Verhütung blutübertragbarer Infektionen im Gesundheitswesen ...
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Herbeiführung oder Verschl<strong>im</strong>merung des Versicherungsfalles möglich,<br />
nicht hingegen bei Grobfahrlässigkeit. Deshalb ist ein Verdachtsfall einer<br />
beruflich bedingten He patitis B auch bei einem Arbeitnehmenden, der<br />
früher die Impfung verweigert hat, dem UVG-Versicherer zu melden.<br />
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