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Verhütung blutübertragbarer Infektionen im Gesundheitswesen ...

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Für diese sensibilisierten Personen sind Massnahmen der sekundären<br />

Prävention erforderlich:<br />

• Grundsätzlich dürfen nur latexfreie Schutzhandschuhe getragen<br />

werden.<br />

• Im engeren beruflichen Umfeld, d. h. in dem räumlich und lüftungstechnisch<br />

zusammenhängenden Bereich, dürfen keine gepuderten Natur latexhandschuhe<br />

verwendet werden.<br />

• Der direkte Kontakt zu allen latexhaltigen Artikeln <strong>im</strong> beruflichen wie <strong>im</strong><br />

privaten Unfeld ist zu vermeiden.<br />

Für weitere Details und Massnahmen wird auf die Suva-Broschüre<br />

«Latexallergie – Gefährdung und Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz»<br />

(Bestellnummer: 2869/33) verwiesen.<br />

4.3 <strong>Verhütung</strong> einer Infektionsübertragung durch Spritzer<br />

und Aerosole<br />

4.3.1 Kontamination durch Spritzer von Blut und potenziell<br />

infektiösen Körperflüssigkeiten<br />

Schle<strong>im</strong>häute, z.B. Konjunktiven oder Mundschle<strong>im</strong>haut, sind grundsätzlich<br />

eine Eintrittspforte für Erreger aller Art. Fälle von HIV-Übertragung<br />

durch Spritzer von Blut oder anderen Körperflüssigkeiten wurden<br />

berichtet (136), wobei prospektive Untersuchungen zeigen, dass das<br />

Risiko einer Infektion äusserst gering ist. Bei über 1000 untersuchten<br />

Schle<strong>im</strong>hautkontakten mit HIV-positivem Blut konnte keine Übertragung<br />

festgestellt werden. Dagegen sind einzelne Fälle von Übertragungen von<br />

Hepatitis C via Spritzer in die Konjunktiven dokumentiert (137). Häufig<br />

treten Spritzer von Blut oder anderen Körperflüssigkeiten bei invasiven<br />

Eingriffen wie Operationen auf, sei es in die Augen-, Nasen- oder Mundgegend.<br />

Untersuchungen bei Eingriffen verschiedener chirurgischer<br />

Disziplinen zeigen bis zu 63% Blutspritzer auf Schutzbrillen und Gesichtsmasken<br />

be<strong>im</strong> Operateur, bis zu 39% bei assistierenden Operateuren<br />

und bis zu 16% bei technischen Operationsassistentinnen (138–141).<br />

Im Rahmen der allgemeinen Schutzmassnahmen soll bei allen Verrichtungen,<br />

bei denen Spritzer möglich sind, eine Schutzbrille oder ein Gesichts schild<br />

sowie eine chirurgische Maske oder eine Atemschutzmaske getragen werden.<br />

Solche Arbeitsbereiche sind beispielsweise der Operationssaal, der Gebärsaal<br />

oder die Zahnmedizin. Wenn die Arbeitskleider durch Spritzer kontaminiert<br />

werden können, soll eine flüssigkeitsdichte Klei dung getragen werden.<br />

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