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GROSSE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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<strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2572<br />

Die Mobilisierung zu linksextremistischen Veranstaltungen erfolgt überwiegend über das<br />

Internet, Plakate und Flyer. Linksextremistische Demonstrationen werden zusätzlich über<br />

Informationsveranstaltungen beworben.<br />

Kurzfristige Änderungen werden dabei insbesondere über das Internet, vor allem über speziell<br />

eingerichtete Blogs, Twitter und Facebook sowie über Infotelefone und sogenannte Mund-zu-<br />

Mund-Propaganda verbreitet.<br />

5. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung bzw. sind der<br />

Landesregierung bekannt hinsichtlich von Verboten von linksextremen<br />

Veranstaltungen und Demonstrationen?<br />

Welche Argumentationslinien werden in den Verbotsverfügungen<br />

überwiegend vertreten, und wie beurteilen aus Sicht der Landesregierung<br />

die Gerichte diese Verbote?<br />

Anlässlich eines Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Lübeck versuchten am<br />

31.08.1996 in Grevesmühlen etwa 320 Personen eine zuvor verbotene Demonstration<br />

durchzuführen. Zu dem Verbot war es gekommen, weil der Aufruf bereits einen aggressiven<br />

Demonstrationsverlauf erwarten ließ.<br />

Eine von der SAV angemeldete Versammlung unter dem Motto “Faschismus ist keine<br />

Meinung - sondern ein Verbrechen” am 26.07.2001 war verboten worden, da sie sich in<br />

unmittelbarer Nähe zu einer NPD-Versammlung befinden würde und den ersichtlichen Zweck<br />

hatte, diese zu verhindern, zu stören oder zumindest zu erschweren. Soweit bekannt, fand die<br />

Versammlung am geplanten Ort nicht statt.<br />

Aufgrund polizeilichen Notstands wurde eine für den 02.06.2007 in Schwerin angemeldete,<br />

gegen die NPD gerichtete Versammlung am vorgesehenen Ort verboten. Etwa 100 Personen<br />

versuchten dennoch, eine Demonstration durchzuführen.<br />

Die beiden genannten, für Linksextremisten anschlussfähigen, aber verbotenen Versammlungen<br />

aus den Jahren 1996 und 2007 führten dazu, dass Linksextremisten mit einer<br />

aggressiven Grundhaltung versuchten, diese dennoch durchzuführen.<br />

Eine gerichtliche Überprüfung der Verbote wurde nach Kenntnis der Landesregierung nicht<br />

angestrengt.<br />

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