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der es heißt, dass für Industrie- und kommunale Abwässer eine gemeinsame Anlage<br />

anzustreben sei, entschlossen sich die Bürgermeister zum Handeln.<br />

Am 15. Juli 1991 gründeten die vier thüringischen Gemeinden Gottesgrün,<br />

Reudnitz, Kahmer und <strong>Mohlsdorf</strong> mit den drei sächsischen Gemeinden Reuth,<br />

Schönbach und Brunn den „Abwasserzweckverband Oberer Gottesbach“ (wobei<br />

niemand richtig erklären konnte, woher denn der Name Gottesbach eigentlich<br />

stammt). Es wurde eine Satzung erarbeitet und der Rechtsaufsichtsbehörde im<br />

August 1991 zur Bestätigung eingereicht. Dem obersten Beschlussorgan des<br />

Verbandes, der Zweckverbandsversammlung, gehörten die 7 Bürgermeister und je<br />

ein Gemeindevertreter an.<br />

Zunächst wurde die Gründung dieses Verbandes von allen Seiten begrüßt. Das<br />

Thüringer Umweltministerium bestätigte am 11. November 1991 die Aufnahme des<br />

Projekts in die Abwassertechnische Zielplanung des Landes. Doch die<br />

Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ließ auf sich warten. Dennoch<br />

bekam man erste Kredite und Fördermittel für das inzwischen konstruierte Projekt.<br />

Seine Gesamtkosten wurden damals mit 33 Millionen Mark angegeben und später<br />

auf 52 Millionen geschätzt. Geldgeber war durch Vermittlung Hartkorns‚ dem die<br />

Bürgermeister Vollmacht und Bankbürgschaft gegeben hatten, die Raiffeisenbank<br />

Riedenburg mit 1.5 Millionen Mark. Die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte die<br />

Bürgschaft für die thüringischen Kommunen. Zweiter Geldgeber war das Land<br />

Thüringen. Es genehmigte 1 Million Fördermittel, von denen 240 000 DM<br />

überwiesen wurden. Es wurde die Waluga GmbH & CO. KG <strong>Mohlsdorf</strong> gegründet.<br />

Deren Geschäftsführer wurde, nachdem der Bürgermeister von Kahmer, Fischer,<br />

der zunächst diese Posten innehatte‚ entfernt worden war, ein gewisser Herr<br />

Renneberg. Kommanditisten waren mit 51% Beteiligung die Gemeinden,<br />

Komplementär die Waluga GmbH Gera, der auch der Herr Renneberg vorstand.<br />

Am 04. November 1991, einem Montag, erfolgte am Ortseingang der Gemeinde<br />

Kahmer an der Erstlingsbaustelle „Kahmer 1“ der erste Spatenstich zum Projekt<br />

„Oberer Gottesbach“ “. Der erste Bauabschnitt war bis Anfang 1992 mit einem<br />

Leistungsumfang von 850 000 DMark von der Zeulenrodaer Firma „Zeutie“ fertig<br />

gestellt.<br />

Am 06.April 1992 ging dann endlich eine erste schriftliche Reaktion der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde zum Antrag auf Genehmigung des Zweckverbandes ein.<br />

Ihr folgte am 07. Mai eine rechtsaufsichtliche Anordnung. Die Genehmigung des<br />

Zweckverbandes wurde abgelehnt, weil es in Thüringen bislang noch kein Gesetz<br />

über die Bildung von Zweckverbänden gab und damit dem Zweckverband die<br />

Rechtsgrundlage als Körperschaft des öffentlichen Rechts fehlte. Außerdem gab es<br />

für den länderübergreifenden Verband keinen Staatsvertrag zwischen Sachsen und<br />

Thüringen. Die Anordnung untersagte den thüringischen Gemeinden jede<br />

Handlung im Zusammenhang mit dem Zweckverband und untersagte alle<br />

Zahlungen an die Hartkornschen Firmen. Die notariellen Vollmachten für die<br />

Kreditaufnahme für Bürgermeister Bölke und für Hartkorn wurden widerrufen.<br />

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