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Straße der sächsischen Gemeinde Leubnitz gehören. Das hätte man natürlich auch<br />

vorher in jeder Karte feststellen können, doch so konnte jetzt die Frage aufgeworfen<br />

werden, ob es überhaupt vertretbar ist, dass der Landkreis auf sächsischem Boden<br />

eine Straße instandsetzt und ob es darüber Verhandlungen mit dem Landkreis<br />

Werdau gegeben hätte. Es wurde weiter betont dass sich die Bedenken hinsichtlich<br />

des Natur- und Landschaftsschutzes verstärkt hätten. Deshalb, so forderte der SPD-<br />

Fraktionschef Dr. Gündel, sei es aus heutiger Sicht nicht zu akzeptieren, dass ein<br />

solches Projekt ohne weitere parlamentarische Erörterung in die Wege geleitet<br />

wird. Es sei wichtig, konkrete Untersuchungen darüber vorzunehmen, ob es<br />

wirklich einen hohen Verkehrsbedarf für diese Straße gäbe.<br />

Die Pressestelle des Landratsamtes teilte daraufhin mit:<br />

Verhandlungen mit Werdau und Leubnitz sind geführt worden. Sie haben ergeben,<br />

die Sachsen sind mit der Instandsetzung einverstanden, schließen aber eine<br />

finanzielle Mitbeteiligung in den nächsten zwei Jahren aus. Die Obere<br />

Naturschutzbehörde wurde zwischenzeitlich um eine Stellungnahme gebeten. Sie<br />

liegt noch nicht vor. Mitarbeiter dieser Behörde waren aber bereits vor Ort. Nach<br />

deren mündlicher Auskunft sei voraussichtlich mit keinen Einwänden des<br />

Landesverwaltungsamtes zu rechnen. Ausschlaggebend für die Greizer<br />

Entscheidung der Instandsetzung wäre das große Interesse an einer Verbesserung<br />

der Infrastruktur und an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung mehrerer<br />

Gemeinden des Kreises.<br />

Der Kreisausschuss beschäftigte sich am 27. April 1994 erneut mit der strittigen<br />

Straße. Während die Vertreter der SPD und des Neuen Forums die bekannten<br />

Argumente gegen den Straßenbau vorbrachten, stellte sich die CDU-Mehrheit<br />

geschlossen hinter die Instandsetzung. Landrat Geißler erklärte, dass ein<br />

Planfeststellungsverfahren nicht notwendig sei, weil es sich lediglich um die<br />

Instandsetzung einer bereits vorhandenen Straße handele. Irrtümlicherweise wurde<br />

in einigen Vorlagen diese Straße als Kreisstraße Nr.15 ausgewiesen, was den<br />

Gegnern des Projekts weiteren Anlass zum Widerspruch lieferte. In Wirklichkeit<br />

war eine Umwidmung, wie sie von Teichwolframsdorf einmal gefordert worden<br />

war, längst abgelehnt worden. Die Straße bleibt eine Ortsverbindungsstraße und<br />

befindet sieh auch weiter in der Verantwortung der berührten Gemeinden. Der<br />

Landrat erklärte, dass trotzdem der Kreis die Finanzierung komplett übernimmt. Er<br />

fügte hinzu, „entscheidend ist doch, dass wir mit dieser Straße zwei Thüringer<br />

Gemeinden verbinden“. Bevor der Straßenbau beginnt, werde jedoch die<br />

Stellungnahme der Obersten Naturschutzbehörde abgewartet.<br />

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Antrag der SPD, die<br />

Auftragsvergabe für den Straßenbau zurückzustellen, mehrheitlich abgelehnt. Die<br />

SPD zweifelte an, ob die dem Landkreis vorliegende Genehmigung des Thüringer<br />

Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr angesichts des berührten<br />

Landschaftsschutzgebietes genügt. Der Landrat stellte fest, dass das<br />

Wirtschaftsministerium die für den Landkreis zuständige Genehmigungs- und<br />

Planfeststellungsbehörde ist. Diese haben in den eingegangenen Bescheid, in dem<br />

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