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AnwBl_2013-06_Umschlag 1..4 - Österreichischer ...

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Chronik<br />

DDr. Hubert Kinz †<br />

DDr. Hubert Kinz ist im 91. Lebensjahr am<br />

10. 4. <strong>2013</strong> verstorben.<br />

Er hat in seinem langen Leben<br />

viel bewegt und nachhaltige<br />

Spuren hinterlassen. Neben seinen<br />

zahlreichen Funktionen,<br />

die er in Politik und Wirtschaft<br />

übergenommen hat, ist er seinem<br />

Beruf als Rechtsanwalt sein<br />

ganzes aktives Erwerbsleben<br />

treu geblieben ist.<br />

DDr. Kinz trat nach dem Gerichtsjahr,<br />

das er am Landesgericht und am Bezirksgericht<br />

Innsbruck absolvierte und das damals noch ein<br />

ganzes Jahr dauerte, im September 1950 als Rechtsanwaltsanwärter<br />

in die Kanzlei des Dr. Josef Riz in Innsbruck<br />

ein; dort war er bis zum Februar 1953 tätig.<br />

Von März 1953 bis November 1956 war er Rechtsanwaltsanwärter<br />

in Bregenz bei Dr. Julius Denifl und seit<br />

8. 11. 1956 bis zu seiner Emeritierung am 28. 2. 2001<br />

mehr als 44 Jahre lang Rechtsanwalt in Bregenz.<br />

Er war ein hoch geachteter und viel beschäftigter<br />

Rechtsanwalt. Sein Rat war gefragt. Aufgrund seiner<br />

hohen juristischen Kompetenz war er in der Lage,<br />

komplexe juristische Fragen zu klären und hervorragende<br />

Verträge zu gestalten und war stets jemand, der<br />

mit großem Wissen tätig war und Sachverhalte sorgfältig<br />

erhob. Seine Gesetzeskenntnis erschöpfte sich nicht<br />

im Oberflächlichen.<br />

Er war bei aller Parteilichkeit, die einen Rechtsanwalt<br />

auszuzeichnen hat, ein stets respektierter Partner,<br />

auch in schwierigen Auseinandersetzungen. Viele Jahre<br />

gab es in Bregenz – und weit darüber hinaus – nur wenige<br />

große wirtschaftliche Vorgänge, bei denen<br />

DDr. Hubert Kinz nicht juristisch beraten hat.<br />

Trotz seiner vollen beruflichen Auslastung und seiner<br />

sonstigen vielen Funktionen übernahm DDr. Kinz<br />

auch Verantwortung für den Stand der Rechtsanwälte<br />

und wurde im April 1980 zum Präsidenten der Vorarlberger<br />

Rechtsanwaltskammer gewählt. Er war in dieser<br />

Funktion unumstritten und wurde viermal wiedergewählt,<br />

ehe er sich am 6. 5. 1992 dazu entschloss, nicht<br />

mehr zu einer erneuten Wahl anzutreten.<br />

Seine besonderen Leistungen für die Rechtsanwaltschaft<br />

würdigte die Plenarversammlung der Vorarlberger<br />

Rechtsanwälte im Mai 1992 dadurch, dass<br />

DDr. Kinz zum Ehrenpräsidenten der Vorarlberger<br />

Rechtsanwaltskammer gewählt wurde, eine Auszeichnung,<br />

die nur wenigen zuteil wird.<br />

DDr. Kinz vertrat Vorarlberg in allen wichtigen<br />

Gremien der Rechtsanwälte in Wien und war auch dort<br />

hoch angesehen. Seine Meinung hatte Gewicht, obwohl<br />

er gesamtösterreichisch gesehen nur eine vergleichsweise<br />

kleine Zahl von Anwälten aus Vorarlberg<br />

repräsentierte.<br />

Der Verstorbene war ein herausragender Vertreter<br />

unseres Berufsstandes. Seine Leistungen für die Vorarlberger<br />

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und die<br />

Rechtskultur im Land Vorarlberg wirken nach.<br />

Wir sind stolz, dass er einer von uns war, und verneigen<br />

uns in tiefem Respekt.<br />

Dr. Birgitt Breinbauer,<br />

Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer<br />

Landesverwaltungsgerichtshof: Rechtsanwälte<br />

fordern Unabhängigkeit und öffentliche<br />

Ausschreibung<br />

Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten begrüßt den<br />

jüngsten Gesetzesentwurf den Verwaltungsgerichtshof<br />

betreffend. Allerdings fordert sie eine öffentliche<br />

und transparente Ausschreibung von Richterstellen,<br />

zum anderen die Weisungsfreiheit des Präsidenten<br />

im Rahmen der Justizverwaltung.<br />

Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Kärntner<br />

Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Kärntner<br />

Landtages und das Kärntner Dienstrechtsgesetz von<br />

1994 geändert, sowie ein Gesetz, mit welchem die Organisation<br />

des Landesverwaltungsgerichtshofes erlassen<br />

wird, liegt bereits seit geraumer Zeit vor. Mit<br />

dem gestrigen Tage legte die Rechtsanwaltskammer<br />

für Kärnten ihre Stellungnahme zu besagten Entwürfen<br />

vor.<br />

Grundsätzlich begrüßt die Standesvertretung von<br />

insgesamt 273 Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen<br />

in unserem Bundesland die Entwürfe. „Die alte Landesregierung<br />

hat diesbezüglich viel geleistet. Im Gegensatz<br />

zu Gesetzen oder Gesetzesentwürfen in anderen<br />

Bundesländern leistet dieser einen wesentlichen<br />

Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit“, erklärt der Präsident<br />

376<br />

Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>06</strong>

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