12.06.2014 Aufrufe

Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1<br />

Unverheiratete Mütter...<br />

Unverheiratete Mütter...<br />

1<br />

Im Kindschaftsrecht ist festgelegt, dass jedes Kind ein Recht auf Umgang mit<br />

jedem Elternteil hat, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder<br />

waren. Auch jeder Elternteil hat nicht nur ein Recht auf Umgang mit seinem<br />

Kind, sondern eine Verpflichtung dazu.<br />

Mit „Umgang“ sind Besuche, Telefonate, Briefe oder auch gemeinsame Urlaube<br />

gemeint. Die Ausgestaltung des Umgangs ist <strong>im</strong> Gesetz nicht geregelt, sie liegt<br />

in der Verantwortung der Beteiligten.<br />

Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts kann nur durch<br />

das zuständige <strong>Familie</strong>ngericht am Wohnort des Kindes vorgenommen werden,<br />

wenn das „Wohl des Kindes“ dies erfordert.<br />

Das Kind ist gegen seinen Willen nicht zum Umgang verpflichtet.<br />

Unterstützung<br />

Beratung und Vermittlung bei Problemen mit der Anerkennung der Vaterschaft,<br />

dem Umgangs- und Sorgerecht gibt es be<strong>im</strong> zuständigen Jugendamt und bei<br />

Erziehungsberatungsstellen. Lassen sich dennoch Konflikte nicht lösen, kann es<br />

notwendig sein, auch die Hilfe eines <strong>Familie</strong>ngerichts in Anspruch zu nehmen.<br />

• Abteilung Jugend, <strong>Familie</strong> und Sozialer Dienst des <strong>Kreis</strong>es <strong>Gütersloh</strong><br />

Sachbereiche: Gemeinsame Sorge, Vaterschaft, Beistandschaften - <strong>Kreis</strong>haus<br />

Wiedenbrück, Wasserstraße 14, Tel.: 05241/8524-02, -03, -04, -05<br />

oder <strong>im</strong> Internet und www.kreis-guetersloh.de unter der Rubrik<br />

„Jugend&<strong>Familie</strong>“<br />

• Regionalstellen der Abteilung Jugend, <strong>Familie</strong> und Sozialer Dienst des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Gütersloh</strong>:<br />

- Nord (Zuständigkeit <strong>für</strong> Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Werther),<br />

Wertherstraße 1, 33790 Halle, Tel.: 05201/81450<br />

- West (Zuständigkeit <strong>für</strong> Versmold, Harsewinkel), Mühlenwinkel 11,<br />

33428 Harsewinkel, Tel.: 05247/923550<br />

• Broschüre „Die neue Beistandschaft“ des Bundesministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>,<br />

Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de<br />

• Broschüre „Kindschaftsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz, www.bmj.bund.de<br />

• www.familien-wegweiser.de<br />

• Verband allein erziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.,<br />

www.vamv.de<br />

Beistandschaft<br />

Die Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes.<br />

Es bietet alleinerziehenden Eltern Unterstützung bei der Feststellung der<br />

Vaterschaft und/ oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes. Die Beistandschaft<br />

kann jeder Elternteil beantragen, dem entweder die alleinige elterliche<br />

Sorge obliegt oder in dessen Obhut sich das Kind bei Vorliegen gemeinsamer<br />

elterlicher Sorge befindet. Sie kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt<br />

werden, aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt bis zur Volljährigkeit des Kindes.<br />

Durch eine Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.<br />

Eine Beistandschaft endet, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich<br />

verlangt, wenn das Kind volljährig wird oder ins Ausland verzieht.<br />

Weitere Informationen zu Vaterschaft, Namensrecht, Elterlicher Sorge,<br />

Umgangsrecht, Unterstützung und Beistandschaft:<br />

• FEB Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, <strong>Familie</strong>n- und<br />

Erziehungsberatung, Ehe- und Lebensberatung der Diakonie <strong>im</strong> Kirchenkreis<br />

Halle e. V., Lettow-Vorbeck-Straße 9, 33790 Halle/Westf., Tel.: 05201/18470<br />

28<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!