Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />
Erläuterungsbericht S. 9<br />
Erholungsfunktion" Inhalt der Bedenken gewesen sei (KREISVERWALTUNG Bad Kreuznach 2003a;<br />
o. S.).<br />
Das Vorhaben stünde "mit den entsprechenden Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung<br />
nicht in Einklang, da im Bereich Kandrich (…) die Funktionen des Arten- und Biotopschutzes und der<br />
Erholung eindeutig im Vordergrund stehen" (ebda.).<br />
3.5.2 Erste FNP-Fortschreibungs-Konzeption durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach<br />
Seitens der Bau- und <strong>Plan</strong>ungsabteilung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach war – in ihrer Funktion<br />
als ein von der VG <strong>Stromberg</strong> mit der <strong>Plan</strong>ung beauftragtes Institut, nicht als Verwaltungs- bzw. Genehmigungsbehörde<br />
- zum Zecke der FNP-Fortschreibung im September 2003 zunächst ein Grobkonzept<br />
erarbeitet worden, welches – in einem ersten Schritt zur Erstellung eines schlüssigen <strong>Plan</strong>ungskonzeptes<br />
für das gesamte VG-Gebiet als Abwägungsgrundlage - die in dem damals gültigen<br />
RUNDSCHREIBEN empfohlenen Abstandsflächen zu anderen Flächen bzw. Anlagen flächendeckend für<br />
das VG-Gebiet in einer Karte zusammengefasst und daraus entsprechende Restriktions- und Tabuflächen<br />
für die Windenergienutzung abgeleitet hatte. Dies wurde der <strong>Verbandsgemeinde</strong> mit Schreiben<br />
vom 10.09.2003 zugeschickt (KREISVERWALTUNG BAD KREUZNACH 2003b).<br />
Abweichend von den Vorgaben des damals gültigen RUNDSCHREIBENS von 1999 war dabei der<br />
Abstand zu Siedlungsflächen mit 1.000m (statt mit 500m) und der Abstand zu Streusiedlungen / Einzelgehöften<br />
im Außenbereich mit 500m (statt mit 300m) festgelegt worden (dazu s. Erläuterungen unten).<br />
Waldflächen waren – analog zur Argumentation der Kreisverwaltung im raumordnerischen Entscheid<br />
(s.o.) – als potenzielle <strong>Stand</strong>orte für WEA kategorisch ausgeschlossen worden.<br />
Außerdem waren die dann verbliebenen Flächen einer landespflegerischen Betrachtung unterzogen<br />
worden, was weitere Ausschlussflächen nach sich gezogen hatte.<br />
Als Fazit dieser <strong>Stand</strong>ort-Suche nach dem Ausschluss-Verfahren war schließlich eine Fläche östlich<br />
von Warmsroth, bei Wald-Erbach, ´übrig geblieben`, welche demzufolge zur Ausweisung als<br />
Sonderbaufläche für die Nutzung der Windenergie vorgeschlagen worden war.<br />
Als weiteres Kriterium war genannt worden, dass nur solche Bereiche im Flächennutzungsplan dargestellt<br />
werden sollten, "die in der späteren Umsetzung auch eine gewisse Konzentration ermöglichen und<br />
damit eine Verspargelung der Landschaft durch Einzelanlagen verhindern. So soll an den dargestellten<br />
<strong>Stand</strong>orten eine Konzentration von mindestens 3 Anlagen möglich sein. Der Platzbedarf für drei Anlagen<br />
beträgt ca. 200m x 600 m. Flächen, die dieser Flächenvorschrift nicht genügen, werden daher<br />
ausgeschieden. Die Fläche bei Warmsroth entspricht den aufgestellten Kriterien und wird daher als<br />
Fläche für die Errichtung von Windkraftanlagen dargestellt" (KREISVERWALTUNG BAD KREUZNACH<br />
2003b).<br />
3.5.3 Modifizierung der Konzeption der Kreisverwaltung durch die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Seitens der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Stromberg</strong> war diese vorbereitende Untersuchung der<br />
Kreisverwaltung anhand weiterer, modifizierter oder anders gewichteter Abwägungsgesichtspunkte<br />
konkretisiert worden (VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG STROMBERG 2003).<br />
Diese Untersuchung hatte dabei einige Aspekte (z.B. Windhöffigkeit, Nähe zu Siedlungsgebieten,<br />
Abstand Waldflächen) neu beleuchtet, die teilweise auch für die vorliegende <strong>Plan</strong>ung von Belang sind<br />
Hohen Wert hatte die VG-Verwaltung in dieser Konzeption bereits auch auf die entsprechende<br />
Gewichtung der Schutzzwecke der Landschaftsschutzgebiete Mittelrhein und Soonwald sowie des<br />
Naturparks Soonwald-Nahe gelegt, auf die Gewährleistung der Minimierung der landschaftsästhetischen<br />
Beeinträchtigungen für die Eigenart des Landschaftsbildes und auf eine daraus resultierende Festlegung<br />
von gestalterischen Vorgaben für mögliche Windenergieanlagen.<br />
DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung