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Mit EMAS zu ökologisch aktiven Gemeinden, Verbänden und ...

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Kap. 4.3 Dokumentation im Umweltrechtsregister<br />

Im Umweltrechtsregister werden Sie alle Ihre Einrichtung betreffenden Rechtsvorschriften<br />

anführen sowie die daraus resultierenden Verpflichtungen <strong>und</strong> wie Sie<br />

diese erfüllen kurz beschreiben. Darin werden Sie auch die Verantwortlichkeiten<br />

bzw. Zuständigkeiten für die Einhaltung dieser Verpflichtungen, aber auch die<br />

Termine für die nächste Überprüfung anführen. Das Umweltrechtsregister sollte<br />

einfach, verständlich, nachvollziehbar <strong>und</strong> effizient sein, sodass der damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Aufwand im Verhältnis <strong>zu</strong>m Nutzen steht.<br />

Das von uns vorgeschlagene Umweltrechtsregister, das Sie im Musterbeispiel<br />

finden, ist eine einfache Wordtabelle mit folgenden Spalten:<br />

� Einrichtung mit Standort, Stand, letzte Prüfung, nächste Prüfung, fortlaufende<br />

Nummer der Pflicht.<br />

� Rechtsvorschrift oder Bescheid: Dieser Punkt gibt Auskunft, woher die Verpflichtung<br />

kommt <strong>und</strong> wo man gegebenenfalls nähere Ausführungen finden<br />

kann.<br />

� Verpflichtung: Verständliche kurze Beschreibung der wesentlichen Inhalte der<br />

Verpflichtung, um den Handlungsbedarf ableiten <strong>zu</strong> können.<br />

� Wie wird die ermittelte Verpflichtung erfüllt: Hier wird verständlich beschrieben,<br />

wie die jeweilige Verpflichtung in Ihrer Einrichtung erfüllt wird.<br />

� Verantwortliche/er oder Zuständigkeit: Damit ist die/derjenige gemeint, die/der<br />

sich um die Einhaltung der Verpflichtung kümmert, nicht aber, wer strafrechtlich<br />

für die Einhaltung haftet. Letzteres ist gesetzlich geregelt <strong>und</strong> braucht<br />

daher nicht festgelegt <strong>zu</strong> werden.<br />

Häufige Fehler: Verantwortlichkeiten, Verfahren – Umweltrechtsregister<br />

� Bei der Festlegung von Verantwortlichkeiten werden oft Aufgabenbereiche in<br />

der Beschreibung vergessen <strong>und</strong> diese nicht erledigt.<br />

� Die Verfahren <strong>zu</strong>r Sicherstellung von Legal Compliance umfassen oft nicht alle<br />

von der <strong>EMAS</strong>-VO verlangten Anforderungen.<br />

� Man arbeitet <strong>zu</strong> lange nicht mit dem Rechtsregister <strong>und</strong> verliert den Überblick.<br />

<strong>Mit</strong> <strong>EMAS</strong> <strong>zu</strong> <strong>ökologisch</strong> <strong>aktiven</strong> <strong>Gemeinden</strong>, <strong>Verbänden</strong> <strong>und</strong> öffentlichen Einrichtungen<br />

27<br />

� Es werden nur Gesetze, Verordnungen oder Bescheide angeführt, jedoch<br />

nicht die daraus resultierenden Verpflichtungen <strong>und</strong> es ist nicht erkennbar wie<br />

diese Verpflichtungen erfüllt werden.<br />

� Weitere Anforderungen außerhalb der gesetzlichen Vorschriften wie z.B.<br />

Normen, Verpflichtung als Klimabündnisgemeinde, etc. werden vergessen.<br />

Tipps <strong>zu</strong>r Dokumentation im Umweltrechtsregister<br />

� Sprechen Sie bei der Festlegung der Verantwortlichkeiten die Aufgabenbereiche<br />

mit den betroffenen Personen durch. Machen Sie diesen auch klar, dass<br />

die/der BürgermeisterIn bzw. GeschäftsführerIn, etc. der Einrichtung immer für<br />

die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist <strong>und</strong> daher für<br />

die <strong>Mit</strong>arbeiterInnen – außer diese handeln grob fahrlässig – keine strafrechtlichen<br />

Auswirkungen damit verb<strong>und</strong>en sind.<br />

� Beschreiben Sie in den Verfahren <strong>zu</strong>r Sicherstellung von Legal Compliance<br />

den Vorgang so, wie dieser in Ihrer Einrichtung gemacht wird <strong>und</strong> testen Sie<br />

auch, ob die <strong>Mit</strong>arbeiterInnen dies nachvollziehen können.<br />

� Passen Sie die Stellen- <strong>und</strong> Funktionsbeschreibungen sowie die festgelegten<br />

Verfahren regelmäßig an.<br />

� Halten Sie das Umweltrechtsregister aktuell. Ideal wäre, jede notwendige<br />

Änderung sofort vor<strong>zu</strong>nehmen bzw. legen Sie ein vernünftiges Intervall dafür<br />

fest.<br />

� Setzen Sie auch Umweltrechtsinformationssysteme <strong>zu</strong>r Ermittlung der<br />

Verpflichtungen ein. Darunter versteht man Informationen über umweltrelevante<br />

Rechtsbestimmungen in gedruckter Form, als CD-ROM, als EDV-<br />

Programm, im Internet abrufbar, etc.<br />

� Vergessen Sie nicht: Jede Person, die im Register eine Verantwortung trifft,<br />

muss davon informiert werden <strong>und</strong> sollte Zugang <strong>zu</strong>m Rechtsregister haben.<br />

Legen Sie auch fest, wer im Umweltrechtsregister etwas verändern darf.<br />

Das Musterbeispiel für Kapitel 4 wurde uns vom AWV Hartberg <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

gestellt, von dem wir Auszüge veröffentlichen.

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