AnwBl_2013-06_Umschlag 1..4 - Österreichischer ...
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Rezensionen<br />
schlägige Judikatur oder Verweise zu weiterführender Literatur<br />
suchen. Das ist aber auch nicht der Anspruch der Autoren.<br />
Lobend zu erwähnen ist noch das 12. Kapitel über internationale<br />
soziale Sicherheit, darin finden sich neben geschichtlichen<br />
auch kollisionsrechtliche Erwähnungen. Dies<br />
kann so manch unliebsame Recherchearbeit ersparen.<br />
Gefragt nach dem geeigneten Leser dieses Werkes ist dieses<br />
Skriptum jedem zu empfehlen, der sich rasch ein Bild über<br />
das Sozialversicherungsrecht oder auch einzelne Sozialversicherungen<br />
machen will. Das Skriptum ist daher geeignet für<br />
interessierte juristische Laien, Studenten zur Vorbereitung<br />
auf die Arbeits- und Sozialrechtsprüfung oder wie eingangs<br />
auch erwähnt, Praktiker, die nicht ständig mit dieser Materie<br />
befasst sind. Als Standardwerk für die Rechtsanwaltskanzlei<br />
wird man das Skriptum zwar nicht bezeichnen können, dennoch<br />
kann die Anschaffung des Werkes geraten werden. Ein<br />
entsprechendes Preis-/Leistungsverhältnis sucht man bei so<br />
manchen Standardwerken nämlich vergeblich.<br />
Gottfried Schellmann<br />
" Bürgerliches Recht – Lernen, Üben, Wissen. Von Stefan Perner/<br />
Martin Spitzer/Georg E. Kodek. 3. Auflage, Verlag Manz, Wien<br />
2012. X, 942 Seiten, a 68,–.<br />
Vom K/W zum P/S/K? Der Lehrbuchklassiker<br />
der neuen Generation? Vielleicht. Die<br />
3. Auflage innerhalb von fünf Jahren zeigt<br />
die Bearbeitungswilligkeit und die Intention<br />
der Autoren, dieses Lehrbuch zum Bürgerlichen<br />
Recht möglichst aktuell zu halten. Ein<br />
Blick ins Vorwort lässt Vieles erwarten:<br />
„Der P/S/K hat sich als Marke etabliert, die<br />
für zeitgemäße, leserfreundliche und verständliche<br />
Information zum Bürgerlichen<br />
Recht steht.“ Diesem Anspruch werden die Autoren auch gerecht.<br />
Im Vergleich zur 2. Auflage ist die 3. Auflage nur um<br />
24 Seiten stärker geworden, allerdings hat man alle Begriffsdefinitionen,<br />
die sich jeweils am Ende eines Kapitels befunden<br />
haben, in ein Glossar „ausgegliedert“. Der Hauptteil der<br />
3. Auflage beinhaltet daher bei gleicher Seitenzahl aufgrund<br />
des neuen Glossars deutlich mehr Inhalt als noch die 2. Auflage.<br />
Das Glossar ist nun alphabetisch geordnet, wodurch<br />
man Begriffe des Bürgerlichen Rechts mit ihrer Definition<br />
rasch findet. Es erinnert etwas an das Fachwörterbuch zum<br />
Bürgerlichen Recht, ebenfalls im Manz Verlag erschienen,<br />
welches allerdings seit 2005 nicht neu herausgegeben wurde.<br />
Der Hauptteil behandelt das Bürgerliche Recht in elf Kapiteln,<br />
wobei nicht das unpraktische Institutionensystem des<br />
ABGB eingehalten wird, sondern grundsätzlich das fünfteilige<br />
Pandektensystem, wobei gerade der allgemeine Teil<br />
und das Schuldrecht weiter unterteilt sind.<br />
Bürgerliches Recht auf etwas mehr als 700 Seiten. Wie soll<br />
das gehen? Liest man P/S/K weiß man, dass es geht, selbst –<br />
aus eigener Erfahrung – für die Anwaltsprüfung. In diesem<br />
