Wirtschaftswoche Ausgabe vom 28.07.2014 (Vorschau)
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SPANIEN-IMMOBILIEN<br />
Verkaufen wird von 2015 an teurer<br />
Wer vor 1995 in Spanien eine<br />
Immobilie gekauft hat und sie<br />
mit Gewinn veräußern will, sollte<br />
möglichst noch in diesem<br />
Jahr handeln, denn der spanische<br />
Staat will 2015 einige Steuerregeln<br />
für Verkäufer von Immobilien<br />
verschärfen. Dies trifft<br />
auch deutsche Eigentümer.<br />
Zwar soll der Steuersatz für Gewinne<br />
auf Häuser oder Wohnungen<br />
von 21 auf 20 Prozent<br />
gesenkt werden, dennoch wird<br />
es für die meisten Immobilienverkäufer<br />
teurer. „Das liegt vor<br />
allem daran, dass ab 2015 Kürzungskoeffizienten<br />
wegfallen,<br />
die den steuerpflichtigen Wert<br />
der vor 1995 gekauften Immobilie<br />
erheblich reduzieren“, sagt<br />
Stefan Meyer, Anwalt in Madrid.<br />
Meyer rechnet vor: Wer eine Immobilie<br />
vor Ende dieses Jahres<br />
für drei Millionen Euro verkauft,<br />
die er 1985 für eine Million Euro<br />
gekauft hatte, müsste bei Anwendung<br />
des Kürzungskoeffizienten<br />
einen steuerpflichtigen<br />
Gewinn von 481 521,80 Euro<br />
versteuern. Bei einem Steuersatz<br />
von 21 Prozent würde er<br />
derzeit 101 119,58 Euro ans spanische<br />
Finanzamt überweisen.<br />
Bei einem Verkauf im kommenden<br />
Jahr sähe die Steuerbilanz<br />
deutlich schlechter aus: Der<br />
steuerpflichtige Gewinn läge<br />
dann bei zwei Millionen Euro.<br />
UMSATZSTEUER<br />
Ein Raum, eine Steuer<br />
Das Vermieten von Immobilien<br />
ist von der Umsatzsteuer befreit.<br />
Viele Eigentümer, die gewerblich<br />
vermieten, verzichten<br />
auf die Steuerfreiheit. Vorteil:<br />
Sie können die auf den Kaufpreis<br />
gezahlte Mehrwertsteuer<br />
beim Finanzamt im Rahmen<br />
des Vorsteuerabzugs geltend<br />
machen. Oft werden Immobilien<br />
teilweise gewerblich und<br />
teilweise als Wohnraum vermietet.<br />
Vermieter können dann<br />
bei dem gewerblich vermieteten<br />
Teil auf die Steuerfreiheit<br />
SCHNELLGERICHT<br />
CHEF HAFTET NICHT FÜR DRÜCKERKOLONNE<br />
§<br />
Der Geschäftsführer eines Vertriebs für Gaslieferverträge<br />
haftet nicht persönlich für unlautere und<br />
damit wettbewerbswidrige Methoden bei Haustürgeschäften.<br />
Dies gelte, solange der Geschäftsführer<br />
nicht selbst am Vertrieb beteiligt war oder dieses<br />
gesetzeswidrige Geschäftsmodell angeordnet hat<br />
(Bundesgerichtshof, I ZR 242/12). Geklagt hatte ein<br />
Energieversorger, der dem Vertrieb des Konkurrenten<br />
vorwarf, seine Kunden mit irreführenden Informationen<br />
zu überreden, bestehende Verträge zu kündigen.<br />
verzichten. Das funktioniert<br />
aber nur, wenn die Räume baulich<br />
klar voneinander abgegrenzt<br />
sind (Bundesfinanzhof,<br />
V R 27/13). Dies gelte etwa für<br />
Immobilien mit Wohnungen<br />
und Ladenlokalen. Die Miete<br />
für einzelne Räume lasse sich<br />
dagegen nicht in einen Teil mit<br />
und einen ohne Umsatzsteuer<br />
trennen. In diesen Fällen müsse<br />
sich der Eigentümer für eine<br />
private oder eine gewerbliche<br />
Vermietung entscheiden – und<br />
somit für eine Steuervariante.<br />
Bei einem Steuersatz von 20<br />
Prozent wären das 400 000 Euro.<br />
Für Deutsche, die ihren<br />
Hauptwohnsitz in Spanien hatten<br />
und in ein anderes EU-Land<br />
wollen, gibt es von 2015 an einen<br />
Weg, die erhöhte Steuer zu<br />
vermeiden: Wenn sie den Verkaufserlös<br />
komplett in eine<br />
neue, von ihnen bewohnte Immobilie<br />
