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Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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Arbeitslosigkeit<br />

Arbeitslosigkeit<br />

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17. Arbeitslosigkeit<br />

Seit dem 01.01.2005 gilt das „Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen<br />

am Arbeitsmarkt“, besser bekannt als „Hartz IV“. Seither gibt es neben dem<br />

Arbeitslosengeld I das Arbeitslosengeld II. Dieses ersetzt die ehemaligen<br />

Leistungen „Arbeitslosenhilfe“ und „Sozialhilfe“ und hat sie zur sog.<br />

„Grundsicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende“ zusammengeführt.<br />

Im Zuge von Hartz IV wurden auch Zuständigkeiten neu geregelt und ein ganzheitlicher<br />

Betreuungsansatz mit dem Ziel „Fördern und Fordern“ eingeführt.<br />

Arbeitslosengeld I<br />

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung und wird bei Arbeitslosigkeit<br />

oder beruflicher Weiterbildung entsprechend der individuellen Voraussetzungen<br />

gezahlt.<br />

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht grundsätzlich,<br />

• wenn in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 1 Jahr<br />

eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestand,<br />

• eine persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt ist,<br />

• die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vorliegt,<br />

• nachweisbare Eigenbemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit<br />

erbracht werden.<br />

Die Höhe des Arbeitslosengeldes I ist abhängig vom durchschnittlichen monatlichen<br />

Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate der sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung, der eigenen Lohnsteuerklasse und der Frage, ob die Antragstellerin<br />

<strong>Kinder</strong> hat oder nicht.<br />

Antragstellerinnen mit mindestens einem Kind bekommen 67% des pauschalierten<br />

Nettogehalts. Arbeitslose ohne <strong>Kinder</strong> erhalten 60%.<br />

Für die Dauer des Leistungsbezugs entrichtet die Agentur <strong>für</strong> Arbeit Beiträge zur<br />

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Es können unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen<br />

längere Fristen gelten (z. B. <strong>Kinder</strong>erziehungszeiten, Pflege von Angehörigen<br />

oder selbständige Tätigkeit).<br />

Ein Selbstberechnungsprogramm unter:<br />

http://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html, hilft Ihnen, eine erste Orientierung<br />

zur voraussichtlichen Höhe Ihres Arbeitslosengeldes zu erhalten. Das Ergebnis ist<br />

rechtlich aber nicht bindend.<br />

Die Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld beträgt mindestens 6 Monate.<br />

Die Bezugsdauer ist abhängig von der Dauer der versicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung und den persönlichen Voraussetzungen.<br />

Ältere Arbeitslose können länger Arbeitslosengeld erhalten<br />

• nach Vollendung des 50. Lebensjahres bis zu max. 15 Monate,<br />

• nach Vollendung des 55. Lebensjahres bis zu max. 18 Monate,<br />

• nach Vollendung des 58. Lebensjahres bis zu max. 24 Monate.<br />

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht die Pflicht, sich spätestens<br />

drei Monate vorher persönlich arbeitssuchend zu melden. Erfahren Sie von der<br />

Beendigung weniger als drei Monate vorher, melden Sie sich bitte innerhalb von<br />

drei Tagen bei der Arbeitsagentur.<br />

Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Arbeitslosenmeldung drei Monate vor<br />

Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen.<br />

Diese Frist gilt auch, wenn sich eine Arbeitslosigkeit/ Arbeitssuche an die Elternzeit<br />

anschließt. Verzögerungen können zu einer Leistungskürzung bem Arbeitslosengeld<br />

führen.<br />

Zur Fristwahrung und Erleichterung der Arbeitssuchendmeldung kann die Mitteilung<br />

zunächst telefonisch erfolgen mit gleichzeitiger Vereinbarung eines persönlichen<br />

Beratungstermins.<br />

Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit ist telefonisch unter der bundeseinheitlichen Service-<br />

Rufnummer 01801/555111, Montag – Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen<br />

(Festnetzpreis 3,9ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42ct/min).<br />

Zu beachten ist, dass Ihre Meldung erst rechtswirksam wird, wenn Sie den vereinbarten<br />

Termin mit der Agentur wahrnehmen.<br />

Arbeitslose aus Halle, Borgholzhausen, Steinhagen und Werther und werden<br />

in der Arbeitsagentur Bielefeld beraten.<br />

Arbeitslose aus Versmold vereinbaren einen Termin in der Geschäftsstelle<br />

<strong>Gütersloh</strong>.<br />

Der Beratungstermin findet bei einem Arbeitsvermittler oder einer Arbeitsvermittlerin<br />

der Agentur <strong>für</strong> Arbeit statt. Ziel und vorrangige Aufgabe ist es, schnell<br />

vermittlerisch tätig zu werden und unter Umständen Arbeitslosigkeit durch<br />

frühzeitige Beratung und Vermittlung zu vermeiden oder zu verkürzen.<br />

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