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Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />

Erläuterungsbericht S. 9<br />

Erholungsfunktion" Inhalt der Bedenken gewesen sei (KREISVERWALTUNG Bad Kreuznach 2003a;<br />

o. S.).<br />

Das Vorhaben stünde "mit den entsprechenden Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung<br />

nicht in Einklang, da im Bereich Kandrich (…) die Funktionen des Arten- und Biotopschutzes und der<br />

Erholung eindeutig im Vordergrund stehen" (ebda.).<br />

3.5.2 Erste FNP-Fortschreibungs-Konzeption durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach<br />

Seitens der Bau- und <strong>Plan</strong>ungsabteilung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach war – in ihrer Funktion<br />

als ein von der VG <strong>Stromberg</strong> mit der <strong>Plan</strong>ung beauftragtes Institut, nicht als Verwaltungs- bzw. Genehmigungsbehörde<br />

- zum Zecke der FNP-Fortschreibung im September 2003 zunächst ein Grobkonzept<br />

erarbeitet worden, welches – in einem ersten Schritt zur Erstellung eines schlüssigen <strong>Plan</strong>ungskonzeptes<br />

für das gesamte VG-Gebiet als Abwägungsgrundlage - die in dem damals gültigen<br />

RUNDSCHREIBEN empfohlenen Abstandsflächen zu anderen Flächen bzw. Anlagen flächendeckend für<br />

das VG-Gebiet in einer Karte zusammengefasst und daraus entsprechende Restriktions- und Tabuflächen<br />

für die Windenergienutzung abgeleitet hatte. Dies wurde der <strong>Verbandsgemeinde</strong> mit Schreiben<br />

vom 10.09.2003 zugeschickt (KREISVERWALTUNG BAD KREUZNACH 2003b).<br />

Abweichend von den Vorgaben des damals gültigen RUNDSCHREIBENS von 1999 war dabei der<br />

Abstand zu Siedlungsflächen mit 1.000m (statt mit 500m) und der Abstand zu Streusiedlungen / Einzelgehöften<br />

im Außenbereich mit 500m (statt mit 300m) festgelegt worden (dazu s. Erläuterungen unten).<br />

Waldflächen waren – analog zur Argumentation der Kreisverwaltung im raumordnerischen Entscheid<br />

(s.o.) – als potenzielle <strong>Stand</strong>orte für WEA kategorisch ausgeschlossen worden.<br />

Außerdem waren die dann verbliebenen Flächen einer landespflegerischen Betrachtung unterzogen<br />

worden, was weitere Ausschlussflächen nach sich gezogen hatte.<br />

Als Fazit dieser <strong>Stand</strong>ort-Suche nach dem Ausschluss-Verfahren war schließlich eine Fläche östlich<br />

von Warmsroth, bei Wald-Erbach, ´übrig geblieben`, welche demzufolge zur Ausweisung als<br />

Sonderbaufläche für die Nutzung der Windenergie vorgeschlagen worden war.<br />

Als weiteres Kriterium war genannt worden, dass nur solche Bereiche im Flächennutzungsplan dargestellt<br />

werden sollten, "die in der späteren Umsetzung auch eine gewisse Konzentration ermöglichen und<br />

damit eine Verspargelung der Landschaft durch Einzelanlagen verhindern. So soll an den dargestellten<br />

<strong>Stand</strong>orten eine Konzentration von mindestens 3 Anlagen möglich sein. Der Platzbedarf für drei Anlagen<br />

beträgt ca. 200m x 600 m. Flächen, die dieser Flächenvorschrift nicht genügen, werden daher<br />

ausgeschieden. Die Fläche bei Warmsroth entspricht den aufgestellten Kriterien und wird daher als<br />

Fläche für die Errichtung von Windkraftanlagen dargestellt" (KREISVERWALTUNG BAD KREUZNACH<br />

2003b).<br />

3.5.3 Modifizierung der Konzeption der Kreisverwaltung durch die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Seitens der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Stromberg</strong> war diese vorbereitende Untersuchung der<br />

Kreisverwaltung anhand weiterer, modifizierter oder anders gewichteter Abwägungsgesichtspunkte<br />

konkretisiert worden (VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG STROMBERG 2003).<br />

Diese Untersuchung hatte dabei einige Aspekte (z.B. Windhöffigkeit, Nähe zu Siedlungsgebieten,<br />

Abstand Waldflächen) neu beleuchtet, die teilweise auch für die vorliegende <strong>Plan</strong>ung von Belang sind<br />

Hohen Wert hatte die VG-Verwaltung in dieser Konzeption bereits auch auf die entsprechende<br />

Gewichtung der Schutzzwecke der Landschaftsschutzgebiete Mittelrhein und Soonwald sowie des<br />

Naturparks Soonwald-Nahe gelegt, auf die Gewährleistung der Minimierung der landschaftsästhetischen<br />

Beeinträchtigungen für die Eigenart des Landschaftsbildes und auf eine daraus resultierende Festlegung<br />

von gestalterischen Vorgaben für mögliche Windenergieanlagen.<br />

DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung

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