Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh
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<strong>Kinder</strong>betreuung<br />
<strong>Kinder</strong>betreuung<br />
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Informationen sowohl <strong>für</strong> Eltern als auch <strong>für</strong> Tagesmütter zu allen Fragen der<br />
Tagespflege sind erhältlich be<strong>im</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong>, www.kreis-guetersloh.de<br />
sowie be<strong>im</strong> Bundesverband <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>tagespflege e. V., Dudenstr. 10,<br />
10965 Berlin, www.tagesmuetter-bundesverband.de.<br />
Babysitting<br />
Oft suchen Eltern <strong>für</strong> eine Kurzzeitbetreuung eine zuverlässige, engagierte und<br />
liebevolle Babysitterin, der sie ihr Kind beruhigt anvertrauen können. In vielen<br />
Städten und Gemeinden – so auch <strong>im</strong> Nordkreis <strong>Gütersloh</strong> – werden Babysitting-Kurse<br />
angeboten, die junge Menschen <strong>für</strong> diese verantwortungsvolle Aufgabe<br />
qualifizieren und sie gut darauf vorbereiten. Ebenso gibt es Babysitting-<br />
Vermittlungsstellen, die Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Babysitterin<br />
beraten und unterstützen. Die genauen Adressen der Babysitting-Vermittlungsstellen<br />
finden Sie <strong>im</strong> Regionalteil dieser Broschüre ab S. 76.<br />
Betreuung <strong>für</strong> Schulkinder<br />
Gerade <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> <strong>im</strong> Grundschulalter brauchen viele Eltern ein verlässliches<br />
Betreuungsangebot über die Unterrichtszeiten hinaus. Hier gibt es verschiedene<br />
Angebotsformen, die jedoch von Ort zu Ort unterschiedlich ausgebaut sind.<br />
Die Randstundenbetreuung („Von Acht bis Eins“) bietet in den Morgenstunden<br />
vor Unterrichtsbeginn und in den Mittagsstunden (nach Unterrichtsschluss)<br />
ein Betreuungsangebot zu festgelegten Zeiten. Darüber hinaus sind die meisten<br />
Grundschulen „Offene Ganztagsschule“. Im Offenen Ganztag werden die <strong>Kinder</strong><br />
an der Schule über die Unterrichtszeiten hinaus betreut, erhalten ein Mittagessen<br />
und zusätzliche Förderung, z. B. durch Schularbeitenhilfe und musische,<br />
kreative oder sportliche Angebote. Wer sein Kind <strong>im</strong> Offenen Ganztag anmeldet,<br />
kann i.d.R. das ganze Jahr über (also auch in den Ferien) ein Betreuungsangebot<br />
an der Schule bekommen. Da es <strong>für</strong> die Offene Ganztagsschule keine verbindlichen<br />
Vorgaben gibt, sind die inhaltlichen Angebote von Ort zu Ort und Schule<br />
zu Schule unterschiedlich.<br />
An den weiterführenden Schulen werden Ganztagsangebote erst allmählich<br />
ausgebaut. Nähere Informationen über bestehende Betreuungsangebote der<br />
Schulen finden Sie <strong>im</strong> Regionalteil dieser Broschüre ab S. 76.<br />
Alle Betreuungsangebote <strong>für</strong> Schulkinder sind kostenpflichtig, die Gebühren<br />
von Ort zu Ort unterschiedlich. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> das Mittagessen an der jeweiligen<br />
Schule.<br />
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket können <strong>Kinder</strong> aus sozial schwachen<br />
<strong>Familie</strong>n (Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe, <strong>Kinder</strong>zuschlag<br />
oder Wohngeld) das Mittagessen zum Beitrag von 1,– € bekommen<br />
(S. 57).<br />
Genaue Auskünfte über Angebote und Elternbeiträge sind an der jeweiligen<br />
Schule und in den Rathäusern (Abteilung Schulverwaltung) zu erfragen.<br />
Au pair<br />
<strong>Familie</strong>n haben die Möglichkeit, junge Menschen aus dem Ausland mit einem<br />
Mindestalter von 18 Jahren als Au pair aufzunehmen. Au pairs sind keine Hausangestellten,<br />
sondern sie helfen gegen ein Taschengeld bei der Betreuung der<br />
<strong>Kinder</strong> und <strong>im</strong> Haushalt.<br />
„Au pair“ kommt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“.<br />
Das heißt: ein Au-pair-Verhältnis beruht auf einem ausgewogenen Gleichgewicht<br />
von Geben und Nehmen. Au pairs kommen ins Gastland, um ihren Horizont zu<br />
erweitern, Auslandserfahrungen zu sammeln und die Landessprache zu erlernen<br />
bzw. zu verbessern. In der Gastfamilie nehmen sie bei vollem <strong>Familie</strong>nanschluss<br />
eine ähnliche Stellung ein wie ein <strong>Familie</strong>nmitglied.<br />
Um Missbrauch und die Ausnutzung von Au pairs zu verhindern, haben sich<br />
die Bundesverbände von Au-pair-Agenturen und -Vermittlungsstellen mit dem<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, Senioren, Frauen und Jugend auf Qualitätsstandards<br />
(„RAL-Gütezeichen“) verständigt. Dazu gehören:<br />
Ein Au pair bekommt monatlich ein Taschengeld (z. Zt. 260,– €), wird von der<br />
Gastfamilie <strong>für</strong> die gesamte Dauer des Aufenthalts kranken-, unfall- und haftpflichtversichert.<br />
Freie Verpflegung, <strong>Familie</strong>nanbindung und ein eigenes, abschließbares<br />
Z<strong>im</strong>mer von mindestens acht Quadratmetern müssen gewährleistet<br />
sein. Außerdem muss die Gastfamilie dem Au pair mindestens zwei Tage bezahlten<br />
Urlaub <strong>im</strong> Monat geben. Dauert der Aufenthalt ein volles Jahr, steht ihm<br />
ein Urlaub von vier Wochen zu. Ein Au pair hat außerdem Anspruch auf Freizeit<br />
(mindestens 1 freier Tag und 4 freie Abende pro Woche) sowie auf die Teilnahme<br />
an einem Sprachkurs, an Au pair-Austauschtreffen, an weiterer Fortbildung und<br />
Freizeitgestaltung. Außerdem muss in der Gastfamilie mindestens ein Kind unter<br />
18 Jahren leben.<br />
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