investieren, bleibt der<br />
Gewinn auf das spanische Haus<br />
steuerfrei. Eine spanische Immobilie<br />
an Angehörige zu<br />
schenken ist dagegen kein Steuersparmodell.<br />
Sowohl für das<br />
Erbe als auch den Wertzuwachs<br />
der Immobilie sind in Spanien<br />
Steuern zu zahlen.<br />
WERBUNGSKOSTEN<br />
Keine Miete,<br />
kein Abzug<br />
Pendler, die eine Einliegerwohnung<br />
im Haus ihrer Eltern als<br />
Zweitwohnsitz angeben, können<br />
nicht automatisch Kosten<br />
für doppelte Haushaltsführung<br />
absetzen (Bundesfinanzhof, VI<br />
R 79/13). Wenn die Arbeitnehmer<br />
keine Miete zahlen und<br />
sich nicht an der Haushaltsführung<br />
der Eltern beteiligen, unterhalten<br />
sie keinen eigenen<br />
Hausstand, folglich entfällt der<br />
Steuerbonus.<br />
ALLE MIETER MÜSSEN FÜRS GAS ZAHLEN<br />
§<br />
Ein Energieversorger verklagte eine Mieterin eines<br />
Einfamilienhauses in Berlin auf Zahlung einer Gasrechnung.<br />
Die Gaskundin weigerte sich, die Rechnung<br />
zu bezahlen, weil sie nicht in dem Haus gewohnt,<br />
sondern lediglich gemeinsam mit ihrem inzwischen<br />
zahlungsunfähigen Lebensgefährten den<br />
Mietvertrag unterschrieben habe. Der Vermieter habe<br />
aus „Bonitätsgründen“ auf ihrer Unterschrift bestanden.<br />
Sie selbst und Ihre Kinder hätten in einer anderen<br />
Wohnung gelebt, ein Vertrag mit dem Gasversorger<br />
sei nie zustande gekommen. Der Bundesgerichtshof<br />
sah die Beklagte in der Pflicht, auch wenn sie<br />
nicht in dem Haus gewohnt habe (VIII ZR 313/13).<br />
Schließlich habe sie den Mietvertrag unterzeichnet<br />
und anschließend geduldet, dass ihr Lebensgefährte<br />
Gas verbrauche. Sie habe damit rechtlich einen Vertrag<br />
mit dem Gasversorger abgeschlossen.<br />
FLUGGEPÄCK WEG<br />
RONALD SCHMID<br />
ist Dozent<br />
und Anwalt<br />
für Reise- und<br />
Luftverkehrsrecht<br />
in<br />
Frankfurt.<br />
n Herr Schmid, wie viel<br />
muss die Fluggesellschaft<br />
zahlen, wenn der Koffer<br />
verloren geht?<br />
Maximal 1000 Sonderziehungsrechte<br />
(SZR), das sind<br />
momentan rund 1140 Euro.<br />
Die Grenze ist international<br />
gültig für aufgegebene Gepäckstücke,<br />
die in Obhut der<br />
Airline zerstört, beschädigt,<br />
verloren oder zu spät ausgeliefert<br />
worden sind.<br />
n Wie kommen ich als Geschädigter<br />
an mein Geld?<br />
Am besten ist, Sie prüfen das<br />
Gepäck sofort nach dem<br />
Empfang und melden den<br />
möglichen Schaden noch am<br />
Flughafen. Bei wertvollem<br />
Handgepäck sollten Sie schon<br />
an Bord schauen, ob es unversehrt<br />
ist. Später wird es<br />
schwieriger, nachzuweisen,<br />
dass der Schaden während<br />
des Fluges entstanden ist.<br />
Nach sieben Tagen ist jegliche<br />
Haftung ausgeschlossen.<br />
n Was kann ich tun, um besonders<br />
wertvolles Gepäck<br />
finanziell abzusichern?<br />
Sie haben zwei Möglichkeiten:<br />
Entweder Sie schließen eine<br />
Reisegepäckversicherung ab.<br />
Oder Sie übergeben der Fluggesellschaft<br />
eine Wertdeklaration,<br />
dann muss die Airline<br />
den nachgewiesenen Schaden<br />
ersetzen. Das kostet einen<br />
Zuschlag von rund drei Prozent<br />
des Gepäckwertes.<br />
n Verändert sich die Haftung<br />
bei Geschäftsreisen?<br />
Nein, auch da zahlt die Fluggesellschaft.<br />
Der Arbeitgeber<br />
kann freiwillig einen Teil des<br />
Schadens ersetzen, wenn der<br />
Flug über ihn gebucht wurde.<br />
WirtschaftsWoche 28.7.2014 Nr. 31 Redaktion: martin.gerth@wiwo.de, maximilian nowroth | Frankfurt<br />
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