DIPLOMARBEIT
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einseitiges Bild von Gehörlosen als arme und isolierte Behinderte konstruiert. Auffällig ist<br />
dabei, dass zur Untermauerung ausschließlich Literatur herangezogen wird, die zum<br />
Erscheinungsjahr des Buches über 30 Jahre alt war. Der inadäquate Sprachgebrauch<br />
(„taubstumme“, „schwachsinnige“) wurde wohl aus den veralteten Untersuchungen<br />
übernommen, jedoch werden die fraglichen Begriffe weder von der Autorin reflektiert,<br />
noch als Zitate gekennzeichnet.<br />
Indem dargelegt wird, dass die Tatsache, dass nur wenige Probanden die Gehörlosigkeit<br />
als schwerste Behinderung nannten, auf Unkenntnis der Befragten beruhen müsse, wird<br />
die Gehörlosigkeit als eigentlich schwerste, jedoch verkannte Behinderung positioniert.<br />
Nicht angegeben wird dabei, welche Einschränkungen bei der Befragung neben<br />
„Körperbehinderung“ und „Blindheit“ noch zur Auswahl standen. Verdeutlicht wird der<br />
Schweregrad der Behinderung durch den Vergleich der Gehörlosigkeit mit Blindheit.<br />
Meist würde die Blindheit überschätzt, „obgleich bei beiden ein Hauptsinn des Menschen<br />
ausgefallen ist, bei der Gehörlosigkeit aber zusätzlich auch noch die Sprache<br />
beeinträchtigt wird“ (824ff.).<br />
Die „emotionale Ablehnung“ (843f.) bzw. „soziale Distanz“ (868) von Seiten der<br />
Hörenden führt die Autorin auf mehrere Ursachen, wie „abstoßend“ wirkende<br />
„Sprechstimmen von Gehörlosen“(855ff.) zurück. Aber auch die bilinguale Förderung<br />
könnte zu einer verstärkten „gesellschaftlichen Isolierung“ beitragen. Denn „die<br />
Unsicherheit Nichtbehinderter gegenüber Menschen mit Gebärdensprache“ trage zu<br />
„einer gesellschaftlich nur minimalen Integration bei (…)“ (869-877). Gebärdensprache<br />
erscheint in diesem Zusammenhang als Hindernis bei der Integration Gehörloser in die<br />
„Gesellschaft“, wobei zu „Gesellschaft“ ausschließlich hörende Menschen gezählt<br />
werden. Die angebliche Unsicherheit gegenüber Gebärdensprachbenützern wird als<br />
weiteres Argument gegen Bilingualismus benützt. Auf das vermittelte<br />
Integrationsverständnis soll weiter unten eigens eingegangen werden.<br />
„Leistungsmerkmale“ (891-1075) handelt von der „Psychologie der Gehörlosen“,<br />
worunter die „intellektuelle Leistungsfähigkeit“ verstanden wird. Zunächst wird auf das<br />
methodische Problem der Sprachgebundenheit von Tests hingewiesen. Ein Test für<br />
Gehörlose müsse so konzipiert sein, dass „keine sprachlichen Reaktionen vonseiten des<br />
Probanden erforderlich [sind], sondern nur Ankreuzungen oder manuelle Handlungen“<br />
(891-921).<br />
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