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Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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Arbeitslosigkeit<br />

Arbeitslosigkeit<br />

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Erwerbsfähigkeit ist gegeben, wenn man mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig<br />

sein, d.h. unter normalen Bedingungen arbeiten kann. Erwerbsfähig ist man<br />

auch dann, wenn auf Grund der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren oder der<br />

Pflege von Angehörigen aktuell keine Arbeitsaufnahme zumutbar ist. Man gilt<br />

dann lediglich als „vorübergehend nicht vermittelbar“.<br />

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den der Bedarfsgemeinschaft<br />

nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann.<br />

Eine Bedarfsgemeinschaft bildet ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger mit dessen<br />

(nicht dauerhaft getrennt lebendem) Partner und gegebenenfalls den <strong>im</strong> Haushalt<br />

lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten <strong>Kinder</strong>n, sofern diese nicht von<br />

einem eigenen Einkommen oder Vermögen leben können. Auch Alleinerziehende<br />

mit ihren <strong>Kinder</strong>n und eheähnliche Lebensgemeinschaften sowie gleichgeschlechtliche<br />

Lebenspartnerschaften bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Nur über<br />

25-jährige oder bereits verheiratete <strong>Kinder</strong>, die noch <strong>im</strong> elterlichen Haushalt<br />

leben, zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft und müssen gegebenenfalls einen<br />

eigenen Antrag stellen.<br />

Die Person, die den Antrag stellt, gilt als Bevollmächtigte <strong>für</strong> die gesamte<br />

Bedarfsgemeinschaft, d.h. alle Zahlungen erfolgen auf deren Konto.<br />

Wer getrennte Auszahlungen wünscht, muss dies gezielt geltend machen.<br />

Geldleistungen (Wirtschaftliche Hilfen)<br />

Be<strong>im</strong> Arbeitslosengeld II wird der Leistungsanspruch nicht nur <strong>für</strong> die Erwerbslosen,<br />

sondern <strong>für</strong> die gesamte Bedarfsgemeinschaft (i.d.R. die in einem Haushalt<br />

lebende <strong>Familie</strong>) ermittelt.<br />

Bei der Bedürftigkeitsprüfung werden zunächst alle Einnahmen der zur Bedarfsgemeinschaft<br />

gehörenden Personen addiert, d.h. das Partnereinkommen wird<br />

auf jeden Fall angerechnet. Seit dem 1.1.2011 wird auch das Elterngeld zum Einkommen<br />

hinzugerechnet, es sei denn, direkt vor der Geburt des Kindes wurde<br />

eine Erwerbstätigkeit ausgeübt (S. 24).<br />

Nicht angerechnet werden u.U. Pflegegeld, Leistungen aus der Bundesstiftung<br />

„Mutter und Kind“ (S. 12) sowie weitere sogenannte „privilegierte Einkommen“<br />

wie z. B. Unterstützungsleistungen karitativer Verbände.<br />

Zuständigkeit<br />

Zuständig <strong>für</strong> die Grundsicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende sind sogenannte Jobcenter.<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> heißt die zuständige Behörde Jobcenter GT aktiv <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Gütersloh</strong>.<br />

Die Kernaufgaben des Jobcenters GT aktiv <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> sind:<br />

• wirtschaftliche Hilfen (Überprüfung der Bedürftigkeit, Berechnung<br />

und Auszahlung von Geldleistungen),<br />

• die Arbeitsvermittlung bzw. das Fallmanagement (zur Betreuung von<br />

Personen mit Vermittlungshindernissen),<br />

• Eingliederungsleistungen (zur Verbesserung der Chancen auf dem<br />

Arbeitsmarkt).<br />

Die Zentrale des Jobcenters GT aktiv <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> ist in der Stadt <strong>Gütersloh</strong><br />

angesiedelt, die Arbeitsvermittlung ist auf drei Teams konzentriert (mit Sitz in<br />

Halle/ Westfalen, <strong>Gütersloh</strong> und Rheda-Wiedenbrück). Anträge auf wirtschaftliche<br />

Hilfen werden in den meisten Rathäusern entgegen genommen, d.h. man<br />

kann direkt vor Ort den Antrag auf Arbeitslosengeld II einreichen.<br />

Vom ermittelten Einkommen der Bedarfsgemeinschaft werden anschließend<br />

Pauschalen <strong>für</strong> notwendige Versicherungen abgesetzt, außerdem Freibeträge<br />

bei Erwerbstätigkeit bzw. Hinzuverdienst (siehe Tabelle auf S. 59 „Freibetragsregelungen“).<br />

Bedürftigkeit liegt dann vor, wenn das verbleibende Gesamteinkommen<br />

der Bedarfsgemeinschaft geringer ist als der durch pauschalierte Regelsätze<br />

festgelegte Bedarf (Existenzmin<strong>im</strong>um).<br />

Eine Übersicht über die Regelsätze und sonstigen Mehrbedarfe finden Sie auf der<br />

folgenden Seite.<br />

Antragstellung<br />

Da Arbeitslosengeld II erst ab dem Tag der Antragstellung (d.h. nicht rückwirkend!)<br />

gezahlt wird, empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig zu stellen.<br />

Für den Antrag ist es erforderlich, einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen<br />

und viele Auskünfte zur Einkommens- und Vermögenssituation zu erteilen.<br />

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