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Verhütung blutübertragbarer Infektionen im Gesundheitswesen ...

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Als Alternative kann das Serum des Arbeitnehmenden ohne Best<strong>im</strong>mung<br />

der Ausgangsserologie bis zum Abschluss der weitergehenden Verlaufsbeurteilung<br />

(Kapitel 7.3) aufbewahrt werden; in diesem Fall kann die Ausgangsserologie<br />

nachgeholt werden, wenn aufgrund späterer Best<strong>im</strong>mung<br />

der Serologie resp. der Transaminasen die Möglichkeit einer neu<br />

aufgetretenen Infektion durch HIV, HBV oder HCV besteht.<br />

Wenn be<strong>im</strong> Indexpatienten keine Infektion durch HIV, HBV oder HCV<br />

nach gewiesen wird und seine Anamnese keine Hinweise ergibt, dass vor<br />

der Exposition Risikofaktoren für eine Infektionsübertragung bestanden<br />

haben, ist die Best<strong>im</strong>mung der Serologie nicht notwendig.<br />

Information des betroffenen Arbeitnehmenden<br />

Der zuständige Arzt sollte den betroffenen Arbeitnehmenden ausführlich<br />

über folgende Aspekte informieren:<br />

• Risiko einer Infektion mit HIV/HBV/HCV.<br />

• Möglichkeit einer Übertragung während der Inkubationsperiode<br />

(Schwangerschaft, Laktation, Sexualkontakte, Blutspende).<br />

• Symptome einer allfälligen Pr<strong>im</strong>oinfektion durch HIV oder einer akuten<br />

Hepatitis B/C.<br />

• Vorteile und Risiken einer Postexpositionsprophylaxe.<br />

Durchführung weiterer sekundärer Präventionsmassnahmen<br />

Die weiteren sekundären Präventionsmassnahmen (Weiterführung der<br />

HIV-Postexpositionsprophylaxe, passive Immunisierung gegen Hepatitis B,<br />

Impfung gegen Hepatitis B) sind je nach dem verdächtigten infektiösen<br />

Agens sowie der Art der Exposition durchzuführen. Dazu gehören, ab -<br />

hängig vom Virus, Sistierung des Stillens, Safer-Sex für mindestens 3 Mo -<br />

nate nach relevanter Exposition, resp. 3 Monate nach einer HIV-PEP<br />

sowie die Sistierung von Blut-, Gewebe- oder Organspenden für 6 Mo -<br />

nate. Diese Aspekte sind zwischen Arzt und Arbeitnehmenden zu<br />

be sprechen. Es wird auf die Ausführungen des BAG «Vorgehen nach<br />

Expo sition gegenüber Blut oder anderen biologischen Flüssigkeiten<br />

(EBF) von Personal <strong>im</strong> <strong>Gesundheitswesen</strong>» verwiesen (26).<br />

Psychologische Unterstützung der betroffenen Person<br />

Im Rahmen der Abklärung eines Expositionsereignisses und <strong>im</strong> Verlauf<br />

einer Prophylaxe oder der Nachbetreuung können Ängste und Befürchtungen<br />

auftreten. Bei Bedarf soll deshalb der behandelten Person rasch<br />

Unterstützung durch Fachspezialisten gewährt werden.<br />

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