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Gleiches veranlasste das Landratsamt Reichenbach gegenüber den sächsischen<br />

Gemeinden. In einer Ergänzung der Anordnung wurden den jeweiligen<br />

Gemeindevertretungen Beschlüsse zu dieser Sache untersagt. Für die<br />

Landesumweltämter in Sachsen und Thüringen war die zweite Ausbaustufe dieses<br />

Projektes jetzt nicht mehr „genehmigungsfähig“, da es „nicht den allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik entspricht“. Zwischenzeitlich hatte nämlich die<br />

„Mittelrheinische Treuhand“, ein unabhängiges Prüfungsunternehmen, dem<br />

Projekt „völlige Unbrauchbarkeit, Überteuerung und falsche Ausgangswerte“<br />

bescheinigt.<br />

Hintergrund des Ganzen war das Bekanntwerden der gaunerhaften<br />

Geschäftemacherei des Herrn Hartkorn, von dem die BILD-Zeitung am 15. Januar<br />

1993 schrieb, „Herr Hartkorn schaffte sieben Dörfer auf einen Streich. Mit dem<br />

schlauen Wessi verschwand eine Million“. Nachdem die Zeulenrodaer Firma<br />

„Zeutie“ vergeblich auf die Auszahlung von ausstehenden 450 000 Mark wartete,<br />

stellte sich bei Recherchen heraus, dass die Hartkornsche Firma in keinem<br />

Handelsregister eingetragen war, die vorgelegten Referenzlisten sich als Schwindel<br />

erwiesen und die Telefonauskunft für das „Weltunternehmen Waluga“ keinen<br />

Anschluss fand.<br />

Geschäftsführer Joachim Gnauck vom Thüringer Gemeinde- und Städtebund<br />

konnte gerade den schon zur Auszahlung bereit stehenden 10-Millionen-Kredit in<br />

Frankfurt stoppen. 500 000 Mark waren aber schon an die Hartkornsche Ciarus<br />

GmbH München ausgezahlt.<br />

Das Thüringer Innenministerium stellte Strafanzeige wegen des Verdachts auf<br />

Unterschlagung kommunaler Gelder. Der ermittelnde Geraer Staatsanwalt konnte<br />

aber im Juli 1992 keine „juristisch relevanten Vergehen“ des Herrn Hartkorn<br />

erkennen.<br />

Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden versuchten im Juni und Juli 1993 bei<br />

Besuchen im Bonner Umweltministerium und in Erfurt von ihrem Projekt zu retten<br />

was nicht mehr zu retten war. Sie konnten, ihren rechtlichen Standpunkt letztlich<br />

nicht durchsetzen. Nach Aussagen der beiden Bürgermeister entstand den Bürgern<br />

in <strong>Mohlsdorf</strong> und Reudnitz kein finanzieller Schaden, weil dort noch keine<br />

Leistungen vollbracht worden waren. Wer die von Frau Vogel am 03. Juli 1992<br />

genannte Zahl von rund 3,5 Millionen Mark an Forderungen der beteiligten<br />

Unternehmen beglichen hat, ist dem Chronisten nicht bekannt.<br />

Mitgliedschaft im Zweckverband „TAWEG“<br />

1992<br />

Nachdem der nicht genehmigte und damit rechtsunfähige Zweckverband sein<br />

Leben ausgehaucht hatte, blieb der Gemeinde Reudnitz wie auch den anderen<br />

beiden thüringischen Gemeinden kein anderer Weg, als am 19. November 1992<br />

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