Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh
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Elterngeld<br />
Elterngeld<br />
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Nach dem Ende der Elternzeit gelten wieder die Bedingungen, Rechte und<br />
Pflichten des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses.<br />
Weitere Informationen zur Elternzeit:<br />
• FEB Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie<br />
<strong>im</strong> Kirchenkreis Halle e. V., Lettow-Vorbeck-Straße 9, 33790 Halle/Westf.,<br />
Tel.: 05201/18470<br />
• Gesetzliche Krankenkassen<br />
• Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>,<br />
Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de<br />
• www.familien-wegweiser.de<br />
• www.elterngeld-nrw.de<br />
Für die Berechnung des Elterngeldes wird das steuerpflichtige Bruttoeinkommen<br />
abzüglich Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträgen<br />
(Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und der<br />
Werbungskostenpauschale (76,67 € pro Monat), zu Grunde gelegt.<br />
Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit zählen die <strong>im</strong> Inland (oder einem<br />
Mitgliedsstaat der Europäischen Union) versteuerten Einkünfte aus einer<br />
nichtselbständigen Tätigkeit, aus einer selbständigen Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb,<br />
Land- und Forstwirtschaft und auch Dienstbezüge aus Verbeamtung.<br />
Keine Berücksichtigung finden hingegen Einmal- und Sonderzahlungen, Jubiläumszuwendungen,<br />
Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen,<br />
sowie das Einkommen des anderen Elternteils.<br />
8. Elterngeld<br />
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick mit Beispielen, wie sich das<br />
Elterngeld konkret berechnet.<br />
Elterngeld ist eine <strong>Familie</strong>nleistung. Sie ersetzt <strong>für</strong> erwerbstätige Eltern, die ihr<br />
Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden<br />
wöchentlich reduzieren, einen Teil des wegfallenden durchschnittlichen Nettoeinkommens<br />
aus dem Jahr vor der Geburt. Das Elterngeld kann max<strong>im</strong>al<br />
1800,– € betragen.<br />
Der Mindestbetrag be<strong>im</strong> Elterngeld liegt bei 300,– € und steht auch Eltern<br />
ohne Erwerbstätigkeit, Studierenden und Auszubildenden zu.<br />
Personen ohne eigenes Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes<br />
(Hausfrauen, Studentinnen, Arbeitslose,…) erhalten Elterngeld in Höhe des<br />
Sockelbetrages von 300,– €.<br />
Beispiel 1:<br />
Studentin<br />
Eine Studentin erhält monatlich 300,– € Elterngeld<br />
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter (<strong>im</strong> Ausnahmefall auch andere<br />
Personen: Lebenspartner, Verwandte, Adoptiveltern…), die<br />
• ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,<br />
• nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,<br />
• mit ihrem Kind <strong>im</strong> selben Haushalt leben,<br />
• ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.<br />
Die Höhe des Elterngeldes kann sehr unterschiedlich sein und hängt ganz<br />
wesentlich vom Einkommen ab, welches in den 12 Monaten vor der Geburt<br />
erzielt wurde.<br />
Bei der Best<strong>im</strong>mung der maßgeblichen Monate werden Zeiten mit Bezug von<br />
Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder schwangerschaftsbedingtem Krankengeld<br />
nicht mitgezählt. In diesen Fällen werden weiter zurück liegende Monate<br />
berücksichtigt.<br />
„Geringverdiener“ mit monatlichem Durchschnittseinkommen unter<br />
1.000,– € netto erhalten Elterngeld in Höhe der Ersatzrate von 67% zuzüglich<br />
eines individuellen Zuschlags, der sich nach folgender Formel berechnet: der<br />
prozentuale Ausgleich erhöht sich um 0,1% je 2,– €, die das Nettoeinkommen<br />
unter 1000,– € lag.<br />
Beispiel 2:<br />
Arbeitnehmerin mit einem bereinigten Nettoeinkommen vor der Geburt von 600,– €<br />
600,– € bereinigtes Nettoeinkommen<br />
Rechnung:<br />
67% + 20% (0,1% x 200 = 20%) = 87%<br />
600,– € x 87% = 522,– € Elterngeld<br />
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