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„allerdings inzwischen soweit fortgeschritten, dass eine optimale, je spezifische Anpassung<br />

an das individuelle Behinderungsbild möglich ist.“ Neben Hörgeräten und Cochlea<br />

Implantaten werden im Folgenden weitere technische Hilfen wie Lichtglocken oder<br />

Rüttelwecker aufgelistet (154-260).<br />

Auf der folgenden Seite ist eine weitere Graphik abgebildet, auf welcher der „Frequenzund<br />

Intensitätsbereich der menschlichen Umgangssprache bei mittlerer Lautstärke,<br />

eingetragen in das Formblatt eines Tonaudiogramms (…)“ dargestellt ist (S. 170). Dazu<br />

wird ausgeführt, dass es für das Sprachverständnis und den Spracherwerb wichtig sei den<br />

Hauptsprachbereich im Audiogramm zu erkennen (261-289).<br />

Das Unterkapitel „Abgrenzung“ (290-494, zwei Abbildungen) widmet sich zunächst den<br />

Begriffen „Altersschwerhörigkeit“ und „Lärmschwerhörigkeit bzw. Lärmtaubheit“.<br />

Danach wird auf die schwierige Begriffsbestimmung und Unterscheidung von<br />

„gravierender Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit (Taubheit)“ verwiesen, „nicht nur in der<br />

Medizin, sondern auch im Bereich der Sozialgesetzgebung und Rechtsprechung“. In der<br />

Gehörlosen- und der Schwerhörigenpädagogik differenziere man nach einer bestimmten<br />

Form, die in einer darunter abgebildeten Grafik mit dem Titel „Abgrenzungsmöglichkeit<br />

bei Hörschädigung“ dargestellt wird (S. 171). Folglich teilt sich Hörschädigung“ in<br />

„schwerhörig“, „hörrestig“ und „gehörlos“ und letzteres nochmals in „prälingual“,<br />

„postlingual“ und „spätertaubt“ (290-346).<br />

Definitorisch geklärt werden müsse die „Frage, wann eine Schwerhörigkeit so<br />

schwerwiegend wird, dass sie in ihren Auswirkungen einer Gehörlosigkeit gleichkommt“,<br />

um daraus Konsequenzen für die „behinderungsgerechte Förderung“ zu ziehen. Denn<br />

„während die Schwerhörigenschule noch als Hörschule vorgeht, arbeitet die<br />

Gehörlosenschule stärker als Sehschule mit den Mitteln des Absehens vom Munde sowie<br />

der Gebärdensprache“ (347-357).<br />

Ohne graphische Trennung wird daraufhin auf „die Fachdiskussion hinsichtlich<br />

konkurrierender Verfahren zur Kommunikationsbefähigung Gehörloser“ hingewiesen, auf<br />

welche die Autorin jedoch „nur hinsichtlich der Auswirkungen unter soziologischem<br />

Aspekt“ eingehen möchte. Auf der einen Seite stehe der „hörgerichtete Spracherwerb“, auf<br />

der anderen der „Bilingualismus“, der in Klammer gesetzt den Zusatz „Gebärdensprache<br />

plus späterem eventuellem Spracherwerb“ erhält (357-367).<br />

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