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AnwBl_2013-06_Umschlag 1..4 - Österreichischer ...

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Rezensionen<br />

schlägige Judikatur oder Verweise zu weiterführender Literatur<br />

suchen. Das ist aber auch nicht der Anspruch der Autoren.<br />

Lobend zu erwähnen ist noch das 12. Kapitel über internationale<br />

soziale Sicherheit, darin finden sich neben geschichtlichen<br />

auch kollisionsrechtliche Erwähnungen. Dies<br />

kann so manch unliebsame Recherchearbeit ersparen.<br />

Gefragt nach dem geeigneten Leser dieses Werkes ist dieses<br />

Skriptum jedem zu empfehlen, der sich rasch ein Bild über<br />

das Sozialversicherungsrecht oder auch einzelne Sozialversicherungen<br />

machen will. Das Skriptum ist daher geeignet für<br />

interessierte juristische Laien, Studenten zur Vorbereitung<br />

auf die Arbeits- und Sozialrechtsprüfung oder wie eingangs<br />

auch erwähnt, Praktiker, die nicht ständig mit dieser Materie<br />

befasst sind. Als Standardwerk für die Rechtsanwaltskanzlei<br />

wird man das Skriptum zwar nicht bezeichnen können, dennoch<br />

kann die Anschaffung des Werkes geraten werden. Ein<br />

entsprechendes Preis-/Leistungsverhältnis sucht man bei so<br />

manchen Standardwerken nämlich vergeblich.<br />

Gottfried Schellmann<br />

" Bürgerliches Recht – Lernen, Üben, Wissen. Von Stefan Perner/<br />

Martin Spitzer/Georg E. Kodek. 3. Auflage, Verlag Manz, Wien<br />

2012. X, 942 Seiten, a 68,–.<br />

Vom K/W zum P/S/K? Der Lehrbuchklassiker<br />

der neuen Generation? Vielleicht. Die<br />

3. Auflage innerhalb von fünf Jahren zeigt<br />

die Bearbeitungswilligkeit und die Intention<br />

der Autoren, dieses Lehrbuch zum Bürgerlichen<br />

Recht möglichst aktuell zu halten. Ein<br />

Blick ins Vorwort lässt Vieles erwarten:<br />

„Der P/S/K hat sich als Marke etabliert, die<br />

für zeitgemäße, leserfreundliche und verständliche<br />

Information zum Bürgerlichen<br />

Recht steht.“ Diesem Anspruch werden die Autoren auch gerecht.<br />

Im Vergleich zur 2. Auflage ist die 3. Auflage nur um<br />

24 Seiten stärker geworden, allerdings hat man alle Begriffsdefinitionen,<br />

die sich jeweils am Ende eines Kapitels befunden<br />

haben, in ein Glossar „ausgegliedert“. Der Hauptteil der<br />

3. Auflage beinhaltet daher bei gleicher Seitenzahl aufgrund<br />

des neuen Glossars deutlich mehr Inhalt als noch die 2. Auflage.<br />

Das Glossar ist nun alphabetisch geordnet, wodurch<br />

man Begriffe des Bürgerlichen Rechts mit ihrer Definition<br />

rasch findet. Es erinnert etwas an das Fachwörterbuch zum<br />

Bürgerlichen Recht, ebenfalls im Manz Verlag erschienen,<br />

welches allerdings seit 2005 nicht neu herausgegeben wurde.<br />

Der Hauptteil behandelt das Bürgerliche Recht in elf Kapiteln,<br />

wobei nicht das unpraktische Institutionensystem des<br />

ABGB eingehalten wird, sondern grundsätzlich das fünfteilige<br />

Pandektensystem, wobei gerade der allgemeine Teil<br />

und das Schuldrecht weiter unterteilt sind.<br />

Bürgerliches Recht auf etwas mehr als 700 Seiten. Wie soll<br />

das gehen? Liest man P/S/K weiß man, dass es geht, selbst –<br />

aus eigener Erfahrung – für die Anwaltsprüfung. In diesem<br />

