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Mit EMAS zu ökologisch aktiven Gemeinden, Verbänden und ...

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Kapitel 2 Organisation des Umweltmanagements<br />

In diesem Kapitel werden die Organisation der Standorte der Einrichtung, die<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Verantwortlichkeiten sowie das Zusammenwirken zwischen den<br />

verschiedenen Personen <strong>und</strong> Ebenen sowie die Vorgangsweise <strong>zu</strong>r Festlegung<br />

<strong>und</strong> Adaptierung des Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsbedarfs detailliert dargestellt.<br />

Kap. 2.1 Detaillierte Beschreibung der Standorte<br />

Hier beschreiben Sie die Standorte der Einrichtung näher, damit klar ersichtlich ist,<br />

welche Tätigkeiten dort umgesetzt <strong>und</strong> welche Personen für umweltrelevante Fragen<br />

kontaktiert werden sollen.<br />

Kap. 2.2 Verantwortlichkeiten, Aufgaben <strong>und</strong> Zusammenwirken<br />

Klären Sie <strong>zu</strong>nächst, wie die Verantwortlichkeiten <strong>und</strong> Aufgaben im Umweltbereich<br />

bisher geregelt waren, wie diese Personen <strong>zu</strong>sammenarbeiten <strong>und</strong> überlegen Sie,<br />

welche Erweiterungen für ein Umweltmanagement noch benötigt werden. In allen<br />

Einrichtungen gibt es neben den Verantwortlichen im Umweltbereich noch eine<br />

Reihe von weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten, die mit dem<br />

Umweltbereich eng verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> bei der Beschreibung von Aufgaben, Verantwortung<br />

<strong>und</strong> Zusammenwirken im Umweltbereich mit erfasst werden sollten.<br />

Anforderungen der <strong>EMAS</strong>-VO an Organisationsstruktur u. Verantwortlichkeit<br />

� Aufgaben, Verantwortlichkeiten <strong>und</strong> Befugnisse müssen festgelegt, dokumentiert<br />

<strong>und</strong> bekannt gemacht werden. Die oberste Leitung der Organisation muss<br />

die für die Implementierung <strong>und</strong> Überwachung des Umweltmanagementsystems<br />

benötigten <strong>Mit</strong>tel freistellen. Zu den <strong>Mit</strong>teln gehören auch das erforderliche<br />

Personal <strong>und</strong> spezielle Fähigkeiten, Technologie <strong>und</strong> Finanzmittel.<br />

� Die oberste Leitung muss einen oder mehrere Beauftragte der obersten<br />

Leitung (hier: Umweltmanagementbeauftragte) bestellen <strong>und</strong> deren Aufgaben,<br />

Verantwortlichkeiten <strong>und</strong> Befugnisse festlegen.<br />

Tipps <strong>zu</strong>r Festlegung von Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Zusammenwirken<br />

� Erweitern Sie die bestehende Organisationsstruktur um Umweltverantwortlichkeiten<br />

<strong>und</strong> stellen Sie dies im Organigramm der Einrichtung dar.<br />

<strong>Mit</strong> <strong>EMAS</strong> <strong>zu</strong> <strong>ökologisch</strong> <strong>aktiven</strong> <strong>Gemeinden</strong>, <strong>Verbänden</strong> <strong>und</strong> öffentlichen Einrichtungen<br />

8<br />

� Beschreiben Sie kurz Zuständigkeiten, Aufgaben, Verantwortung <strong>und</strong> Zusammenarbeit<br />

der Beteiligten im Umweltbereich <strong>und</strong> machen Sie dies intern <strong>und</strong><br />

extern bekannt.<br />

� Ergänzen Sie die Stellenbeschreibungen, wenn die Umwelttätigkeiten noch<br />

nicht enthalten sind.<br />

Kap. 2.3 Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung im Umweltbereich<br />

Damit ein Umweltmanagement erfolgreich ist <strong>und</strong> auch lebt, muss es von allen<br />

<strong>Mit</strong>arbeiterInnen <strong>und</strong> vor allem von der obersten Leitung mitgetragen werden. Um<br />

dies sicher<strong>zu</strong>stellen, ist zielgruppenorientiert der Qualifizierungsbedarf im Umweltbereich<br />

<strong>zu</strong> ermitteln <strong>und</strong> die für jede Zielgruppe notwendigen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen<br />

im Rahmen des dafür <strong>zu</strong>r Verfügung stehenden Ausbildungsbudgets<br />

fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Anforderungen der <strong>EMAS</strong>-VO an die Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

� Es ist sicher<strong>zu</strong>stellen, dass jede Person, die für Ihre Einrichtung oder in deren<br />

Auftrag Tätigkeiten ausübt, von denen bedeutende Umweltauswirkungen ausgehen<br />

können, durch Ausbildung, Schulung <strong>und</strong> Erfahrung qualifiziert ist.<br />

� Es ist der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsbedarf <strong>zu</strong> ermitteln, der mit den Umweltaspekten<br />

<strong>und</strong> dem Umweltmanagement verb<strong>und</strong>en ist. Daraus sind adäquate<br />

Qualifizierungsmaßnahmen fest<strong>zu</strong>legen.<br />

� Aufzeichnungen über die Sicherstellung des Ausbildungsbedarfs <strong>und</strong> über die<br />

Ermittlung des Schulungsbedarfs sind <strong>zu</strong> führen.<br />

Tipps <strong>zu</strong>r Festlegung des Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsbedarfs<br />

� Legen Sie den Qualifizierungsbedarf <strong>und</strong> die notwendigen internen bzw. externen<br />

Qualifizierungsmaßnahmen nach den umweltrelevanten Tätigkeiten der<br />

Personen fest.<br />

� Wenn Sie Qualifizierungsmaßnahmen selbst durchführen, achten Sie darauf,<br />

dass Sie nicht schulmeistern!<br />

Das Musterbeispiel für Kapitel 2 wurde uns vom Abfallwirtschaftsverband<br />

Schladming <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt, von dem wir Auszüge veröffentlichen.

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