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Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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Elterngeld<br />

Elterngeld<br />

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Nach dem Ende der Elternzeit gelten wieder die Bedingungen, Rechte und<br />

Pflichten des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses.<br />

Weitere Informationen zur Elternzeit:<br />

• FEB Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie<br />

<strong>im</strong> Kirchenkreis Halle e. V., Lettow-Vorbeck-Straße 9, 33790 Halle/Westf.,<br />

Tel.: 05201/18470<br />

• Gesetzliche Krankenkassen<br />

• Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>,<br />

Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de<br />

• www.familien-wegweiser.de<br />

• www.elterngeld-nrw.de<br />

Für die Berechnung des Elterngeldes wird das steuerpflichtige Bruttoeinkommen<br />

abzüglich Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträgen<br />

(Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und der<br />

Werbungskostenpauschale (76,67 € pro Monat), zu Grunde gelegt.<br />

Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit zählen die <strong>im</strong> Inland (oder einem<br />

Mitgliedsstaat der Europäischen Union) versteuerten Einkünfte aus einer<br />

nichtselbständigen Tätigkeit, aus einer selbständigen Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb,<br />

Land- und Forstwirtschaft und auch Dienstbezüge aus Verbeamtung.<br />

Keine Berücksichtigung finden hingegen Einmal- und Sonderzahlungen, Jubiläumszuwendungen,<br />

Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen,<br />

sowie das Einkommen des anderen Elternteils.<br />

8. Elterngeld<br />

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick mit Beispielen, wie sich das<br />

Elterngeld konkret berechnet.<br />

Elterngeld ist eine <strong>Familie</strong>nleistung. Sie ersetzt <strong>für</strong> erwerbstätige Eltern, die ihr<br />

Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden<br />

wöchentlich reduzieren, einen Teil des wegfallenden durchschnittlichen Nettoeinkommens<br />

aus dem Jahr vor der Geburt. Das Elterngeld kann max<strong>im</strong>al<br />

1800,– € betragen.<br />

Der Mindestbetrag be<strong>im</strong> Elterngeld liegt bei 300,– € und steht auch Eltern<br />

ohne Erwerbstätigkeit, Studierenden und Auszubildenden zu.<br />

Personen ohne eigenes Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes<br />

(Hausfrauen, Studentinnen, Arbeitslose,…) erhalten Elterngeld in Höhe des<br />

Sockelbetrages von 300,– €.<br />

Beispiel 1:<br />

Studentin<br />

Eine Studentin erhält monatlich 300,– € Elterngeld<br />

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter (<strong>im</strong> Ausnahmefall auch andere<br />

Personen: Lebenspartner, Verwandte, Adoptiveltern…), die<br />

• ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,<br />

• nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,<br />

• mit ihrem Kind <strong>im</strong> selben Haushalt leben,<br />

• ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.<br />

Die Höhe des Elterngeldes kann sehr unterschiedlich sein und hängt ganz<br />

wesentlich vom Einkommen ab, welches in den 12 Monaten vor der Geburt<br />

erzielt wurde.<br />

Bei der Best<strong>im</strong>mung der maßgeblichen Monate werden Zeiten mit Bezug von<br />

Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder schwangerschaftsbedingtem Krankengeld<br />

nicht mitgezählt. In diesen Fällen werden weiter zurück liegende Monate<br />

berücksichtigt.<br />

„Geringverdiener“ mit monatlichem Durchschnittseinkommen unter<br />

1.000,– € netto erhalten Elterngeld in Höhe der Ersatzrate von 67% zuzüglich<br />

eines individuellen Zuschlags, der sich nach folgender Formel berechnet: der<br />

prozentuale Ausgleich erhöht sich um 0,1% je 2,– €, die das Nettoeinkommen<br />

unter 1000,– € lag.<br />

Beispiel 2:<br />

Arbeitnehmerin mit einem bereinigten Nettoeinkommen vor der Geburt von 600,– €<br />

600,– € bereinigtes Nettoeinkommen<br />

Rechnung:<br />

67% + 20% (0,1% x 200 = 20%) = 87%<br />

600,– € x 87% = 522,– € Elterngeld<br />

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