Masterplan „Innere Stadt“ Bonn - scheuvens + wachten
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cher Einbindung von Initiativ- und Bürgergruppen,<br />
kann eventuell auch als Modellvorhaben konzipiert<br />
werden. Denn im Rahmen des aktuellen Programms<br />
„Innovationen für Innenstädte“ als Teil<br />
der Initiative „Weißbuch Innenstadt“ der Bundesregierung<br />
werden geeignete Wege zur Mobilisierung<br />
und Entwicklung innerstädtischer Standorte<br />
gesucht.<br />
Die Verständigung mit den Grundeigentümern<br />
setzt voraus, dass auf der Basis immobilienwirtschaftlicher<br />
Expertisen und erster Testentwürfe<br />
eine realistische Einschätzung der<br />
Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere des<br />
Nutzungsspektrums für die jeweiligen Standorte<br />
vorliegt. Diese Ersteinschätzung soll auch verhindern<br />
helfen, dass in der Öffentlichkeit nicht einlösbare<br />
Erwartungen entstehen.<br />
Diese immobilienwirtschaftlichen und städtebaulichen<br />
Anhaltspunkte für die Standortentwicklung<br />
sind dann auch die geeignete Grundlage für die<br />
Auslobung konkurrierender Verfahren jeglicher<br />
Art, sei es das Spektrum der unterschiedlichen<br />
Architektur- und Städtebauwettbewerbe oder die<br />
mittlerweile auch breite Palette verschiedener<br />
Ausschreibungsverfahren für Liegenschaften. Entscheidend<br />
ist dabei, dass die wichtigen Standorte<br />
für die Entwicklung der „Inneren Stadt“ jeweils<br />
maßgeschneiderte Verfahren erfahren, die aber<br />
allesamt eine Entscheidungsmöglichkeit zwischen<br />
Alternativen und ein gutes Maß an Transparenz<br />
und Nachvollziehbarkeit garantieren sollten.<br />
Die Erfahrung lehrt, dass konkurrierende Verfahren<br />
dann wirkungsvoll sind, wenn die Aufgabenstellungen<br />
die notwendige Präzision besitzen und<br />
durch entsprechende Beschlusslagen abgesichert<br />
sind. Wettbewerbsverfahren können aber auch<br />
dazu dienen, die Bandbreite möglicher Lösungen<br />
im Vorlauf einer zu präzisierenden Aufgabenstellung<br />
aufzuzeigen. Dann übernehmen sie die Rolle<br />
der Testentwürfe. Dies ist dann eine geeignete Vorgehensweise,<br />
wenn es noch nicht um konkrete Realisierungen<br />
geht, sondern wenn möglichst auch<br />
im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern generelle<br />
Lösungsmöglichkeiten zur Diskussion gestellt werden<br />
sollen.<br />
Bei Investorenauswahlverfahren ist erfahrungsgemäß<br />
entscheidend, dass die städtebauliche und<br />
architektonische Qualität, die Qualität der Nutzungen,<br />
das Kaufpreisangebot und weitere wirtschaftliche<br />
Konditionen gleichermaßen Kriterien der<br />
Auswahl sind. Orientierung könnte dafür beispielsweise<br />
das Verfahren des „Wettbewerblichen Dialogs“<br />
nach EU-Vergaberecht bieten, auch wenn es<br />
einer sorgfältigen Vorbereitung bedarf und recht<br />
aufwändig ist, bei dem die Möglichkeit besteht,<br />
im Dialog mit den unterschiedlichen Bietern die<br />
jeweiligen Bebauungs- und Nutzungsvorschläge<br />
schrittweise auf ein vergleichbares Qualitätsniveau<br />
anzuheben, bevor die eigentliche Angebotsphase<br />
eröffnet wird. Investorenauswahlverfahren mit einem<br />
gewichtigen städtebaulichen Anteil könnten<br />
beispielsweise beim Viktoriabadareal, bei der Ermekeilkaserne,<br />
auch wenn der Bund dafür die Regie<br />
hat, und bei den Sockelzonen des Stadthauses<br />
Anwendung finden.<br />
Der jeweilige Grad an präzisen Vorgaben, das Maß<br />
an Offenheit und der Umfang an öffentlichem<br />
Dialog im Verfahren sind jeweils fallbezogen zu<br />
entscheiden. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes<br />
des Stiftsplatzes kann beispielweise in einem<br />
offenen, dialogorientierten, werkstattähnlichen<br />
Wettbewerbsverfahren ermittelt werden. Die Umgestaltung<br />
der wichtigen öffentlichen Räume der<br />
City hingegen, zum Beispiel für den Kaiser- und<br />
Martinsplatz sollte Ergebnis von Wettbewerbsverfahren<br />
mit klaren Vorgaben sein. Dies muss allein<br />
schon der stadträumlichen und -historischen<br />
Bedeutung dieser öffentlichen Räume geschuldet<br />
sein.<br />
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