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Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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<strong>Kinder</strong>betreuung<br />

<strong>Kinder</strong>betreuung<br />

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Elternbeiträge<br />

Ab dem 1. August 2010 gelten <strong>im</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> folgende Elternbeiträge:<br />

Jahreseinkommen<br />

(Brutto)<br />

Beitragstabelle <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen ab 01.08.2010<br />

Beiträge <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> ab vollendetem<br />

2. Lebensjahr<br />

Beiträge <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> bis zur<br />

Vollendung des 2. Lebensjahrs<br />

25 WStd. 35 WStd. 45 WStd. 25 WStd. 35 WStd. 45 WStd.<br />

monatl.<br />

Beitrag<br />

monatl.<br />

Beitrag<br />

monatl.<br />

Beitrag<br />

monatl.<br />

Beitrag<br />

monatl.<br />

Beitrag<br />

monatl.<br />

Beitrag<br />

bis 20.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

bis 25.000 € 28,00 € 36,00 € 44,00 € 45,00 € 58,00 € 71,00 €<br />

bis 37.000 € 47,00 € 61,00 € 75,00 € 95,00 € 122,00 € 149,00 €<br />

bis 50.000 € 77,00 € 100,00 € 122,00 € 140,00 € 180,00 € 220,00 €<br />

bis 62.000 € 122,00 € 155,00 € 187,00 € 186,00 € 239,00 € 291,00 €<br />

bis 75.000 € 160,00 € 204,00 € 248,00 € 211,00 € 270,00 € 329,00 €<br />

über 75.000 € 200,00 € 255,00 € 310,00 € 263,00 € 337,00 € 411,00 €<br />

• Angebot oder Vermittlung von <strong>Kinder</strong>betreuungsangeboten außerhalb der<br />

üblichen Öffnungszeiten,<br />

• Sprachförderung von <strong>Kinder</strong>n und ihren <strong>Familie</strong>n.<br />

<strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen, die als <strong>Familie</strong>nzentrum anerkannt sind, tragen das<br />

Gütesiegel „<strong>Familie</strong>nzentrum NRW“. Näheres dazu siehe auch Kapitel 20, S. 73 f.<br />

Betreuung von <strong>Kinder</strong>n mit Behinderung<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> gibt es ein differenziertes Angebot <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> mit Behinderung<br />

in der Altersgruppe von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht. Folgende<br />

Möglichkeiten der besonderen Förderung <strong>für</strong> ein Kind mit Behinderung gibt es:<br />

• Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten <strong>Kinder</strong>n in<br />

<strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen (Einzelintegration) oder<br />

• Heilpädagogische <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen.<br />

Zukünftig sollen sich alle Einrichtungen so verändern, das sie ein gleichberechtigtes<br />

gemeinsames Leben und Lernen <strong>für</strong> alle <strong>Kinder</strong> ermöglichen (Inklusion).<br />

Die Elternbeiträge erhöhen sich jährlich zum 01.08. des Jahres –erstmals zum 01.08.2011 analog der<br />

Anhebung der Kindpauschalen (§ 19 KiBiz).<br />

Nähere Informationen zur Betreuung von <strong>Kinder</strong>n mit Behinderung sind be<strong>im</strong><br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong>, Abt. Jugend, <strong>Familie</strong> und Sozialer Dienst, erhältlich<br />

(Frau Lohmeier, Tel: 05241/85-2414).<br />

Die Elternbeiträge werden nicht von der Einrichtung sondern vom örtlichen<br />

Träger der Jugendhilfe erhoben. Im <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> ziehen die Stadt- bzw.<br />

Gemeindeverwaltungen die Beiträge ein. Wenn die finanzielle Belastung der<br />

<strong>Familie</strong> nicht zuzumuten ist, kann sie auf Antrag ganz oder teilweise erlassen<br />

werden. Geschwisterkinder sind grundsätzlich beitragsfrei.<br />

In den Elternbeiträgen sind die Kosten <strong>für</strong> Verpflegung nicht enthalten. So fällt<br />

z. B. <strong>für</strong> die Teilnahme am Mittagstisch zusätzliches Essensgeld an. Die Verpflegungskosten<br />

können von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sein und<br />

müssen <strong>im</strong> Einzelfall erfragt werden.<br />

<strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen als <strong>Familie</strong>nzentren<br />

Viele <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen sind auch anerkannte <strong>Familie</strong>nzentren. Das<br />

bedeutet, dass sie neben ihrer eigentlichen Aufgabe der <strong>Kinder</strong>betreuung viele<br />

weitere Dienstleistungen <strong>für</strong> Eltern, <strong>Familie</strong>n und ihr Wohnumfeld anbieten.<br />

Zu diesen Dienstleistungen gehören unter anderem:<br />

• Bündelung von Beratungs- und Hilfsangeboten <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>n,<br />

• Unterstützung bei der Vermittlung von geeigneten Tagesmüttern und -vätern<br />

sowie bei der Suche nach Babysitting-Diensten,<br />

Spiel- und Krabbelgruppen<br />

Spielgruppen sind feste Gruppen von 5 –15 <strong>Kinder</strong>n, die am Vor- oder Nachmittag<br />

stundenweise 2–5 mal wöchentlich in Abwesenheit der Eltern von einer<br />

sozialpädagogischen Fachkraft betreut werden. Sie werden in der Regel in<br />

privater Trägerschaft organisiert, haben aber eine Anerkennung/Betriebserlaubnis<br />

vom Landesjugendamt. Spielgruppen richten sich vorrangig an <strong>Kinder</strong> von<br />

1–3 Jahren bis zur Aufnahme in einen <strong>Kinder</strong>garten/eine <strong>Kinder</strong>tagesstätte.<br />

Krabbelgruppen (in Form von Eltern-Kind-Gruppen) bieten keine Betreuung<br />

durch eine Fachkraft an. Es sind von Eltern selbst organisierte Gruppen, die den<br />

Kleinkindern Gelegenheit zu ersten Kontakten mit anderen <strong>Kinder</strong>n außerhalb<br />

der <strong>Familie</strong> bieten und den Eltern die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch<br />

geben. Es gibt aber auch angeleitete Krabbelgruppen, die von einer Fachkraft<br />

betreut werden und unter Mithilfe von Eltern ein stundenweises Betreuungsangebot<br />

vorhalten.<br />

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