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Verhütung blutübertragbarer Infektionen im Gesundheitswesen ...

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5.8 Wäschereien <strong>im</strong> <strong>Gesundheitswesen</strong><br />

• Der Zulieferer von Krankenhauswäsche hat die Pflicht, durch geeignete<br />

Massnahmen eine Durchsetzung der Krankenhauswäsche mit potenziell<br />

verletzenden Gegenständen möglichst zu verhindern.<br />

• Krankenhauswäsche mit erhöhter Infektionsgefährdung für das<br />

Transport- und Wäschereipersonal soll in speziell gekennzeichneten<br />

Säcken gesam melt, transportiert und in der Wäscherei angeliefert<br />

werden.<br />

• Die Schmutzwäschesortierung <strong>im</strong> unreinen Teil der Wäscherei zur Entfer<br />

nung von Gegenständen sollte auf ein Min<strong>im</strong>um beschränkt werden.<br />

• Für das Sortieren der Schmutzwäsche sollen grundsätzlich Handschuhe<br />

getragen und Wäschezangen benutzt werden. Zur <strong>Verhütung</strong> von Stichund<br />

Schnittverletzungen empfiehlt es sich, schnittfeste Handschuhe zu<br />

benützen.<br />

• Die Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen der Hände, Flächen<br />

und Geräte sind schriftlich in einem Hygieneplan festzulegen und zu<br />

überwa chen.<br />

• Essen, Trinken und Rauchen <strong>im</strong> unreinen Teil der Wäscherei sind nicht<br />

gestattet.<br />

• Schwangere dürfen <strong>im</strong> unreinen Teil nicht beschäftigt werden.<br />

• Für Arbeits- und Freizeitbekleidung sind getrennte Garderoben vorzusehen.<br />

Die Hände sind nach Verlassen des unreinen Teils der Wäscherei<br />

zu desinfizieren.<br />

• Alle Arbeitnehmenden, welche <strong>im</strong> unreinen Teil arbeiten oder Kontaktmö<br />

glichkeiten zu Blut oder infektiösen Körperflüssigkeiten haben können,<br />

sind gegen Hepatitis B zu <strong>im</strong>pfen.<br />

5.9. Abfallentsorgung/Reinigungsdienst<br />

Die Entsorgung von medizinischen Abfällen ist in Richtlinien des BAG<br />

(13) und in der Richtlinie für die Entsorgung von medizinischen Abfällen<br />

des BAFU (37) geregelt worden.<br />

Zur Verringerung des Risikos bei der spitalinternen Abfallentsorgung sind<br />

für das betroffene Spitalpersonal, insbesondere die Reinigungsdienste,<br />

folgende Massnahmen angezeigt:<br />

• Personen, die innerhalb des Spitals mit der Abfallbeseitigung und mit<br />

Reinigungsaufgaben betraut sind, müssen über die Gefahren von Stichund<br />

Schnittverletzungen instruiert werden. Insbesondere müssen diese<br />

Personen informiert werden, dass jeder Kehrichtsack stechende oder<br />

schneidende Gegenstände/Instrumente enthalten kann und entsprech -<br />

ende Vorsichtsmassnahmen bei der Entsorgung von Kehrichtsäcken<br />

getroffen werden müssen.<br />

• Kehrichtsäcke und andere Entsorgungsbehälter dürfen nicht zusammengepresst<br />

werden und sollen an der Schlaufe oder am oberen Schlies-<br />

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