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Kinder - Lokales Bündnis für Familie im Kreis Gütersloh

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Schwangerschaftsberatung<br />

Krankenversicherung...<br />

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Weitere Angebote der<br />

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung:<br />

• Beratung und Begleitung vor, während und nach pränataler Diagnostik<br />

• Beratung und Begleitung nach einer Fehl- oder Totgeburt<br />

• Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch<br />

• Vermittlung von <strong>Familie</strong>npaten<br />

• <strong>Familie</strong>nplanung, Sexualpädagogik<br />

• Vorträge<br />

Die Einrichtung in evangelischer Trägerschaft ist offen <strong>für</strong> Ratsuchende aller<br />

Konfessionen und Nationalitäten. Die Beratung ist kostenfrei und kann auf<br />

Wunsch auch anonym erfolgen. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.<br />

Wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an die Beratungsstelle und Sie<br />

erhalten schnellstmöglich einen Termin.<br />

Kontakt:<br />

FEB <strong>Familie</strong>n- und Erziehungsberatungsstelle<br />

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

Diakonie <strong>im</strong> Kirchenkreis Halle e. V.<br />

Ansprechpartnerin: Anke Lüke<br />

Lettow-Vorbeck-Straße 9<br />

33790 Halle/Westfalen<br />

Telefon: 05201/18470<br />

Telefax: 05201/18489<br />

Bürozeiten: Mo – Do 9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.30, Fr 9.00 – 13.00 Uhr,<br />

vereinbarte Termine können auch außerhalb dieser Zeiten liegen.<br />

E-Mail: schwangerschaftsberatung.feb@diakonie-halle.de<br />

2. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

bei Schwangerschaft und Mutterschaft<br />

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen <strong>für</strong> (werdende) Mütter sind<br />

vielfältig. Sie beginnen in der Regel mit der Übernahme der Kosten <strong>für</strong> die<br />

Feststellung der Schwangerschaft und der Ausstellung eines Mutterpasses.<br />

Den Mutterpass sollte die Schwangere stets mit sich führen, in diesem Dokument<br />

werden der Schwangerschaftsverlauf und die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen<br />

festgehalten. Zum regulären Vorsorgeprogramm gehören<br />

10–13 Vorsorgeuntersuchungen bei einer Gynäkologin und/oder einer Hebamme,<br />

die zunächst alle vier Wochen und später alle 14 Tage wahrgenommen werden<br />

können. Im Rahmen der ärztlichen Betreuung erfolgen in der Regel drei routinemäßige<br />

Ultraschalluntersuchungen zwischen der 9. und 12., 19. und 22. sowie der<br />

29. und 32. Schwangerschaftswoche. Falls medizinisch erforderlich, übern<strong>im</strong>mt<br />

die Krankenkasse auch weitere Untersuchungen und medizinische Behandlungen.<br />

Diagnostik und Behandlung, die auf Wunsch der Schwangeren ohne<br />

medizinische Notwendigkeit erfolgen, werden als IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)<br />

mit der Behandlerin direkt oder ggf. über eine Zusatzversicherung<br />

abgerechnet.<br />

Ab der 24. Schwangerschaftswoche bezahlt die gesetzliche Krankenkasse <strong>für</strong><br />

die werdende Mutter die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs (bis<br />

zu 14 Stunden), wenn dieser durch eine Hebamme angeleitet wird. Begleitpersonen<br />

(z. B. der werdende Vater) müssen in diesen Vorbereitungskursen in<br />

der Regel ihren Teilnahmebeitrag selbst entrichten. Es ist zu empfehlen, sich<br />

frühzeitig über die umfangreichen Angebote der Hebammenhilfe vor Ort zu<br />

informieren.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> medizinisch indizierte Arznei-, Verband- und Heilmittel bei<br />

Schwangerschaftsbeschwerden und in Zusammenhang mit der Entbindung<br />

werden von der gesetzlichen Krankenkasse komplett übernommen und sind<br />

frei von Zuzahlungen. Für die Vorsorge in der Schwangerschaft fällt auch keine<br />

Praxisgebühr an.<br />

Wer schwangerschafts- oder geburtsbedingt den eigenen Haushalt und die Versorgung<br />

der <strong>Kinder</strong> vorübergehend nicht selbst leisten kann, hat ggf. Anspruch auf<br />

eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe. Einzelheiten hierzu entnehmen<br />

Sie bitte dem Kapitel 10 „Haushaltshilfe bei Erkrankung der Eltern“ (S. 30).<br />

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