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Aufmerksamkeit erregte erst eine Leserzuschrift an die Ostthüringer Zeitung vom<br />

13. Dezember 1993. In ihr äußerte eine Leserin vehemente Bedenken zum Bau<br />

dieser Straße und rief zu einer öffentlichen Diskussion über dessen Notwendigkeit<br />

auf. In Teichwolframsdorf bildete sich eine Bürgerinitiative gegen den Straßenbau.<br />

Es entbrannte eine sehr heftige, auch in der örtlichen Presse lebhaft geführte<br />

Diskussion um das Für und Wider dieser Straße.<br />

Der Landrat sah sich genötigt, am 18. Januar 1994 eine Beratung mit den<br />

Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, den Forstämtern Greiz und Werdau<br />

sowie dem Bau- und Umweltamt durchzuführen. Bürgermeister Dietzsch betonte<br />

dabei, dass die Kommunen die Pflicht hätten, die bestehende und eingetragene<br />

Straße in Ordnung zu bringen. Sie könne nicht so gelassen werden, wie sie ist. Er<br />

machte auf deren Bedeutung für die Verkehrsanbindung der größten Gemeinde des<br />

Landkreises und die touristische Erschließung unseres Gebietes aufmerksam.<br />

Ferner wies er auf ihre Nutzung als Notvariante für Rettungsfahrzeuge hin. Der<br />

Reudnitzer Bürgermeister Bölke sprach sich ebenfalls für eine Instandsetzung aus.<br />

Er verspreche sich davon eine günstige Zufahrt für das Reudnitzer Wohngebiet am<br />

Hummelsberg sowie eine Nutzung als Wirtschaftsweg durch die<br />

Teichwolframsdorfer Agrar- GmbH, die ja die meisten Reudnitzer Felder<br />

bewirtschaftete. Seitens des Forstamtes Werdau gab es eine uneingeschränkte<br />

Zustimmung. Das Greizer Amt schlug dagegen vor, nur eine Schlämmstraße<br />

anzulegen. Das Bauamt des Kreises lehnte dies ab, weil bei dieser Bauweise durch<br />

das ausgesprochen hügelige Terrain jedes Jahr umfangreiche Ausbesserungen zu<br />

erwarten wären.<br />

Die Beratung endete mit der prinzipiellen Übereinkunft, „unter gewissen<br />

Voraussetzungen mit der Instandsetzung der Straße in Kürze zu beginnen“. Zu den<br />

vor allem ökologisch begründeten, Voraussetzungen zählten:<br />

- Die Straße bleibt eine Ortsstraße, die dem Individualverkehr dient. Es erfolgt<br />

eine Instandsetzung mit einer Teerdecke und kein Ausbau. Ihre Breite wird im<br />

Durchschnitt weiterhin 3 m und nur an notwendigen Ausweichstellen auch 4 m<br />

betragen.<br />

- Es wird auf dieser Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h<br />

geben.<br />

- Die Straßenbelastungsgrenze liegt bei 1,5 Tonnen. Ein Lkw— Verkehr ist<br />

auszuschließen.<br />

- An den jeweiligen Waldrändern sind kontrollierte Parkplätze zu schaffen.<br />

- Das kreisliche Umweltamt erarbeitet einen Umweltbegleitplan für das Projekt.<br />

Wer nun geglaubt hatte, mit dieser prinzipiellen Übereinkunft sei die Entscheidung<br />

gefallen, sah sich bald eines Besseren belehrt. Immer neue Hürden tauchten auf.<br />

Kurz nach dieser Beratung teilte der Leiter des kreislichen Umweltamtes dem<br />

Kreisausschuss mit, dass nach seiner Auffassung in jedem Falle der Status des<br />

Greiz-Werdauer-Waldgebietes Beachtung finden müsse. Es handele sich um einen<br />

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