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Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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Arbeitslosigkeit<br />

Arbeitslosigkeit<br />

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<strong>Gütersloh</strong> hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen jungen Menschen unter 25<br />

Jahren einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu vermitteln. Im Gegenzug muss<br />

dieses Angebot angenommen werden, sonst drohen Sanktionen, die bis zur vollständigen<br />

Einstellung der Leistungen führen können.<br />

Für junge Mütter, die keine berufliche Erstausbildung haben und die wegen<br />

kleiner <strong>Kinder</strong> und fehlender <strong>Kinder</strong>betreuung keine normale Vollzeitausbildung<br />

machen können, gibt es prinzipiell die Möglichkeit, eine Teilzeitausbildung zu<br />

absolvieren. Informationen dazu erteilen die Berufsberatung der Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit, das Jobcenter GT aktiv <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong>, die Kammern (IHK, HK) oder die<br />

kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.<br />

Berufsrückkehrerinnen<br />

Wer nach einer Phase der <strong>Kinder</strong>betreuung oder der Pflege von Angehörigen<br />

wieder in das Erwerbsleben zurückkehren möchte, gilt als Berufsrückkehrerin.<br />

Je nach Dauer der <strong>Familie</strong>nphase und persönlichen Voraussetzungen können<br />

Berufsrückkehrerinnen durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter Unterstützung<br />

erhalten, z. B. durch eine berufliche Fortbildung, Umschulung und/ oder<br />

einen <strong>Kinder</strong>betreuungszuschuss. Unter Umständen kann auch einem zukünftigen<br />

Arbeitgeber ein Eingliederungszuschuss <strong>für</strong> die Einarbeitungsphase einer<br />

Berufsrückkehrerin gewährt werden. Manche Frauen haben auf Grund früherer<br />

Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, was sich unter Umständen<br />

positiv auf die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auswirken kann.<br />

Bitte klären Sie rechtzeitig Ihre Ansprüche, damit Sie keine Fristen verpassen!<br />

Bei den Arbeitsagenturen und den Jobcentern gibt es jeweils eine Beauftragte<br />

<strong>für</strong> die Chancengleichheit von Frau und Mann (BCA), die sich in besonderer<br />

Weise um die berufliche Wiedereingliederung von Frauen nach der <strong>Familie</strong>nphase<br />

kümmert. Die <strong>für</strong> den <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> zuständige BCA der Arbeitsagentur hat<br />

ihren Sitz in Bielefeld, die <strong>für</strong> das Jobcenter GT aktiv <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> zuständige<br />

BCA <strong>im</strong> <strong>Gütersloh</strong>er Hauptsitz.<br />

Seit Februar 2008 können auch Berufsrückkehrerinnen ohne jeglichen Leistungsanspruch<br />

einen Bildungsscheck <strong>für</strong> eine berufliche Fortbildungsmaßnahme oder<br />

einen Vorbereitungskurs zum Wiedereinstieg beantragen. Voraussetzung zum<br />

Erhalt des Bildungsschecks ist u.a. eine mindestens einjährige Berufsunterbrechung<br />

wegen der <strong>Kinder</strong>betreuung oder der Pflege von Angehörigen, sowie der<br />

Wegfall dieses Unterbrechungsgrundes seit mehr als 12 Monaten. Mit einem<br />

Bildungsscheck übern<strong>im</strong>mt das Land NRW die Hälfte der anfallenden Seminargebühren,<br />

max<strong>im</strong>al aber 500,– €.<br />

Neben dem Bildungsscheck kann mit der Bildungsprämie die Teilnahme an<br />

einer beruflichen Weiterbildung ebenfalls bis zur Höhe von max. 500,– €<br />

gefördert werden. Die Bildungsprämie richtet sich an Erwerbstätige mit einem<br />

zu versteuerndem Jahreseinkommen von 25.600,– € (Alleinstehende) bzw.<br />

51.200,– € bei gemeinsamer Veranlagung. Doch auch Berufsrückkehrerinnen und<br />

Mütter bzw. Väter in der Elternzeit können die Bildungsprämie erhalten.<br />

Unbedingt zu beachten ist, dass Bildungsscheck und Bildungsprämie vor der<br />

Anmeldung zu einer Fortbildungsmaßnahme beantragt werden müssen.<br />

Für die Beratung und Antragstellung zu Bildungsscheck und Bildungsprämie<br />

sind die Volkshochschulen zuständig, <strong>für</strong> Borgholzhausen, Halle, Steinhagen,<br />

Versmold und Werther die VHS Ravensberg.<br />

In den Kommunen organisieren die Gleichstellungsstellen spezielle Angebote,<br />

um <strong>für</strong> Berufsrückkehrerinnen den Weg in den Wiedereinstieg zu ebnen. Die<br />

Workshops „Brücken bauen in den Beruf“ oder der Kurs „Power <strong>für</strong> den beruflichen<br />

Wiedereinstieg“ haben zum Ziel, Frauen umfassend auf den beruflichen<br />

Wiedereinstieg vorzubereiten. Genaue Auskünfte erteilen die Gleichstellungsstellen<br />

in den Rathäusern.<br />

Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld II/<br />

Berufsrückkehr:<br />

• Agentur <strong>für</strong> Arbeit Bielefeld, Werner-Bock-Str. 8, 33602 Bielefeld,<br />

Tel.: 0521/587-0, Fax: 0521/587-1999, E-Mail: bielefeld@arbeitsagentur.de,<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

• Agentur <strong>für</strong> Arbeit, Geschäftsstelle <strong>Gütersloh</strong>, Königstr. 60, Tel.: 05241/861-0,<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

• Beauftragte <strong>für</strong> die Chancengleichheit von Frau und Mann (BCA) bei der<br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit Bielefeld, Gabriele Hiltl, Werner-Bock-Str. 8,<br />

33602 Bielefeld, Tel.: 0521/587-1166, E-Mail: Bielefeld.BCA@arbeitsagentur.de,<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

• Jobcenter GT-aktiv <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> <strong>für</strong> Halle, Borgholzhausen, Steinhagen,<br />

Werther und Versmold,<br />

zur Zeit Rathaus II, Graebestr. 24, 33790 Halle (Westf.), Tel.: 05201/183-234<br />

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