Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh
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Unverheiratete Mütter...<br />
Unverheiratete Mütter...<br />
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Im Kindschaftsrecht ist festgelegt, dass jedes Kind ein Recht auf Umgang mit<br />
jedem Elternteil hat, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder<br />
waren. Auch jeder Elternteil hat nicht nur ein Recht auf Umgang mit seinem<br />
Kind, sondern eine Verpflichtung dazu.<br />
Mit „Umgang“ sind Besuche, Telefonate, Briefe oder auch gemeinsame Urlaube<br />
gemeint. Die Ausgestaltung des Umgangs ist <strong>im</strong> Gesetz nicht geregelt, sie liegt<br />
in der Verantwortung der Beteiligten.<br />
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts kann nur durch<br />
das zuständige <strong>Familie</strong>ngericht am Wohnort des Kindes vorgenommen werden,<br />
wenn das „Wohl des Kindes“ dies erfordert.<br />
Das Kind ist gegen seinen Willen nicht zum Umgang verpflichtet.<br />
Unterstützung<br />
Beratung und Vermittlung bei Problemen mit der Anerkennung der Vaterschaft,<br />
dem Umgangs- und Sorgerecht gibt es be<strong>im</strong> zuständigen Jugendamt und bei<br />
Erziehungsberatungsstellen. Lassen sich dennoch Konflikte nicht lösen, kann es<br />
notwendig sein, auch die Hilfe eines <strong>Familie</strong>ngerichts in Anspruch zu nehmen.<br />
• Abteilung Jugend, <strong>Familie</strong> und Sozialer Dienst des <strong>Kreis</strong>es <strong>Gütersloh</strong><br />
Sachbereiche: Gemeinsame Sorge, Vaterschaft, Beistandschaften - <strong>Kreis</strong>haus<br />
Wiedenbrück, Wasserstraße 14, Tel.: 05241/8524-02, -03, -04, -05<br />
oder <strong>im</strong> Internet und www.kreis-guetersloh.de unter der Rubrik<br />
„Jugend&<strong>Familie</strong>“<br />
• Regionalstellen der Abteilung Jugend, <strong>Familie</strong> und Sozialer Dienst des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Gütersloh</strong>:<br />
- Nord (Zuständigkeit <strong>für</strong> Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Werther),<br />
Wertherstraße 1, 33790 Halle, Tel.: 05201/81450<br />
- West (Zuständigkeit <strong>für</strong> Versmold, Harsewinkel), Mühlenwinkel 11,<br />
33428 Harsewinkel, Tel.: 05247/923550<br />
• Broschüre „Die neue Beistandschaft“ des Bundesministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>,<br />
Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de<br />
• Broschüre „Kindschaftsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz, www.bmj.bund.de<br />
• www.familien-wegweiser.de<br />
• Verband allein erziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.,<br />
www.vamv.de<br />
Beistandschaft<br />
Die Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes.<br />
Es bietet alleinerziehenden Eltern Unterstützung bei der Feststellung der<br />
Vaterschaft und/ oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes. Die Beistandschaft<br />
kann jeder Elternteil beantragen, dem entweder die alleinige elterliche<br />
Sorge obliegt oder in dessen Obhut sich das Kind bei Vorliegen gemeinsamer<br />
elterlicher Sorge befindet. Sie kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt<br />
werden, aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt bis zur Volljährigkeit des Kindes.<br />
Durch eine Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.<br />
Eine Beistandschaft endet, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich<br />
verlangt, wenn das Kind volljährig wird oder ins Ausland verzieht.<br />
Weitere Informationen zu Vaterschaft, Namensrecht, Elterlicher Sorge,<br />
Umgangsrecht, Unterstützung und Beistandschaft:<br />
• FEB Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, <strong>Familie</strong>n- und<br />
Erziehungsberatung, Ehe- und Lebensberatung der Diakonie <strong>im</strong> Kirchenkreis<br />
Halle e. V., Lettow-Vorbeck-Straße 9, 33790 Halle/Westf., Tel.: 05201/18470<br />
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