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Verhütung blutübertragbarer Infektionen im Gesundheitswesen ...

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Amnionflüssig keit wird durch das Tragen einer Schutzmaske und einer<br />

Schutzbrille mit Seitenschutz oder eines Gesichtsschildes erreicht.<br />

• Ohne Schutzmassnahmen führt eine Wassergeburt zwangsläufig zu<br />

einer Hautkontamina tion mit bluthaltiger Flüssigkeit. Das Risiko von<br />

Spritzern auf die Augen bindehäute und Schle<strong>im</strong>häute ist ebenfalls ge -<br />

geben. Durch das Tragen von Schutzhandschuhen mit extra langem<br />

Schaft, die bis über die Ellenbogen reichen, einer wasserdichten Schürze<br />

sowie eines Schutzschildes/einer Schutz brille kann das Expositionsrisiko<br />

verringert werden. Arbeitnehmende mit sichtbaren Läsionen/Wunden<br />

dürfen bei der Wassergeburt nur eingesetzt werden, wenn die Läsionen<br />

zuverlässig abgedeckt werden können. Ist aufgrund der routinemässigen<br />

Testung einer Schwangeren eine HIV-, HBV- oder HCV-Infektion be -<br />

kannt, sollten die Risiken einer Wassergeburt <strong>im</strong> Hinblick auf eine Exposition<br />

der beteiligten Medizinalpersonen berück sichtigt werden. Unter<br />

der heute in der Regel erfolgenden antiviralen Therapie ist wegen des<br />

niedrigen viral load das HIV-Expositionsrisiko als gering einzuschätzen.<br />

• Geburtshelfer, Hebammen und Assistenzpersonal sind gegen Hepatitis B<br />

zu <strong>im</strong>pfen.<br />

5.5 Spitalexterne Krankenpflege<br />

Grundsätzlich gelten für die spitalexterne Krankenpflege die gleichen<br />

allge meinen Schutzmassnahmen wie für den übrigen Medizinalbereich.<br />

Besondere Beachtung ist folgenden Punkten zu schenken:<br />

• Spitze und scharfe Gegenstände, die mit Blut oder bluthaltigen Körperflüssigkeiten<br />

kontaminiert sind, sollen am häuslichen Krankenbett in ge eigneten,<br />

durchstichsicheren Behältern entsorgt werden. Das zweihändige<br />

Recapping kontaminierter Injektionsnadeln ist absolut zu unterlassen.<br />

• Jede mit spitalexternen Krankenpflegeaufgaben betraute Person hat<br />

die für ihre Arbeit notwendigen Schutzmittel dauernd und in genügender<br />

An zahl mitzuführen.<br />

• Kontaminierte Materialien sind in geeigneten Transportgefässen in<br />

die Spitex-Zentren zurückzubringen und dort korrekt zu entsorgen. Es<br />

dürfen keine derartigen Abfälle über den Hausmüll des Patienten entsorgt<br />

werden. Medizinische Sonderabfälle, die in der Hauspflege der<br />

Spitex anfallen, sind gemäss der Vollzugshilfe des Bundesamtes für<br />

Umwelt (BAFU) zu entsorgen.<br />

• Die Auswahl von Sicherheitsmaterialien hat besonders sorgfältig und<br />

unter Beachtung der Akzeptanz der betroffenen MitarbeiterInnen zu<br />

erfol gen. Die regelmässige Information über die korrekte Handhabung<br />

dieser Materialien ist sicherzustellen. Für Probenahmen, z.B. Blutzuckerproben<br />

oder für die Applikation von Insulin, können neben den<br />

patienteneigenen Injektionsgeräten auch Sicherheitsinstrumente verwendet<br />

werden (Abbildung 10).<br />

• Die Zuständigkeiten und die Anlaufstellen für die sekundäre Prävention<br />

nach Expositionen zu Blut und Körperflüssigkeiten müssen klar geregelt<br />

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