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Alle vier Merkmale treffen nach Meinung der Autoren auf Gehörlose zu. Als körperliches<br />

Merkmal teilen sie die Bevorzugung primär visueller Bezugsquellen und verfügen zudem<br />

(und auf Grund dessen) über eine gemeinsame Sprache. Weiters identifizieren sich<br />

Gehörlose mit der Gehörlosenkultur und der Gehörlosengemeinschaft, was sich auch darin<br />

äußert, dass neun von zehn Gehörlosen wiederum Gehörlose heiraten. Zum letztgenannten<br />

Kennzeichen halten die Autoren fest: „Deaf people do indeed suffer oppression“ (Lane et<br />

al. 1996, 159)<br />

Was eine Gruppe von Menschen zu einer Minderheit macht, bezieht sich also nicht<br />

ausschließlich auf die zahlenmäßige Unterlegenheit gegenüber einer Mehrheit. Zum<br />

Beispiel sind Frauen in den meisten Gesellschaften in der Überzahl, werden aber aufgrund<br />

von wirtschaftlicher und sozialer Unterdrückung trotzdem als Minderheit bezeichnet (vgl.<br />

Mpofu/Conyers 2004, 143). In Bezug auf die Gruppe Gehörloser in Österreich würde aber<br />

selbst dieses Kriterium zutreffen. Krausneker (2006) geht von einem weltweit<br />

angewandten Schlüssel aus, demzufolge ca. 0,1 % der Bevölkerung gehörlos ist. In<br />

Österreich entspricht das ca. 8000 Personen. Doch auch wenn es „für eine so kleine<br />

Gruppe (…) nicht leicht [ist], gehört und beachtet zu werden (…)“ (27) hält sie<br />

gleichermaßen fest, „dass Selbstbestimmung, der Zugang zu Ressourcen und zu Rechten<br />

nicht unbedingt nur eine Frage der zahlenmäßigen Präsenz ist“ (Krausneker 2006, 28).<br />

Etwas ausführlicher möchte ich nun das Minderheitenmodell von Mpofu und Conyers<br />

(2004), welches im Beitrag „A Representational Theory Perspective of Minority Status and<br />

People with Disabilities“ beschrieben wird, darstellen und in Beziehung zu<br />

Gehörlosengemeinschaften setzen. Ihr Konzept scheint mir im Zusammenhang dieser<br />

Arbeit deswegen besonders geeignet, weil damit eine Perspektive gezeigt wird, die den<br />

Minderheitenbegriff sowohl mit „rassischen“, ethnischen oder kulturellen Abgrenzungen<br />

verbindet, ihn aber auch auf Menschen mit Behinderung anwendbar macht.<br />

Mpofu und Conyers (2004) unterteilen in ihrem Artikel die möglichen Formen der<br />

Unterdrückung bzw. Einschränkungen, die für die Charakterisierung von Minderheiten von<br />

Bedeutung sind, in drei Kernbereiche: „restrictions in (a) economic opportunity, (b)<br />

communicative self-representation, and (c) preferred lifestyle“ (143). Je mehr Kriterien<br />

zutreffen, umso offenkundiger ist der Minderheitenstatus der Betroffenen. Der Begriff<br />

Minderheitenstatus bezieht sich also allgemein auf Gruppen oder Personen, denen der<br />

Zugang zu Ressourcen und Privilegien, wie den oben genannten, verwehrt wird.<br />

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