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Wirtschaftswoche Ausgabe vom 28.07.2014 (Vorschau)

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SPANIEN-IMMOBILIEN<br />

Verkaufen wird von 2015 an teurer<br />

Wer vor 1995 in Spanien eine<br />

Immobilie gekauft hat und sie<br />

mit Gewinn veräußern will, sollte<br />

möglichst noch in diesem<br />

Jahr handeln, denn der spanische<br />

Staat will 2015 einige Steuerregeln<br />

für Verkäufer von Immobilien<br />

verschärfen. Dies trifft<br />

auch deutsche Eigentümer.<br />

Zwar soll der Steuersatz für Gewinne<br />

auf Häuser oder Wohnungen<br />

von 21 auf 20 Prozent<br />

gesenkt werden, dennoch wird<br />

es für die meisten Immobilienverkäufer<br />

teurer. „Das liegt vor<br />

allem daran, dass ab 2015 Kürzungskoeffizienten<br />

wegfallen,<br />

die den steuerpflichtigen Wert<br />

der vor 1995 gekauften Immobilie<br />

erheblich reduzieren“, sagt<br />

Stefan Meyer, Anwalt in Madrid.<br />

Meyer rechnet vor: Wer eine Immobilie<br />

vor Ende dieses Jahres<br />

für drei Millionen Euro verkauft,<br />

die er 1985 für eine Million Euro<br />

gekauft hatte, müsste bei Anwendung<br />

des Kürzungskoeffizienten<br />

einen steuerpflichtigen<br />

Gewinn von 481 521,80 Euro<br />

versteuern. Bei einem Steuersatz<br />

von 21 Prozent würde er<br />

derzeit 101 119,58 Euro ans spanische<br />

Finanzamt überweisen.<br />

Bei einem Verkauf im kommenden<br />

Jahr sähe die Steuerbilanz<br />

deutlich schlechter aus: Der<br />

steuerpflichtige Gewinn läge<br />

dann bei zwei Millionen Euro.<br />

UMSATZSTEUER<br />

Ein Raum, eine Steuer<br />

Das Vermieten von Immobilien<br />

ist von der Umsatzsteuer befreit.<br />

Viele Eigentümer, die gewerblich<br />

vermieten, verzichten<br />

auf die Steuerfreiheit. Vorteil:<br />

Sie können die auf den Kaufpreis<br />

gezahlte Mehrwertsteuer<br />

beim Finanzamt im Rahmen<br />

des Vorsteuerabzugs geltend<br />

machen. Oft werden Immobilien<br />

teilweise gewerblich und<br />

teilweise als Wohnraum vermietet.<br />

Vermieter können dann<br />

bei dem gewerblich vermieteten<br />

Teil auf die Steuerfreiheit<br />

SCHNELLGERICHT<br />

CHEF HAFTET NICHT FÜR DRÜCKERKOLONNE<br />

§<br />

Der Geschäftsführer eines Vertriebs für Gaslieferverträge<br />

haftet nicht persönlich für unlautere und<br />

damit wettbewerbswidrige Methoden bei Haustürgeschäften.<br />

Dies gelte, solange der Geschäftsführer<br />

nicht selbst am Vertrieb beteiligt war oder dieses<br />

gesetzeswidrige Geschäftsmodell angeordnet hat<br />

(Bundesgerichtshof, I ZR 242/12). Geklagt hatte ein<br />

Energieversorger, der dem Vertrieb des Konkurrenten<br />

vorwarf, seine Kunden mit irreführenden Informationen<br />

zu überreden, bestehende Verträge zu kündigen.<br />

verzichten. Das funktioniert<br />

aber nur, wenn die Räume baulich<br />

klar voneinander abgegrenzt<br />

sind (Bundesfinanzhof,<br />

V R 27/13). Dies gelte etwa für<br />

Immobilien mit Wohnungen<br />

und Ladenlokalen. Die Miete<br />

für einzelne Räume lasse sich<br />

dagegen nicht in einen Teil mit<br />

und einen ohne Umsatzsteuer<br />

trennen. In diesen Fällen müsse<br />

sich der Eigentümer für eine<br />

private oder eine gewerbliche<br />

Vermietung entscheiden – und<br />

somit für eine Steuervariante.<br />

Bei einem Steuersatz von 20<br />

Prozent wären das 400 000 Euro.<br />

Für Deutsche, die ihren<br />

Hauptwohnsitz in Spanien hatten<br />

und in ein anderes EU-Land<br />

wollen, gibt es von 2015 an einen<br />

Weg, die erhöhte Steuer zu<br />

vermeiden: Wenn sie den Verkaufserlös<br />

komplett in eine<br />

neue, von ihnen bewohnte Immobilie<br />

