Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh
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Arbeitslosigkeit<br />
Arbeitslosigkeit<br />
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Erwerbsfähigkeit ist gegeben, wenn man mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig<br />
sein, d.h. unter normalen Bedingungen arbeiten kann. Erwerbsfähig ist man<br />
auch dann, wenn auf Grund der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren oder der<br />
Pflege von Angehörigen aktuell keine Arbeitsaufnahme zumutbar ist. Man gilt<br />
dann lediglich als „vorübergehend nicht vermittelbar“.<br />
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt bzw. den der Bedarfsgemeinschaft<br />
nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann.<br />
Eine Bedarfsgemeinschaft bildet ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger mit dessen<br />
(nicht dauerhaft getrennt lebendem) Partner und gegebenenfalls den <strong>im</strong> Haushalt<br />
lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten <strong>Kinder</strong>n, sofern diese nicht von<br />
einem eigenen Einkommen oder Vermögen leben können. Auch Alleinerziehende<br />
mit ihren <strong>Kinder</strong>n und eheähnliche Lebensgemeinschaften sowie gleichgeschlechtliche<br />
Lebenspartnerschaften bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Nur über<br />
25-jährige oder bereits verheiratete <strong>Kinder</strong>, die noch <strong>im</strong> elterlichen Haushalt<br />
leben, zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft und müssen gegebenenfalls einen<br />
eigenen Antrag stellen.<br />
Die Person, die den Antrag stellt, gilt als Bevollmächtigte <strong>für</strong> die gesamte<br />
Bedarfsgemeinschaft, d.h. alle Zahlungen erfolgen auf deren Konto.<br />
Wer getrennte Auszahlungen wünscht, muss dies gezielt geltend machen.<br />
Geldleistungen (Wirtschaftliche Hilfen)<br />
Be<strong>im</strong> Arbeitslosengeld II wird der Leistungsanspruch nicht nur <strong>für</strong> die Erwerbslosen,<br />
sondern <strong>für</strong> die gesamte Bedarfsgemeinschaft (i.d.R. die in einem Haushalt<br />
lebende <strong>Familie</strong>) ermittelt.<br />
Bei der Bedürftigkeitsprüfung werden zunächst alle Einnahmen der zur Bedarfsgemeinschaft<br />
gehörenden Personen addiert, d.h. das Partnereinkommen wird<br />
auf jeden Fall angerechnet. Seit dem 1.1.2011 wird auch das Elterngeld zum Einkommen<br />
hinzugerechnet, es sei denn, direkt vor der Geburt des Kindes wurde<br />
eine Erwerbstätigkeit ausgeübt (S. 24).<br />
Nicht angerechnet werden u.U. Pflegegeld, Leistungen aus der Bundesstiftung<br />
„Mutter und Kind“ (S. 12) sowie weitere sogenannte „privilegierte Einkommen“<br />
wie z. B. Unterstützungsleistungen karitativer Verbände.<br />
Zuständigkeit<br />
Zuständig <strong>für</strong> die Grundsicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende sind sogenannte Jobcenter.<br />
Im <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> heißt die zuständige Behörde Jobcenter GT aktiv <strong>Kreis</strong><br />
<strong>Gütersloh</strong>.<br />
Die Kernaufgaben des Jobcenters GT aktiv <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> sind:<br />
• wirtschaftliche Hilfen (Überprüfung der Bedürftigkeit, Berechnung<br />
und Auszahlung von Geldleistungen),<br />
• die Arbeitsvermittlung bzw. das Fallmanagement (zur Betreuung von<br />
Personen mit Vermittlungshindernissen),<br />
• Eingliederungsleistungen (zur Verbesserung der Chancen auf dem<br />
Arbeitsmarkt).<br />
Die Zentrale des Jobcenters GT aktiv <strong>Kreis</strong> <strong>Gütersloh</strong> ist in der Stadt <strong>Gütersloh</strong><br />
angesiedelt, die Arbeitsvermittlung ist auf drei Teams konzentriert (mit Sitz in<br />
Halle/ Westfalen, <strong>Gütersloh</strong> und Rheda-Wiedenbrück). Anträge auf wirtschaftliche<br />
Hilfen werden in den meisten Rathäusern entgegen genommen, d.h. man<br />
kann direkt vor Ort den Antrag auf Arbeitslosengeld II einreichen.<br />
Vom ermittelten Einkommen der Bedarfsgemeinschaft werden anschließend<br />
Pauschalen <strong>für</strong> notwendige Versicherungen abgesetzt, außerdem Freibeträge<br />
bei Erwerbstätigkeit bzw. Hinzuverdienst (siehe Tabelle auf S. 59 „Freibetragsregelungen“).<br />
Bedürftigkeit liegt dann vor, wenn das verbleibende Gesamteinkommen<br />
der Bedarfsgemeinschaft geringer ist als der durch pauschalierte Regelsätze<br />
festgelegte Bedarf (Existenzmin<strong>im</strong>um).<br />
Eine Übersicht über die Regelsätze und sonstigen Mehrbedarfe finden Sie auf der<br />
folgenden Seite.<br />
Antragstellung<br />
Da Arbeitslosengeld II erst ab dem Tag der Antragstellung (d.h. nicht rückwirkend!)<br />
gezahlt wird, empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig zu stellen.<br />
Für den Antrag ist es erforderlich, einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen<br />
und viele Auskünfte zur Einkommens- und Vermögenssituation zu erteilen.<br />
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