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Noch im Sommer 1990 entließ der Landkreis seine Kommunen in die volle<br />

Souveränität. Die wiedererlangte kommunale Selbstverwaltung sah sich mit großen<br />

Schwierigkeiten konfrontiert. Der Übergang von der zentralistischen<br />

Staatsordnung der DDR in die freiheitliche Rechtsordnung der BRD, der sich im<br />

Laufe des Jahres 1990 vollzog, ließ der neu gewählten Gemeindevertretung<br />

zunächst politisch, rechtlich und finanziell nur geringe Spielräume. Sie partei- und<br />

vereinsübergreifend zum Wohle des Ortes zu nutzen, war das erklärte Ziel der<br />

Abgeordneten. Mit der Bildung des Landes Thüringen, am 7. November 1990‚<br />

verbesserte sich die Situation. Mittel des Landes, des Bundes und aus<br />

Förderprogrammen begannen, wenn auch immer noch nicht ausreichend, seit dem<br />

Beginn des Jahres 1991 stärker zu fließen. Die neuen Gesetzlichkeiten konnten<br />

allmählich besser beherrscht und angewandt werden. Dementsprechend<br />

erweiterten sich die Entscheidungsräume, was sich sehr bald, wie an anderer Stelle<br />

nachzulesen ist, im Leben der Gemeinde bemerkbar machte.<br />

Trotzdem zeigte sich auch in Reudnitz sehr rasch, dass die kleinen Gemeinden nur<br />

über sehr beschränkte Haushaltsmittel verfügten. Die eigenen Einnahmen aus<br />

Steuern flossen angesichts des wirtschaftlichen Umbruchs nur spärlich. So waren<br />

sie auf die finanziellen Zuweisungen und auf Fördermittel aus den verschiedenen<br />

Aufbauprogrammen, wie etwa aus dem Programm „Aufschwung Ost“,<br />

angewiesen. Große Investitionen konnten auf dieser Grundlage nicht<br />

vorgenommen werden, es sei denn, man nahm Kredite auf. Dies war selbst bei<br />

geförderten Projekten notwendig, weil die Fördermittel nur dann flossen, wenn ein<br />

bestimmter Eigenanteil aufgebracht werden konnte.<br />

Hinzu kam, dass immer noch die aus der DDR übernommenen, wenig effektiven<br />

territorialen und personellen Verwaltungsstrukturen existierten. So hatte<br />

beispielsweise jede Gemeinde einen hauptamtlichen Bürgermeister sowie<br />

Verwaltungskräfte. Die Folge war ein viel zu hoher und wenig leistungsfähiger<br />

Personalbestand. In Anbetracht ihrer finanziellen Lage sahen sich darum die<br />

kleinen Gemeinden bald nicht mehr in der Lage, das viele hauptamtliche Personal<br />

zu beschäftigen oder gar qualifiziertes Fachpersonal zu verwenden. Gleichzeitig<br />

waren aber mit der Übernahme der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik<br />

die Anforderungen an eine bürgernahe Verwaltung beträchtlich gestiegen.<br />

Aus diesen Gründen beschloss die Landesregierung Thüringen am 29.04.1992, eine<br />

Gebiets-, Funktional- und Kommunalverfassungsreform durchzuführen. Ihr Ziel<br />

war es, eine höhere kommunale Verwaltungs- und Finanzkraft herzustellen und den<br />

gestiegenen Anforderungen an eine leistungsfähige kommunale Selbstverwaltung<br />

besser gerecht zu werden. Sie sah vor, dass Gemeinden mit weniger als 3000<br />

Einwohnern einer Verwaltungsinstitution, deren Größe 5000<br />

- 7000 Einwohner nicht unwesentlich unterschreiten durfte, beitreten müssen. Ihre<br />

Selbständigkeit, mit einem Gemeinderat und einem ehrenamtlichen Bürgermeister,<br />

sollte dabei erhalten bleiben. Weiter wurde festgelegt, eine Korrektur der<br />

Zuordnung der Gemeinden dadurch durchzuführen, dass sich benachbarte<br />

Gemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammenschließen oder einer bestehenden<br />

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