Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh
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Arbeitslosigkeit<br />
Arbeitslosigkeit<br />
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17. Arbeitslosigkeit<br />
Seit dem 01.01.2005 gilt das „Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen<br />
am Arbeitsmarkt“, besser bekannt als „Hartz IV“. Seither gibt es neben dem<br />
Arbeitslosengeld I das Arbeitslosengeld II. Dieses ersetzt die ehemaligen<br />
Leistungen „Arbeitslosenhilfe“ und „Sozialhilfe“ und hat sie zur sog.<br />
„Grundsicherung <strong>für</strong> Arbeitsuchende“ zusammengeführt.<br />
Im Zuge von Hartz IV wurden auch Zuständigkeiten neu geregelt und ein ganzheitlicher<br />
Betreuungsansatz mit dem Ziel „Fördern und Fordern“ eingeführt.<br />
Arbeitslosengeld I<br />
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung und wird bei Arbeitslosigkeit<br />
oder beruflicher Weiterbildung entsprechend der individuellen Voraussetzungen<br />
gezahlt.<br />
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht grundsätzlich,<br />
• wenn in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 1 Jahr<br />
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestand,<br />
• eine persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt ist,<br />
• die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vorliegt,<br />
• nachweisbare Eigenbemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit<br />
erbracht werden.<br />
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I ist abhängig vom durchschnittlichen monatlichen<br />
Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate der sozialversicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung, der eigenen Lohnsteuerklasse und der Frage, ob die Antragstellerin<br />
<strong>Kinder</strong> hat oder nicht.<br />
Antragstellerinnen mit mindestens einem Kind bekommen 67% des pauschalierten<br />
Nettogehalts. Arbeitslose ohne <strong>Kinder</strong> erhalten 60%.<br />
Für die Dauer des Leistungsbezugs entrichtet die Agentur <strong>für</strong> Arbeit Beiträge zur<br />
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Es können unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen<br />
längere Fristen gelten (z. B. <strong>Kinder</strong>erziehungszeiten, Pflege von Angehörigen<br />
oder selbständige Tätigkeit).<br />
Ein Selbstberechnungsprogramm unter:<br />
http://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html, hilft Ihnen, eine erste Orientierung<br />
zur voraussichtlichen Höhe Ihres Arbeitslosengeldes zu erhalten. Das Ergebnis ist<br />
rechtlich aber nicht bindend.<br />
Die Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld beträgt mindestens 6 Monate.<br />
Die Bezugsdauer ist abhängig von der Dauer der versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung und den persönlichen Voraussetzungen.<br />
Ältere Arbeitslose können länger Arbeitslosengeld erhalten<br />
• nach Vollendung des 50. Lebensjahres bis zu max. 15 Monate,<br />
• nach Vollendung des 55. Lebensjahres bis zu max. 18 Monate,<br />
• nach Vollendung des 58. Lebensjahres bis zu max. 24 Monate.<br />
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht die Pflicht, sich spätestens<br />
drei Monate vorher persönlich arbeitssuchend zu melden. Erfahren Sie von der<br />
Beendigung weniger als drei Monate vorher, melden Sie sich bitte innerhalb von<br />
drei Tagen bei der Arbeitsagentur.<br />
Bei befristeten Arbeitsverträgen muss die Arbeitslosenmeldung drei Monate vor<br />
Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen.<br />
Diese Frist gilt auch, wenn sich eine Arbeitslosigkeit/ Arbeitssuche an die Elternzeit<br />
anschließt. Verzögerungen können zu einer Leistungskürzung bem Arbeitslosengeld<br />
führen.<br />
Zur Fristwahrung und Erleichterung der Arbeitssuchendmeldung kann die Mitteilung<br />
zunächst telefonisch erfolgen mit gleichzeitiger Vereinbarung eines persönlichen<br />
Beratungstermins.<br />
Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit ist telefonisch unter der bundeseinheitlichen Service-<br />
Rufnummer 01801/555111, Montag – Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen<br />
(Festnetzpreis 3,9ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42ct/min).<br />
Zu beachten ist, dass Ihre Meldung erst rechtswirksam wird, wenn Sie den vereinbarten<br />
Termin mit der Agentur wahrnehmen.<br />
Arbeitslose aus Halle, Borgholzhausen, Steinhagen und Werther und werden<br />
in der Arbeitsagentur Bielefeld beraten.<br />
Arbeitslose aus Versmold vereinbaren einen Termin in der Geschäftsstelle<br />
<strong>Gütersloh</strong>.<br />
Der Beratungstermin findet bei einem Arbeitsvermittler oder einer Arbeitsvermittlerin<br />
der Agentur <strong>für</strong> Arbeit statt. Ziel und vorrangige Aufgabe ist es, schnell<br />
vermittlerisch tätig zu werden und unter Umständen Arbeitslosigkeit durch<br />
frühzeitige Beratung und Vermittlung zu vermeiden oder zu verkürzen.<br />
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