GROSSE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern
GROSSE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern
GROSSE ANFRAGE ANTWORT - Landtag Mecklenburg Vorpommern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Drucksache 6/2572<br />
<strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode<br />
11. Welche Informationen hat die Landesregierung über Vereinsgründungen<br />
der linksextremen Szene, um sich so als unpolitische Interessenvertretung<br />
in der Bevölkerung darzustellen?<br />
12. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Versuche von<br />
Seiten des organisierten Linksextremismus sich in einzelnen<br />
Gemeinden, Städten oder Regionen durch Inszenieren von Bürgerinitiativen<br />
der Bevölkerung als engagierte Bürger anzubieten oder sich<br />
zu diesem Zweck gezielt in Bürgerinitiativen u. Ä. zu engagieren?<br />
13. Welche durch linksextreme Personen, Personenzusammenschlüsse<br />
und Gruppierungen verübten Straftaten hat die Landesregierung im<br />
Zusammenhang mit Bürgerinitiativen seit Bestehen des Bundeslandes<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> registriert (bitte getrennt nach Straftat,<br />
Zeitpunkt und Ort sowie Art bzw. Begehren der Bürgerinitiative aufführen)?<br />
Zu 11, 12 und 13<br />
Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.<br />
VI. Linksextreme Veranstaltungen, Versammlungen,<br />
Demonstrationen und Aufmärsche in <strong>Mecklenburg</strong>-<br />
<strong>Vorpommern</strong><br />
Vorbemerkung<br />
Bei der Bewertung von Veranstaltungen, Versammlungen und Demonstrationen muss<br />
vorrangig auf den jeweiligen Teilnehmerkreis und den Charakter des Ereignisses, also das<br />
Verhalten der Teilnehmer, abgestellt werden. Regelmäßig sind linksextremistische<br />
Themenfelder für demokratische Kräfte anschlussfähig und umgekehrt. Insofern werden<br />
Veranstaltungen oder Versammlungen nach Auffassung der Landesregierung nur dann als<br />
linksextremistisch bewertet, wenn sie sich ganz überwiegend (etwa zu 90 %) aus Linksextremisten<br />
zusammensetzen.<br />
Versammlungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)<br />
(Beschluss vom 12.07.2001, 1 BvQ 28/01) örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen<br />
zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der<br />
öffentlichen Meinungsbildung. Sie können sowohl unter freiem Himmel - also im öffentlichen<br />
Raum (BVerfG, Urteil vom 22.02.2011, 1 BvR 699/09) - als auch in geschlossenen Räumen<br />
stattfinden.<br />
Als Demonstration werden gemeinhin Versammlungen im öffentlichen Raum verstanden;<br />
Gleiches gilt für Aufmärsche.<br />
In Abgrenzung dazu sind Veranstaltungen alle sonstigen ziel- und zweckgerichteten örtlichen<br />
Zusammenkünfte mehrerer Personen im öffentlichen Raum, deren Ziel nicht (vorrangig) die<br />
Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung ist. Darunter fallen dann beispielsweise<br />
Informationsstände und -tische, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, Workshops,<br />
Lesungen, Filmvorführungen, Feiern, Musik-, Tanz- und Sportveranstaltungen, Gedenkveranstaltungen<br />
und Ähnliches.<br />
30