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GROSSE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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<strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2572<br />

XVII. Linksextremismus in Justizvollzugsanstalten in<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

1. Wie viele Häftlinge verbüßten in den Justizvollzugsanstalten<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>s aufgrund einer linksextremen Straftat seit<br />

Bestehen des Bundeslandes <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> eine<br />

Haftstrafe (bitte getrennt nach Jahren und Justizvollzugsanstalten<br />

aufweisen)?<br />

a) Aufgrund welcher Straftaten und zu welcher Haftdauer wurden die<br />

Personen verurteilt?<br />

b) Wie viele dieser Straftaten wurden in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

begangen?<br />

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über links-motivierte<br />

Straftaten, die in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> begangen wurden, aber<br />

in anderen Bundesländern zu Verurteilungen führten?<br />

3. Wie viele Straftaten richteten sich<br />

a) gegen die Polizei?<br />

b) gegen sogenannte „Rechte“ oder sonstige politische Gegner?<br />

Zu 1, 2 und 3<br />

Die Fragen können nicht beantwortet werden.<br />

Die erfragten Daten werden nicht erfasst. „Linksextreme Straftaten“ stellen für den<br />

Justizvollzug kein Erfassungsmerkmal dar. Im Bereich des Justizvollzuges werden statistisch<br />

die Zahlen der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten nach der begangenen strafbaren<br />

Handlung erfasst. Im Gegensatz zur Verfahrensweise bei der Polizei werden im Justizvollzug<br />

keine Statistiken zu Gefangenen dahingehend geführt, ob sie politisch motivierte Straftaten<br />

begangen haben. Wird im Aufnahmeverfahren oder im Diagnoseverfahren zur Erstellung des<br />

Vollzugsplanes durch die Justizvollzugsanstalten festgestellt, dass den zur Verurteilung<br />

geführten Straftaten eine extremistische Motivation zugrunde liegt, werden diesem<br />

Gefangenen spezielle Behandlungsprogramme im Justizvollzug angeboten. In besonderen<br />

Einzelfällen erfolgt zur weiteren Vollzugsplanung eine Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden<br />

des Landes.<br />

4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und welche<br />

linksextremen Parteien bzw. Organisationen/Gruppierungen in den<br />

Justizvollzugsanstalten in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> seit Bestehen<br />

des Bundeslandes versucht haben, Kontakte mit den Gefangenen zu<br />

knüpfen und zu vertiefen?<br />

Die Justizvollzugseinrichtungen des Landes sind angewiesen, Kontakte zwischen extremistischen<br />

Vereinigungen beziehungsweise Personen und Inhaftierten auf der Grundlage der<br />

gesetzlichen Bestimmungen zu unterbinden.<br />

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