Buch wird das Wesentliche und Grundlegende des Bürgerlichen<br />
Rechts so herausgearbeitet und erklärt, dass man es verstehen<br />
kann. Wo andere Lehrbücher sich in Details verrennen,<br />
folgt dieses einer klaren Linie, die den Leser dazu führt,<br />
das System zu durchschauen. Meinungsverschiedenheiten in<br />
Literatur und Judikatur werden auf das Wesentlichste reduziert.<br />
„Dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, gilt<br />
in keinem Fach so wie im Bürgerlichen Recht“, heißt es im<br />
Vorwort. Dieser Gedanke wird im gesamten Buch beibehalten<br />
und macht das Werk so ausgezeichnet.<br />
Zahlreiche Grafiken veranschaulichen das Geschriebene.<br />
Herausgegriffen werden soll die Erläuterung mehrpersonaler<br />
Schuldverhältnisse, denen ein eigenes Kapitel gewidmet<br />
ist. Mehrpersonalität, sei es bei der Garantie, bei der Zession,<br />
bei der Bürgschaft, etc wirkt auf den ersten Blick immer<br />
komplex, und schreckt nicht nur Studenten ab, läuft aber<br />
dennoch nach einem sehr einheitlichen Schema ab. Hier<br />
glänzt das Buch. Komplexe Themen einfach und verständlich<br />
darzustellen, ist die hohe Kunst der Juristerei. Der<br />
P/S/K beweist es.<br />
Dieses Buch ist der erste Handgriff zur Verschaffung eines<br />
Überblicks bei einer Frage des Bürgerlichen Rechts. Spätestens<br />
aber für den Konzipienten vor der Anwaltsprüfung<br />
sollte man es in seiner Bibliothek haben. Bürgerliches Recht<br />
kann man verstehen. Dieses Buch ist der beste Anfang dafür.<br />
Jakob Hütthaler<br />
" Verteidigung von Ausländern: Transnationale Verteidigung.<br />
Von Jens Schmidt. Verlag Müller (C.F.Jur.), Heidelberg 2012, 3. Auflage,<br />
XXXI, 434 Seiten, br, mit CD-ROM, a 51,45.<br />
Im Zuge zunehmender internationaler Verflechtung<br />
und grenzüberschreitender Mobilität<br />
nehmen die Zahlen der Verfahren zu,<br />
die sich gegen Bürger mit ausländischer<br />
Staatsangehörigkeit richten. Sie zeichnen<br />
sich durch eine wachsende Vielfalt besonderer<br />
Bestimmungen sowohl im materiellen<br />
wie auch im formellen Recht aus, die mitunter<br />
weit über das strafrechtliche Allgemeinwissen<br />
der angewandten Praxis hinausgeht.<br />
Gerade für Österreich als beliebtes Einwanderungsland erweist<br />
sich das nunmehr in der dritten Auflage erschienene<br />
Handbuch „Verteidigung von Ausländern“ als gleichermaßen<br />
sinnvolles wie notwendiges Hilfsmittel zur erfolgreichen<br />
Verteidigung ausländischer Staatsbürger.<br />
Der Inhalt des Buchs ist – wie schon in den Vorgängerbänden<br />
– durchwegs klar strukturiert und durch prägnante<br />
und informative Ausführungen für den fortgeschrittenen Leser<br />
gut aufbereitet. Es umfasst insgesamt acht Teile, wobei<br />
die ersten drei Kapitel Definitionsfragen sowie dem materiellen<br />
Ausländerstrafrecht gewidmet sind. Hierbei werden<br />
neben speziellen Tatbeständen vor allem Aspekte der Strafzumessung,<br />
etwa ausländerrechtliche Folgen oder abweichende<br />
Wertvorstellungen, berücksichtigt.<br />
Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>06</strong><br />
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