppierungen in den<br />
Justizvollzugsanstalten in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> seit Bestehen<br />
des Bundeslandes versucht haben, Kontakte mit den Gefangenen zu<br />
knüpfen und zu vertiefen?<br />
Die Justizvollzugseinrichtungen des Landes sind angewiesen, Kontakte zwischen extremistischen<br />
Vereinigungen beziehungsweise Personen und Inhaftierten auf der Grundlage der<br />
gesetzlichen Bestimmungen zu unterbinden.<br />
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