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Die Reudnitzer taten sich dagegen arg schwer, einen ähnlichen Schritt zu gehen,<br />

wohl eingedenk der Erfahrungen, die ihre Vorväter 1923 bei dem damaligen<br />

Zusammenschluss mit <strong>Mohlsdorf</strong> gemacht hatten. In einer Sitzung der<br />

Gemeindevertretung am 24.08.93, an der auch der Landrat teilnahm, wurden in<br />

einer heftigen Diskussion noch einmal alle Argumente ausgetauscht. Besonders die<br />

Frage, was wird mit unserem Gemeindestatus, wenn die Einheitsgemeinde später<br />

keine Genehmigung erhält, weil sie nach dem Ausscheiden von Reinsdorf die<br />

geforderte 3000 Einwohnergrenze jetzt um ganze 29 verfehlte, führte zu einer<br />

lebhaften Auseinandersetzung. Der Landrat versprach, sich vehement für eine<br />

Sondergenehmigung einzusetzen.<br />

Im Bewusstsein, dass mit einer Eingemeindung, ganz gleich wohin, die<br />

Selbständigkeit der Gemeinde Reudnitz beendet sein würde, befanden die<br />

Parlamentarier die Einheitsgemeinde schließlich doch als realistisch und in<br />

Anbetracht der Situation als beste Lösung. Ihre Entscheidung vertagten sie auf den<br />

Herbst.<br />

Von einer allgemeinen Abstimmung der Bürger über diese doch so wichtige Frage,<br />

nahm man allerdings Abstand.<br />

Zu der Bürgerversammlung, die sich am 23.09.93 in der Turnhalle mit dieser Frage<br />

beschäftigte‚ blieben, wie vorher schon in den anderen Gemeinden, die meisten<br />

Bürger zu Hause. Entweder sie interessierte wegen der eigenen Probleme das Ganze<br />

nicht oder sie glaubten, dass ohnehin wie früher alles von oben entschieden würde<br />

(was man angesichts der Lage auch annehmen konnte) und ihre Meinung keine<br />

Bedeutung habe. Manche waren sicherlich darüber enttäuscht, dass die eben erst<br />

zurück gewonnene kommunale Souveränität schon nach so kurzer Zeit wieder<br />

aufgegeben werden musste. Natürlich konnte man‚ so die offizielle Leseart, das<br />

Fernbleiben auch so auffassen, als ob die Bürger keine Einwände gegen die zu<br />

erwartende Entscheidung vorzutragen hatten und ihr zustimmten. Die 23<br />

Anwesenden konnten sich dem Argument nicht entziehen, dass in der<br />

Freiwilligkeitsphase am ehesten noch etwas für das Dorf bei den Verhandlungen<br />

und den Eingliederungsvertrag herausgeholt werden könne‚ was später bei einer<br />

Eingemeindung per Gesetz nicht mehr zu erwarten war.<br />

Am 18. November 1993 kam es dann zur entscheidenden Sitzung der<br />

Gemeindevertretung. Ihr ging eine Bürgeranhörung unmittelbar voraus, zu der<br />

allerdings wiederum nur ganz wenige Bürger erschienen waren. Eine emotionale<br />

Diskussion und das Aufbegehren eines Abgeordneten (Christian Rupprecht) sollte<br />

retten, was nicht mehr zu retten war. Auch versuchten einige Abgeordnete erfolglos,<br />

in den Beschluss die Formulierung einzubringen, „zu einem solchen tiefgreifenden<br />

Schritt gezwungen worden zu sein“. Nachdem zunächst noch einmal eine<br />

Verwaltungsgemeinschaft mit Teichwolframsdorf abgelehnt worden war, fasste<br />

dann das Gemeindeparlament mit 13 Ja- Stimmen und einer Gegenstimme<br />

folgenden Beschluss: „Nach mehreren Beratungen im Hauptausschuss und<br />

Gemeindevertretersitzungen, nach der Bürgeranhörung und Abwägung der<br />

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