investieren, bleibt der<br />

Gewinn auf das spanische Haus<br />

steuerfrei. Eine spanische Immobilie<br />

an Angehörige zu<br />

schenken ist dagegen kein Steuersparmodell.<br />

Sowohl für das<br />

Erbe als auch den Wertzuwachs<br />

der Immobilie sind in Spanien<br />

Steuern zu zahlen.<br />

WERBUNGSKOSTEN<br />

Keine Miete,<br />

kein Abzug<br />

Pendler, die eine Einliegerwohnung<br />

im Haus ihrer Eltern als<br />

Zweitwohnsitz angeben, können<br />

nicht automatisch Kosten<br />

für doppelte Haushaltsführung<br />

absetzen (Bundesfinanzhof, VI<br />

R 79/13). Wenn die Arbeitnehmer<br />

keine Miete zahlen und<br />

sich nicht an der Haushaltsführung<br />

der Eltern beteiligen, unterhalten<br />

sie keinen eigenen<br />

Hausstand, folglich entfällt der<br />

Steuerbonus.<br />

ALLE MIETER MÜSSEN FÜRS GAS ZAHLEN<br />

§<br />

Ein Energieversorger verklagte eine Mieterin eines<br />

Einfamilienhauses in Berlin auf Zahlung einer Gasrechnung.<br />

Die Gaskundin weigerte sich, die Rechnung<br />

zu bezahlen, weil sie nicht in dem Haus gewohnt,<br />

sondern lediglich gemeinsam mit ihrem inzwischen<br />

zahlungsunfähigen Lebensgefährten den<br />

Mietvertrag unterschrieben habe. Der Vermieter habe<br />

aus „Bonitätsgründen“ auf ihrer Unterschrift bestanden.<br />

Sie selbst und Ihre Kinder hätten in einer anderen<br />

Wohnung gelebt, ein Vertrag mit dem Gasversorger<br />

sei nie zustande gekommen. Der Bundesgerichtshof<br />

sah die Beklagte in der Pflicht, auch wenn sie<br />

nicht in dem Haus gewohnt habe (VIII ZR 313/13).<br />

Schließlich habe sie den Mietvertrag unterzeichnet<br />

und anschließend geduldet, dass ihr Lebensgefährte<br />

Gas verbrauche. Sie habe damit rechtlich einen Vertrag<br />

mit dem Gasversorger abgeschlossen.<br />

FLUGGEPÄCK WEG<br />

RONALD SCHMID<br />

ist Dozent<br />

und Anwalt<br />

für Reise- und<br />

Luftverkehrsrecht<br />

in<br />

Frankfurt.<br />

n Herr Schmid, wie viel<br />

muss die Fluggesellschaft<br />

zahlen, wenn der Koffer<br />

verloren geht?<br />

Maximal 1000 Sonderziehungsrechte<br />

(SZR), das sind<br />

momentan rund 1140 Euro.<br />

Die Grenze ist international<br />

gültig für aufgegebene Gepäckstücke,<br />

die in Obhut der<br />

Airline zerstört, beschädigt,<br />

verloren oder zu spät ausgeliefert<br />

worden sind.<br />

n Wie kommen ich als Geschädigter<br />

an mein Geld?<br />

Am besten ist, Sie prüfen das<br />

Gepäck sofort nach dem<br />

Empfang und melden den<br />

möglichen Schaden noch am<br />

Flughafen. Bei wertvollem<br />

Handgepäck sollten Sie schon<br />

an Bord schauen, ob es unversehrt<br />

ist. Später wird es<br />

schwieriger, nachzuweisen,<br />

dass der Schaden während<br />

des Fluges entstanden ist.<br />

Nach sieben Tagen ist jegliche<br />

Haftung ausgeschlossen.<br />

n Was kann ich tun, um besonders<br />

wertvolles Gepäck<br />

finanziell abzusichern?<br />

Sie haben zwei Möglichkeiten:<br />

Entweder Sie schließen eine<br />

Reisegepäckversicherung ab.<br />

Oder Sie übergeben der Fluggesellschaft<br />

eine Wertdeklaration,<br />

dann muss die Airline<br />

den nachgewiesenen Schaden<br />

ersetzen. Das kostet einen<br />

Zuschlag von rund drei Prozent<br />

des Gepäckwertes.<br />

n Verändert sich die Haftung<br />

bei Geschäftsreisen?<br />

Nein, auch da zahlt die Fluggesellschaft.<br />

Der Arbeitgeber<br />

kann freiwillig einen Teil des<br />

Schadens ersetzen, wenn der<br />

Flug über ihn gebucht wurde.<br />

WirtschaftsWoche 28.7.2014 Nr. 31 Redaktion: martin.gerth@wiwo.de, maximilian nowroth | Frankfurt<br />

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