Buch wird das Wesentliche und Grundlegende des Bürgerlichen<br />

Rechts so herausgearbeitet und erklärt, dass man es verstehen<br />

kann. Wo andere Lehrbücher sich in Details verrennen,<br />

folgt dieses einer klaren Linie, die den Leser dazu führt,<br />

das System zu durchschauen. Meinungsverschiedenheiten in<br />

Literatur und Judikatur werden auf das Wesentlichste reduziert.<br />

„Dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, gilt<br />

in keinem Fach so wie im Bürgerlichen Recht“, heißt es im<br />

Vorwort. Dieser Gedanke wird im gesamten Buch beibehalten<br />

und macht das Werk so ausgezeichnet.<br />

Zahlreiche Grafiken veranschaulichen das Geschriebene.<br />

Herausgegriffen werden soll die Erläuterung mehrpersonaler<br />

Schuldverhältnisse, denen ein eigenes Kapitel gewidmet<br />

ist. Mehrpersonalität, sei es bei der Garantie, bei der Zession,<br />

bei der Bürgschaft, etc wirkt auf den ersten Blick immer<br />

komplex, und schreckt nicht nur Studenten ab, läuft aber<br />

dennoch nach einem sehr einheitlichen Schema ab. Hier<br />

glänzt das Buch. Komplexe Themen einfach und verständlich<br />

darzustellen, ist die hohe Kunst der Juristerei. Der<br />

P/S/K beweist es.<br />

Dieses Buch ist der erste Handgriff zur Verschaffung eines<br />

Überblicks bei einer Frage des Bürgerlichen Rechts. Spätestens<br />

aber für den Konzipienten vor der Anwaltsprüfung<br />

sollte man es in seiner Bibliothek haben. Bürgerliches Recht<br />

kann man verstehen. Dieses Buch ist der beste Anfang dafür.<br />

Jakob Hütthaler<br />

" Verteidigung von Ausländern: Transnationale Verteidigung.<br />

Von Jens Schmidt. Verlag Müller (C.F.Jur.), Heidelberg 2012, 3. Auflage,<br />

XXXI, 434 Seiten, br, mit CD-ROM, a 51,45.<br />

Im Zuge zunehmender internationaler Verflechtung<br />

und grenzüberschreitender Mobilität<br />

nehmen die Zahlen der Verfahren zu,<br />

die sich gegen Bürger mit ausländischer<br />

Staatsangehörigkeit richten. Sie zeichnen<br />

sich durch eine wachsende Vielfalt besonderer<br />

Bestimmungen sowohl im materiellen<br />

wie auch im formellen Recht aus, die mitunter<br />

weit über das strafrechtliche Allgemeinwissen<br />

der angewandten Praxis hinausgeht.<br />

Gerade für Österreich als beliebtes Einwanderungsland erweist<br />

sich das nunmehr in der dritten Auflage erschienene<br />

Handbuch „Verteidigung von Ausländern“ als gleichermaßen<br />

sinnvolles wie notwendiges Hilfsmittel zur erfolgreichen<br />

Verteidigung ausländischer Staatsbürger.<br />

Der Inhalt des Buchs ist – wie schon in den Vorgängerbänden<br />

– durchwegs klar strukturiert und durch prägnante<br />

und informative Ausführungen für den fortgeschrittenen Leser<br />

gut aufbereitet. Es umfasst insgesamt acht Teile, wobei<br />

die ersten drei Kapitel Definitionsfragen sowie dem materiellen<br />

Ausländerstrafrecht gewidmet sind. Hierbei werden<br />

neben speziellen Tatbeständen vor allem Aspekte der Strafzumessung,<br />

etwa ausländerrechtliche Folgen oder abweichende<br />

Wertvorstellungen, berücksichtigt.<br />

Österreichisches Anwaltsblatt <strong>2013</strong>/<strong>06</strong><br />

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