DIPLOMARBEIT
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„allerdings inzwischen soweit fortgeschritten, dass eine optimale, je spezifische Anpassung<br />
an das individuelle Behinderungsbild möglich ist.“ Neben Hörgeräten und Cochlea<br />
Implantaten werden im Folgenden weitere technische Hilfen wie Lichtglocken oder<br />
Rüttelwecker aufgelistet (154-260).<br />
Auf der folgenden Seite ist eine weitere Graphik abgebildet, auf welcher der „Frequenzund<br />
Intensitätsbereich der menschlichen Umgangssprache bei mittlerer Lautstärke,<br />
eingetragen in das Formblatt eines Tonaudiogramms (…)“ dargestellt ist (S. 170). Dazu<br />
wird ausgeführt, dass es für das Sprachverständnis und den Spracherwerb wichtig sei den<br />
Hauptsprachbereich im Audiogramm zu erkennen (261-289).<br />
Das Unterkapitel „Abgrenzung“ (290-494, zwei Abbildungen) widmet sich zunächst den<br />
Begriffen „Altersschwerhörigkeit“ und „Lärmschwerhörigkeit bzw. Lärmtaubheit“.<br />
Danach wird auf die schwierige Begriffsbestimmung und Unterscheidung von<br />
„gravierender Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit (Taubheit)“ verwiesen, „nicht nur in der<br />
Medizin, sondern auch im Bereich der Sozialgesetzgebung und Rechtsprechung“. In der<br />
Gehörlosen- und der Schwerhörigenpädagogik differenziere man nach einer bestimmten<br />
Form, die in einer darunter abgebildeten Grafik mit dem Titel „Abgrenzungsmöglichkeit<br />
bei Hörschädigung“ dargestellt wird (S. 171). Folglich teilt sich Hörschädigung“ in<br />
„schwerhörig“, „hörrestig“ und „gehörlos“ und letzteres nochmals in „prälingual“,<br />
„postlingual“ und „spätertaubt“ (290-346).<br />
Definitorisch geklärt werden müsse die „Frage, wann eine Schwerhörigkeit so<br />
schwerwiegend wird, dass sie in ihren Auswirkungen einer Gehörlosigkeit gleichkommt“,<br />
um daraus Konsequenzen für die „behinderungsgerechte Förderung“ zu ziehen. Denn<br />
„während die Schwerhörigenschule noch als Hörschule vorgeht, arbeitet die<br />
Gehörlosenschule stärker als Sehschule mit den Mitteln des Absehens vom Munde sowie<br />
der Gebärdensprache“ (347-357).<br />
Ohne graphische Trennung wird daraufhin auf „die Fachdiskussion hinsichtlich<br />
konkurrierender Verfahren zur Kommunikationsbefähigung Gehörloser“ hingewiesen, auf<br />
welche die Autorin jedoch „nur hinsichtlich der Auswirkungen unter soziologischem<br />
Aspekt“ eingehen möchte. Auf der einen Seite stehe der „hörgerichtete Spracherwerb“, auf<br />
der anderen der „Bilingualismus“, der in Klammer gesetzt den Zusatz „Gebärdensprache<br />
plus späterem eventuellem Spracherwerb“ erhält (357-367).<br />
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