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Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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Besondere Leistungen<br />

Besondere Leistungen<br />

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Die Mehrgenerationenhäuser des Bundes<br />

Die durch das Bundesfamilienministerium geförderten Mehrgenerationenhäuser<br />

verfolgen ein ähnliches Konzept wie die <strong>Familie</strong>nzentren nach „<strong>Kreis</strong>-Modell“.<br />

Sie wollen durch Austausch und Begegnung, durch konkrete Angebote sowie<br />

verschiedene Dienstleistungen den Zusammenhalt der Generationen fördern<br />

und festigen, Unterstützung und Beratung anbieten sowie <strong>im</strong> Zusammenspiel<br />

von professionellen und ehrenamtlichen Kräften die Unterstützung <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>n<br />

vor Ort generationenübergreifend verbessern. Von den bundesweit geförderten<br />

Mehrgenerationenhäusern ist auch eines <strong>im</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> angesiedelt. Es befindet<br />

sich in Trägerschaft der Diakonie und hat seinen Standort in Halle (Westf.).<br />

Kooperation und Vernetzung: Zusammenarbeit ist Trumpf<br />

Durch die neu entstandenen familienunterstützenden Angebote von <strong>Kreis</strong>, Land<br />

und Bund sind in den Städten und Gemeinden viele neue Einrichtungen entstanden.<br />

Ihr gemeinsames Ziel ist es, <strong>Familie</strong>n zu stärken und ihnen niederschwellige<br />

Unterstützungs- und Hilfsangebote zur Seite zu stellen. Dabei arbeiten die<br />

<strong>Kreis</strong>familienzentren, die <strong>Familie</strong>nzentren NRW und die Mehrgenerationenhäuser<br />

eng zusammen. Sie st<strong>im</strong>men ihre Projekte aufeinander ab, um <strong>für</strong> die<br />

Menschen vor Ort ein möglichst breites, bedarfsgerechtes Angebotsspektrum zu<br />

entwickeln.<br />

Nähere Informationen über die Arbeit der <strong>Familie</strong>nzentren/Mehrgenerationenhäuser<br />

finden Sie <strong>im</strong> Regionalteil der Broschüre ab S. 76.<br />

Die Regelungen <strong>für</strong> die Gewährung von Vergünstigungen sind in jeder Kommune<br />

unterschiedlich. Einzelheiten können Sie den jeweiligen Stadt- bzw. <strong>Familie</strong>npassrichtlinien<br />

entnehmen, die <strong>im</strong> Rathaus Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung<br />

erhältlich sind.<br />

Anspruchsberechtigung<br />

Die Voraussetzungen <strong>für</strong> den Erhalt eines Stadtpasses oder <strong>Familie</strong>npasses<br />

variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Häufig sind folgende Personen anspruchsberechtigt:<br />

Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Leistungen<br />

• nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II)<br />

• nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe und Grundsicherung)<br />

• nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

• nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (<strong>Kinder</strong>zuschlag)<br />

In manchen Städten und Gemeinden wird der Stadtpass <strong>für</strong> einen erweiterten<br />

Personenkreis gewährt, so z. B. auch <strong>für</strong> Geringverdienende, <strong>für</strong> ALG-I-Empfängerinnen,<br />

<strong>für</strong> <strong>Familie</strong>n mit drei und mehr <strong>Kinder</strong>n unabhängig vom Einkommen,<br />

<strong>für</strong> Alleinerziehende oder auch <strong>für</strong> Rentnerinnen und Rentner.<br />

In jedem Falle gilt: Ein Stadtpass/<strong>Familie</strong>npass kann nur <strong>für</strong> die Kommune<br />

beantragt werden, in der man wohnt. Außerdem ist nachzuweisen, dass die<br />

nötigen Voraussetzungen erfüllt werden.<br />

Stadtpass/<strong>Familie</strong>npass<br />

Zur finanziellen Entlastung von <strong>Familie</strong>n haben etliche Städte und Gemeinden<br />

so genannte Stadt- oder <strong>Familie</strong>npässe eingeführt.<br />

Leistungen eines Stadt- oder <strong>Familie</strong>npasses<br />

In den meisten Fällen berechtigt der Stadtpass/<strong>Familie</strong>npass zur Inanspruchnahme<br />

von Vergünstigungen <strong>für</strong> folgende Leistungen:<br />

• Eintrittsgelder <strong>für</strong> Schw<strong>im</strong>mbäder und kulturelle Veranstaltungen<br />

• Beiträge zur Musikschule<br />

• Schulfahrten, Ferienpass, <strong>Kinder</strong>gartenbeiträge<br />

• Kursgebühren der Volkshochschule<br />

• Kursgebühren <strong>für</strong> Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse,<br />

Selbstbehauptungs- und Konflikttrainingskurse der Gleichstellungsstellen<br />

Information und Antragstellung<br />

In den nachfolgend aufgeführten Gemeinden ist die Beantragung eines Stadtoder<br />

<strong>Familie</strong>npasses möglich:<br />

• Halle (Bürgerberatung): 05201/183-152<br />

• Steinhagen (Clearingstelle): 05204/997-108<br />

• Versmold (Bürgerbüro): 05423/954-0<br />

• Werther (Einwohnerservice): 05203/705-44,-45<br />

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