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Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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Mutterschutz<br />

Mutterschutz<br />

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Arbeitssituationen mit erheblicher körperlicher Belastung. Auch Akkord- und<br />

Fließbandarbeit sind verboten, ebenso Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr),<br />

Arbeit an Sonn- und Feiertagen und Mehrarbeit. Für best<strong>im</strong>mte Beschäftigungsbereiche<br />

gibt es Ausnahmen (§ 8 Mutterschutzgesetz)!<br />

Darüber hinaus kann ggf. durch ein ärztliches Attest ein individuelles Beschäftigungsverbot<br />

zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind ausgesprochen<br />

werden.<br />

Durch die Regelungen zum Mutterschutzlohn ist sichergestellt, dass die Frau<br />

trotz eventueller Beschäftigungsverbote keine Einkommensverluste erleidet.<br />

Das Einkommen in der Schwangerschaft muss dem Durchschnittsverdienst der<br />

letzten 13 Wochen vor Eintreten der Schwangerschaft entsprechen.<br />

Die Mutterschutzfristen betragen 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen<br />

nach der Entbindung; bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten<br />

sind es 12 Wochen nach der Entbindung. In den 6 Wochen vor dem<br />

errechneten Geburtstermin kann die Schwangere auf eigenen Wunsch weiter<br />

beschäftigt sein, in der Zeit nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.<br />

Liegt der tatsächliche Geburtstermin vor dem errechneten Termin, so verlängert<br />

sich die Frist nach der Geburt um die Tage, die von den 6 Wochen vor der<br />

Geburt nicht in Anspruch genommen wurden.<br />

Je nach dem individuellen Versicherungsstatus und der Beschäftigungssituation<br />

vor der Geburt haben Frauen in der Mutterschutzfrist unterschiedliche finanzielle<br />

Ansprüche auf Mutterschaftsgeld. Die nebenstehende Tabelle auf Seite 15<br />

gibt hierzu einen guten Überblick.<br />

Weitere Informationen zum Mutterschutz:<br />

• FEB Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie<br />

<strong>im</strong> Kirchenkreis Halle e. V., Lettow-Vorbeck-Straße 9, 33790 Halle/Westf.,<br />

Tel.: 05201/18470<br />

• Gesetzliche Krankenkassen<br />

• Bezirksregierung Detmold, Abt. 5, Betrieblicher Arbeitsschutz<br />

(Zuständigkeit <strong>für</strong> den <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong>), Leopoldstr. 15, 32756 Detmold,<br />

Tel.: 05231/71-0, www.bezreg-detmold.nrw.de<br />

• Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn,<br />

Tel.: 0228/619-1888, www.bva.de, www.mutterschaftsgeld.de<br />

• Broschüre „Mutterschutzgesetz“ des Bundesministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>,<br />

Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de<br />

• www.arbeitsschutz.nrw.de<br />

Status der Schwangeren/Mutter<br />

Mitglieder der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung mit<br />

Krankengeldanspruch<br />

(z. B. Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitslose)<br />

Mitglieder der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch<br />

(z. B. Studentinnen)<br />

mit einer geringfügigen<br />

Beschäftigung<br />

Mitglieder der gesetzlichen<br />

Krankenkasse ohne Krankengeldanspruch<br />

(Arbeitslosengeld-II-<br />

Empfängerinnen)<br />

In der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

familienversicherte<br />

Frauen mit einer geringfügigen<br />

Beschäftigung<br />

In der privaten Krankenversicherung<br />

oder nicht krankenversicherte<br />

Arbeitnehmerinnen<br />

Frauen, deren Arbeitsverhältnis<br />

während der Schwangerschaft<br />

vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst<br />

wurde<br />

Leistungsanspruch<br />

Pro Tag 13,– € Mutterschaftsgeld<br />

von der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss<br />

in Höhe der Differenz<br />

zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt,<br />

Arbeitslose erhalten<br />

Mutterschaftsgeld in Höhe des<br />

Krankengeldes<br />

In der Regel 13,– € Mutterschaftsgeld<br />

von der Krankenkasse pro Tag<br />

Arbeitslosengeld II wird während<br />

der gesetzlichen Mutterschutzfristen<br />

weitergezahlt. Ab der 13. SSW bis<br />

zur Geburt erhält die Frau einen<br />

schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf<br />

Mutterschaftsgeld von einmalig<br />

bis zu 210,– € vom Bundesversicherungsamt<br />

(Adresse S. 14 unten)<br />

Mutterschaftsgeld von einmalig<br />

bis zu 210,– € vom Bundesversicherungsamt<br />

(S. 14 unten) plus ggf.<br />

Arbeitgeberzuschuss in Höhe der<br />

Differenz zwischen 13,– € pro Kalendertag<br />

und dem durchschnittlichen<br />

Arbeitsentgelt<br />

Pro Tag 13,– € Mutterschaftsgeld,<br />

der Arbeitgeberzuschuss wird<br />

diesen Frauen von der Krankenkasse<br />

oder dem Bundesversicherungsamt<br />

gezahlt<br />

14<br />

15

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