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AnwBl_2013-06_Umschlag 1..4 - Österreichischer ...

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Rezensionen<br />

Für Sie gelesen<br />

" JN-ZPO. Österreichisches und europäisches Zivilprozessrecht.<br />

JN-ZPO Jurisdiktionsnorm und Zivilprozessordnung samt Einführungsgesetzen<br />

und Nebengesetzen, sowie den Vorschriften<br />

des Europäischen Zivilprozessrechts. Von Alexander Klauser/Georg<br />

Kodek (Hrsg). 17. Aufl, Verlag Manz, Wien 2012, XLII, 2.614<br />

Seiten, geb, a 330,–.<br />

Sechs Jahre sind ins Land gezogen seit der<br />

letzten Auflage. Insbesondere der europäische<br />

Gesetzgeber war wieder fleißig, und<br />

so umfasst das nunmehr vorliegende Werk<br />

ca 400 Seiten mehr. Dazugekommen sind<br />

die Verordnung 2009/4 über die Zuständigkeit,<br />

das anwendbare Recht, die Anerkennung<br />

und Vollstreckung von Entscheidungen<br />

und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen<br />

(EuUVO), die VO 650/2012 über<br />

die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung<br />

und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme<br />

und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen<br />

sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses<br />

(EuErbVO), die VO 1896/20<strong>06</strong> zur Einführung<br />

des europäischen Mahnverfahrens (EuMVO), die VO 861/<br />

2007 zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige<br />

Forderungen (EuBagVO) sowie die VO 1393/<br />

2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher<br />

Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten<br />

(EuZVO). Natürlich wurden auch die neuen<br />

Wertgrenzen eingebaut, die versteckt im StabilitätsG 2012<br />

BGBl I 2012/35 in die JN Eingang gefunden haben. Bekanntlich<br />

sind jetzt die Bezirks- und Handelsgerichte ab<br />

1. 1. <strong>2013</strong> bis a 15.000,– zuständig.<br />

Der Gesetzgeber hat es wieder einmal vorgezogen, für die<br />

Rechtsanwälte wichtige Bestimmungen über ein Sammelgesetz<br />

mit sage und schreibe 60 Seiten abzuändern, wobei er<br />

offenbar davon ausgeht, dass die Rechtsanwender die sie betreffenden<br />

Gesetze akribisch durchforsten, ob es etwas<br />

Neues gibt. Die Richterschaft hat jedenfalls über diese Wertgrenzenänderung,<br />

die ab 1. 1. 2016 die Bezirks- und Handelsgerichte<br />

für Streitwerte bis a 25.000,– zuständig macht,<br />

wenig Freude, da absehbar ist, dass es in den Bezirksgerichten<br />

zu einer höheren Arbeitsleistung kommt und das Landesgericht<br />

personalmäßig ausgedünnt werden soll. Dies bei<br />

einer Novelle zum Kindschaftsrecht, wo von einer Antragsflut<br />

betreffend die Beteiligung an der Obsorge durch Kindesväter<br />

zu rechnen ist. Es bleibt abzuwarten, ob das Justizministerium<br />

es schafft, die dafür erforderlichen Richterstellen<br />

umgehend einzurichten.<br />

Der Klauser/Kodek ist mittlerweile unverzichtbarer Arbeitsbehelf<br />

für unseren Berufsstand. Die wichtigsten Leitsätze<br />

wurden aufgenommen und sind nun neu auch die<br />

RIS-Fundstellen angeführt. Trotz der gigantischen Informationsmenge<br />

hat sich das Buch sowohl in Größe als auch Dicke<br />

kaum verändert und liegt immer noch gut in der Hand als Arbeitsbehelf<br />

für sämtliche zivilprozessrechtlichen Probleme.<br />

Natürlich gibt es auch eine EDV-Fassung im Verlag Manz.<br />

Zu begrüßen ist jedoch, dass die seit 16 Auflagen bewährte<br />

gebundene Fassung beibehalten wurde.<br />

Dem Verlag und dem Autor darf ein großes Lob ausgesprochen<br />

werden für dieses gelungene Werk, das in keiner<br />

Anwaltsbibliothek fehlen sollte.<br />

Gerold Beneder<br />

" Compliance in Public Affairs. Leitfaden für die korrekte Zusammenarbeit<br />

mit Politik und Verwaltung. Von Martina<br />

Friedl/Caroline Kindl/Georg Krakow/Feri Thierry. Verlag LexisNexis,<br />

Wien 2012, 154 Seiten, br, a 39,–.<br />

Darf man Amtsträger zum Mittagessen einladen?<br />

Ist die Einladung des Bürgermeisters<br />

zur Eröffnungsfeier einer Betriebsanlage ein<br />

strafrechtlich relevantes Verhalten oder kann<br />

eine solche ohne Bedenken ausgesprochen<br />

bzw angenommen werden? Wo kann die<br />

Grenze zwischen geschäftsüblichen Gepflogenheiten<br />

und strafbarem „Anfüttern“ gezogen<br />

werden?<br />

Seit 1. 1. <strong>2013</strong> sind die im Juni 2012 im Zuge des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes<br />

2012 beschlossenen abgeänderten<br />

Korruptionsbestimmungen Realität. Diese wurden<br />

nach nur wenigen Jahren neuerlich einer Novellierung unterzogen<br />

und haben eine Verschärfung erfahren.<br />

Die Unsicherheit, was das für die Praxis bedeutet, ist nach<br />

wie vor groß. Zahlreiche Fragen, wie die eingangs gestellten,<br />

werden im vorliegenden Werk „Compliance in Public Affairs“<br />

von Martina Friedl, Caroline Kindl, Georg Krakow und<br />

Feri Thierry behandelt. Das Buch soll einen Leitfaden darstellen,<br />

der Entscheidungshilfen und praktische Tipps liefert,<br />

wie man derartige Situationen meistern kann und wie<br />

man auch zukünftig mit „Stakeholdern aus Politik und Verwaltung<br />

rechtlich korrekt und gesellschaftlich sensibel vorgehen“<br />

kann.<br />

Während sich der erste Teil des Buches mit Grundlagen<br />

befasst und neben Begriffsbestimmungen etwa auch die Entwicklung<br />

und Implementierung eines Compliance-Systems<br />

sowie die Gestaltung eines Compliance-Regelwerks erläutert,<br />

widmet sich der zweite Teil zahlreichen Fallstudien<br />

aus der Public Affairs-Praxis. Hierbei werden verschiedene<br />

Situationen (Gespräche mit Funktionsträgern, Führung<br />

von Lobbying-Gesprächen, Versand von Einladungen zu<br />

Events, Einladung zum Mittagessen uvm) nach juristischen,<br />

aber auch ethischen Gesichtspunkten beurteilt. Die Auseinandersetzung<br />

damit bietet wertvolle Entscheidungshilfen<br />

für die Praxis. Zur Abrundung werden für den Leser neben<br />

Handlungsempfehlungen, Praxistipps und der Warnung<br />

vor möglichen Stolpersteinen auch die jeweils passenden<br />

rechtlichen Grundlagen (Korruptionsstrafrecht, Lobbying-<br />

Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>06</strong><br />

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