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Im Anschluss an diese Ausführung merkt die Autorin jedoch an, dass Wisotzki (1995, 38)<br />

die Untersuchungsergebnisse über den Zusammenhang von Intelligenz und Gehörlosigkeit<br />

für uneinheitlich hält.<br />

Auf die Definition von Gehörlosigkeit ab einem Hörverlust von über 90dB antwortet die<br />

Autorin mit einem erneuten Verweis auf ein Schreiben des „Fachverband(s) für<br />

Behindertenpädagogik“ von 1998. In dem darin enthaltenen Einwand gegen den<br />

Definitionsgrenzwert zeigen sich die großen Erwartungen, die die Autorin in technische<br />

Hilfsmittel setzt. Es entsteht der Eindruck, als gäbe es heute dank neuer Technologien de<br />

facto keine Gehörlosigkeit mehr. Nur in den wenigsten Fällen („nur noch dann“, 464f.)<br />

müsse man daher von Gehörlosigkeit sprechen. Erlangt „der Betroffene“ trotz technischer<br />

Hilfen „keinerlei“ Lautsprachkompetenz, stelle er entweder die große Ausnahme dar oder<br />

er habe es selbst so gewollt und den „Zugang zur Lautsprache“ abgelehnt.<br />

Der nächste Absatz liefert eine weitere Erklärung für eine geringere „Qualität des<br />

Spracherwerbs“: die „Intelligenz des Betroffenen“ (474ff.). Der dazugehörigen Abbildung<br />

(S.174) zufolge findet sich ein „sehr guter Sprachentwicklungsstand“ nur bei normalem<br />

Gehör und einem I.Q. über 130. Bei „normalem Gehör“ und einem I.Q. von 90-110 sei der<br />

„Sprachentwicklungsstand normal altersgemäß“. Bei gleichem I.Q. und einem Hörverlust<br />

von 65-85 dB ist in dem Diagram „keine Sprache“ angegeben. Nach der Abbildung<br />

erreichten Vierjährige bei genanntem Hörverlust lediglich eine „Sprachentwicklung“ mit<br />

„erhebliche(m) Rückstand“, und das auch nur bei einem I.Q. über 130. Die Ursachen für<br />

eine mangelhafte Lautsprachkompetenz werden also auch in diesem Fall bei den<br />

Betroffenen selbst gesucht und mit „Intelligenzminderung“ erklärt. Besonders auffallend<br />

ist hierbei die neuerliche Gleichbedeutung von „Sprache“ und „Lautsprache“.<br />

Der abschließende Hinweis darauf, dass die Untersuchungsergebnisse diesbezüglich<br />

„allerdings“ uneinheitlich sind, relativiert das zuvor Gesagte (485ff.). Dies könnte als<br />

Versuch der Autorin interpretiert werden wissenschaftlich objektiv zu erscheinen und<br />

dabei keine deutlichen Positionen zu beziehen. Die passive Formulierung: „(…) auch der<br />

Intelligenz des Betroffenen wird hier ein ähnlich großer Einfluss zugesprochen“ (477ff.)<br />

(von wem?) ist ein weiters Indiz für eine möglichst vage Formulierung. Es zeigt sich darin<br />

eine Argumentationsstrategie der Autorin, auf die weiter unten detailliert eingegangen<br />

wird.<br />

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