AnwBl_2013-06_Umschlag 1..4 - Österreichischer ...
AnwBl_2013-06_Umschlag 1..4 - Österreichischer ...
AnwBl_2013-06_Umschlag 1..4 - Österreichischer ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Chronik<br />
DDr. Hubert Kinz †<br />
DDr. Hubert Kinz ist im 91. Lebensjahr am<br />
10. 4. <strong>2013</strong> verstorben.<br />
Er hat in seinem langen Leben<br />
viel bewegt und nachhaltige<br />
Spuren hinterlassen. Neben seinen<br />
zahlreichen Funktionen,<br />
die er in Politik und Wirtschaft<br />
übergenommen hat, ist er seinem<br />
Beruf als Rechtsanwalt sein<br />
ganzes aktives Erwerbsleben<br />
treu geblieben ist.<br />
DDr. Kinz trat nach dem Gerichtsjahr,<br />
das er am Landesgericht und am Bezirksgericht<br />
Innsbruck absolvierte und das damals noch ein<br />
ganzes Jahr dauerte, im September 1950 als Rechtsanwaltsanwärter<br />
in die Kanzlei des Dr. Josef Riz in Innsbruck<br />
ein; dort war er bis zum Februar 1953 tätig.<br />
Von März 1953 bis November 1956 war er Rechtsanwaltsanwärter<br />
in Bregenz bei Dr. Julius Denifl und seit<br />
8. 11. 1956 bis zu seiner Emeritierung am 28. 2. 2001<br />
mehr als 44 Jahre lang Rechtsanwalt in Bregenz.<br />
Er war ein hoch geachteter und viel beschäftigter<br />
Rechtsanwalt. Sein Rat war gefragt. Aufgrund seiner<br />
hohen juristischen Kompetenz war er in der Lage,<br />
komplexe juristische Fragen zu klären und hervorragende<br />
Verträge zu gestalten und war stets jemand, der<br />
mit großem Wissen tätig war und Sachverhalte sorgfältig<br />
erhob. Seine Gesetzeskenntnis erschöpfte sich nicht<br />
im Oberflächlichen.<br />
Er war bei aller Parteilichkeit, die einen Rechtsanwalt<br />
auszuzeichnen hat, ein stets respektierter Partner,<br />
auch in schwierigen Auseinandersetzungen. Viele Jahre<br />
gab es in Bregenz – und weit darüber hinaus – nur wenige<br />
große wirtschaftliche Vorgänge, bei denen<br />
DDr. Hubert Kinz nicht juristisch beraten hat.<br />
Trotz seiner vollen beruflichen Auslastung und seiner<br />
sonstigen vielen Funktionen übernahm DDr. Kinz<br />
auch Verantwortung für den Stand der Rechtsanwälte<br />
und wurde im April 1980 zum Präsidenten der Vorarlberger<br />
Rechtsanwaltskammer gewählt. Er war in dieser<br />
Funktion unumstritten und wurde viermal wiedergewählt,<br />
ehe er sich am 6. 5. 1992 dazu entschloss, nicht<br />
mehr zu einer erneuten Wahl anzutreten.<br />
Seine besonderen Leistungen für die Rechtsanwaltschaft<br />
würdigte die Plenarversammlung der Vorarlberger<br />
Rechtsanwälte im Mai 1992 dadurch, dass<br />
DDr. Kinz zum Ehrenpräsidenten der Vorarlberger<br />
Rechtsanwaltskammer gewählt wurde, eine Auszeichnung,<br />
die nur wenigen zuteil wird.<br />
DDr. Kinz vertrat Vorarlberg in allen wichtigen<br />
Gremien der Rechtsanwälte in Wien und war auch dort<br />
hoch angesehen. Seine Meinung hatte Gewicht, obwohl<br />
er gesamtösterreichisch gesehen nur eine vergleichsweise<br />
kleine Zahl von Anwälten aus Vorarlberg<br />
repräsentierte.<br />
Der Verstorbene war ein herausragender Vertreter<br />
unseres Berufsstandes. Seine Leistungen für die Vorarlberger<br />
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und die<br />
Rechtskultur im Land Vorarlberg wirken nach.<br />
Wir sind stolz, dass er einer von uns war, und verneigen<br />
uns in tiefem Respekt.<br />
Dr. Birgitt Breinbauer,<br />
Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer<br />
Landesverwaltungsgerichtshof: Rechtsanwälte<br />
fordern Unabhängigkeit und öffentliche<br />
Ausschreibung<br />
Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten begrüßt den<br />
jüngsten Gesetzesentwurf den Verwaltungsgerichtshof<br />
betreffend. Allerdings fordert sie eine öffentliche<br />
und transparente Ausschreibung von Richterstellen,<br />
zum anderen die Weisungsfreiheit des Präsidenten<br />
im Rahmen der Justizverwaltung.<br />
Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Kärntner<br />
Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Kärntner<br />
Landtages und das Kärntner Dienstrechtsgesetz von<br />
1994 geändert, sowie ein Gesetz, mit welchem die Organisation<br />
des Landesverwaltungsgerichtshofes erlassen<br />
wird, liegt bereits seit geraumer Zeit vor. Mit<br />
dem gestrigen Tage legte die Rechtsanwaltskammer<br />
für Kärnten ihre Stellungnahme zu besagten Entwürfen<br />
vor.<br />
Grundsätzlich begrüßt die Standesvertretung von<br />
insgesamt 273 Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen<br />
in unserem Bundesland die Entwürfe. „Die alte Landesregierung<br />
hat diesbezüglich viel geleistet. Im Gegensatz<br />
zu Gesetzen oder Gesetzesentwürfen in anderen<br />
Bundesländern leistet dieser einen wesentlichen<br />
Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit“, erklärt der Präsident<br />
376<br />
Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>06</strong>