AnwBl_2013-06_Umschlag 1..4 - Österreichischer ...
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Rezensionen<br />
Für Sie gelesen<br />
" JN-ZPO. Österreichisches und europäisches Zivilprozessrecht.<br />
JN-ZPO Jurisdiktionsnorm und Zivilprozessordnung samt Einführungsgesetzen<br />
und Nebengesetzen, sowie den Vorschriften<br />
des Europäischen Zivilprozessrechts. Von Alexander Klauser/Georg<br />
Kodek (Hrsg). 17. Aufl, Verlag Manz, Wien 2012, XLII, 2.614<br />
Seiten, geb, a 330,–.<br />
Sechs Jahre sind ins Land gezogen seit der<br />
letzten Auflage. Insbesondere der europäische<br />
Gesetzgeber war wieder fleißig, und<br />
so umfasst das nunmehr vorliegende Werk<br />
ca 400 Seiten mehr. Dazugekommen sind<br />
die Verordnung 2009/4 über die Zuständigkeit,<br />
das anwendbare Recht, die Anerkennung<br />
und Vollstreckung von Entscheidungen<br />
und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen<br />
(EuUVO), die VO 650/2012 über<br />
die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung<br />
und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme<br />
und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen<br />
sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses<br />
(EuErbVO), die VO 1896/20<strong>06</strong> zur Einführung<br />
des europäischen Mahnverfahrens (EuMVO), die VO 861/<br />
2007 zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige<br />
Forderungen (EuBagVO) sowie die VO 1393/<br />
2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher<br />
Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten<br />
(EuZVO). Natürlich wurden auch die neuen<br />
Wertgrenzen eingebaut, die versteckt im StabilitätsG 2012<br />
BGBl I 2012/35 in die JN Eingang gefunden haben. Bekanntlich<br />
sind jetzt die Bezirks- und Handelsgerichte ab<br />
1. 1. <strong>2013</strong> bis a 15.000,– zuständig.<br />
Der Gesetzgeber hat es wieder einmal vorgezogen, für die<br />
Rechtsanwälte wichtige Bestimmungen über ein Sammelgesetz<br />
mit sage und schreibe 60 Seiten abzuändern, wobei er<br />
offenbar davon ausgeht, dass die Rechtsanwender die sie betreffenden<br />
Gesetze akribisch durchforsten, ob es etwas<br />
Neues gibt. Die Richterschaft hat jedenfalls über diese Wertgrenzenänderung,<br />
die ab 1. 1. 2016 die Bezirks- und Handelsgerichte<br />
für Streitwerte bis a 25.000,– zuständig macht,<br />
wenig Freude, da absehbar ist, dass es in den Bezirksgerichten<br />
zu einer höheren Arbeitsleistung kommt und das Landesgericht<br />
personalmäßig ausgedünnt werden soll. Dies bei<br />
einer Novelle zum Kindschaftsrecht, wo von einer Antragsflut<br />
betreffend die Beteiligung an der Obsorge durch Kindesväter<br />
zu rechnen ist. Es bleibt abzuwarten, ob das Justizministerium<br />
es schafft, die dafür erforderlichen Richterstellen<br />
umgehend einzurichten.<br />
Der Klauser/Kodek ist mittlerweile unverzichtbarer Arbeitsbehelf<br />
für unseren Berufsstand. Die wichtigsten Leitsätze<br />
wurden aufgenommen und sind nun neu auch die<br />
RIS-Fundstellen angeführt. Trotz der gigantischen Informationsmenge<br />
hat sich das Buch sowohl in Größe als auch Dicke<br />
kaum verändert und liegt immer noch gut in der Hand als Arbeitsbehelf<br />
für sämtliche zivilprozessrechtlichen Probleme.<br />
Natürlich gibt es auch eine EDV-Fassung im Verlag Manz.<br />
Zu begrüßen ist jedoch, dass die seit 16 Auflagen bewährte<br />
gebundene Fassung beibehalten wurde.<br />
Dem Verlag und dem Autor darf ein großes Lob ausgesprochen<br />
werden für dieses gelungene Werk, das in keiner<br />
Anwaltsbibliothek fehlen sollte.<br />
Gerold Beneder<br />
" Compliance in Public Affairs. Leitfaden für die korrekte Zusammenarbeit<br />
mit Politik und Verwaltung. Von Martina<br />
Friedl/Caroline Kindl/Georg Krakow/Feri Thierry. Verlag LexisNexis,<br />
Wien 2012, 154 Seiten, br, a 39,–.<br />
Darf man Amtsträger zum Mittagessen einladen?<br />
Ist die Einladung des Bürgermeisters<br />
zur Eröffnungsfeier einer Betriebsanlage ein<br />
strafrechtlich relevantes Verhalten oder kann<br />
eine solche ohne Bedenken ausgesprochen<br />
bzw angenommen werden? Wo kann die<br />
Grenze zwischen geschäftsüblichen Gepflogenheiten<br />
und strafbarem „Anfüttern“ gezogen<br />
werden?<br />
Seit 1. 1. <strong>2013</strong> sind die im Juni 2012 im Zuge des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes<br />
2012 beschlossenen abgeänderten<br />
Korruptionsbestimmungen Realität. Diese wurden<br />
nach nur wenigen Jahren neuerlich einer Novellierung unterzogen<br />
und haben eine Verschärfung erfahren.<br />
Die Unsicherheit, was das für die Praxis bedeutet, ist nach<br />
wie vor groß. Zahlreiche Fragen, wie die eingangs gestellten,<br />
werden im vorliegenden Werk „Compliance in Public Affairs“<br />
von Martina Friedl, Caroline Kindl, Georg Krakow und<br />
Feri Thierry behandelt. Das Buch soll einen Leitfaden darstellen,<br />
der Entscheidungshilfen und praktische Tipps liefert,<br />
wie man derartige Situationen meistern kann und wie<br />
man auch zukünftig mit „Stakeholdern aus Politik und Verwaltung<br />
rechtlich korrekt und gesellschaftlich sensibel vorgehen“<br />
kann.<br />
Während sich der erste Teil des Buches mit Grundlagen<br />
befasst und neben Begriffsbestimmungen etwa auch die Entwicklung<br />
und Implementierung eines Compliance-Systems<br />
sowie die Gestaltung eines Compliance-Regelwerks erläutert,<br />
widmet sich der zweite Teil zahlreichen Fallstudien<br />
aus der Public Affairs-Praxis. Hierbei werden verschiedene<br />
Situationen (Gespräche mit Funktionsträgern, Führung<br />
von Lobbying-Gesprächen, Versand von Einladungen zu<br />
Events, Einladung zum Mittagessen uvm) nach juristischen,<br />
aber auch ethischen Gesichtspunkten beurteilt. Die Auseinandersetzung<br />
damit bietet wertvolle Entscheidungshilfen<br />
für die Praxis. Zur Abrundung werden für den Leser neben<br />
Handlungsempfehlungen, Praxistipps und der Warnung<br />
vor möglichen Stolpersteinen auch die jeweils passenden<br />
rechtlichen Grundlagen (Korruptionsstrafrecht, Lobbying-<br />
Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>06</strong><br />
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