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Verhütung blutübertragbarer Infektionen im Gesundheitswesen ...

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- Organisation der Personalärztlichen Massnahmen (Eintritts- und Kontrolluntersuchungen,<br />

Schutz<strong>im</strong>pfungen, Gesundheitsakte)<br />

- Erstellen von internen Richtlinien für Massnahmen nach Ereignissen mit<br />

potenzieller Infektionsgefährdung<br />

- Definieren der Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten<br />

- Umsetzung der Beizugsrichtlinie der EKAS<br />

- Umsetzung der SAMV (Verzeichnis der Arbeitnehmenden, Gesundheitsakte,<br />

Meldepflicht)<br />

- Umsetzung der Vorschriften der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz und<br />

der Mutterschutzverordnung bei der Beschäftigung von schwangeren und<br />

stillenden Arbeitnehmerinnen<br />

- Prüfen der Möglichkeiten des Verzichtes auf invasive Massnahmen<br />

- Überprüfen der getroffenen Schutzmassnahmen (Betriebliche Statistik der<br />

potenziell zu blutübertragbaren <strong>Infektionen</strong> führenden Ereignisse)<br />

Personenbezogene Schutzmassnahmen<br />

- Tragen von Schutzhandschuhen<br />

- Tragen von Atemschutz- oder chirurgischen Masken<br />

- Tragen von Schutzbrillen/Gesichtsschilden<br />

- Tragen von Schutzkleidung<br />

Die praktischen Empfehlungen müssen den einzelnen Arbeitsplätzen<br />

und Tätigkeiten angepasst werden.<br />

4.1 <strong>Verhütung</strong> von Stich- und Schnittverletzungen<br />

Verletzungen bei der Manipulation mit Hohlnadeln oder mit anderen<br />

scharfen Gegenständen sind <strong>im</strong> <strong>Gesundheitswesen</strong> die häufigste Ursache<br />

blutübertragener Infektionskrankheiten. Technische Massnahmen<br />

haben <strong>im</strong> Rahmen des Gesundheitsschutzes grundsätzlich erste Priorität.<br />

Bei Tätigkeiten mit einer erhöhten Gefährdung durch blutübertragbare<br />

<strong>Infektionen</strong> sind damit geeignete Sicherheitsprodukte zu verwenden. Es<br />

konnte gezeigt werden, dass mit der Einführung solcher Sicher heitsprodukte<br />

die Häufigkeit von Stichverletzungen verringert werden kann. Die<br />

Priorität technischer Schutzmassnahmen wird beispielsweise in den<br />

USA durch den «Needlestick Safety And Prevention Act» bekräftigt (44).<br />

Des weiteren hat die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls zum Schutz<br />

der Beschäftigten die TRBA 250 (Technische Regel für Biologische<br />

Arbeitsstoffe) in Kraft gesetzt, welche verlangt, dass Sicherheitsprodukte<br />

in allen Situationen zu verwenden sind, in denen eine Infektionsgefährdung<br />

nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

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