Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />
Erläuterungsbericht S. 6<br />
Da für das Gebiet der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> keine Vorrang- oder Vorbehaltsflächen ausgewiesen<br />
wurden, sind im <strong>Plan</strong>gebiet keine Windparks zulässig – soweit eine separate raumordnerische<br />
Prüfung nichts anderes ergibt.<br />
Die Errichtung von Einzelanlagen ist jedoch auch außerhalb der regionalen Vorrang- und Vorbehaltsbereichen<br />
möglich (mit den Zielen von Raumordnung und Landesplanung vereinbar), sofern die<br />
<strong>Stand</strong>orte und die Ausführung der Anlagen den einschlägigen Regelungen und Grundsätzen entsprechen<br />
und ihre Genehmigungsfähigkeit aus baurechtlicher Sicht gegeben ist.<br />
3.2.2 Sonstige planungsrelevante Vorgaben der Landes- und Regionalplanung<br />
Im LEP III wird ein großräumiger ´Kernraum für den Arten- und Biotopschutz` ausgewiesen, der sich<br />
in SW-NO-Richtung zwischen Bundenbach / Schneppenbach (nördlich von Kirn) und der Landesgrenze<br />
am Rhein bei Trechtingshausen / Bingerbrück erstreckt (Kernraum Soonwald). Dazu gehört auch der<br />
nördliche (nördlich der Ortslagen Seibersbach, Daxweiler und Warmsroth) sowie der westliche Teil<br />
(westlich der Ortslagen Eckenroth, Dörrebach und Seibersbach) des Gebietes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Stromberg</strong>. Er umfasst somit großräumig alle Waldbereiche.<br />
Ziel für diesen Bereich, der alle Waldflächen umfasst, ist "die Sicherung der vielfältigen, reichstrukturierten<br />
Feuchtbiotopkomplexe in einer naturgemäß bewirtschafteten Waldlandschaft". Dieses Gebiet ist<br />
gleichzeitig als ´Wassersicherungsraum` ausgewiesen.<br />
Gemäß der kleinmaßstäblichen Themen-Karte ´Erholungsräume und Naturparke` des LEP III liegt der<br />
nördliche Teil der <strong>Verbandsgemeinde</strong> (Waldflächen) am südlichen Rand eines großräumigen<br />
´Erholungsraumes`, welcher den Hunsrück, den Soonwald und das Mittelrheintal umfasst. Erholungsräume<br />
werden zur Sicherung der für den Fremdenverkehr unverzichtbaren landschaftlichen Voraussetzungen<br />
ausgewiesen.<br />
Das neu geplante LEP IV befindet sich im Entwurfsstadium (derzeit Offenlage nach LPlG). Gegenüber<br />
dem LEP III gibt es einige Änderungen, die auch mögliche Flächen für die Nutzung der Windenergie<br />
im Gebiet der VG <strong>Stromberg</strong> betreffen. Es ist nördlich der Autobahn (Ingelheimer Wald) ein<br />
´landesweit bedeutsamer Bereich für die Forstwirtschaft` zur Ausweisung vorgesehen. Im nördlichen<br />
bzw. nordwestlichen Bereich der VG (Gemarkungen Seibersbach und Dörrebach) ist ein ´landesweit<br />
bedeutsamer Bereich für Erholung und Tourismus` dargestellt. Eine ´Kernfläche / Kernzone Biotopverbund`<br />
liegt südwestlich des VG-Gebietes, endet aber – im Gegensatz zum ´Kernraum Arten- und<br />
Biotopschutz des LEP III`, der noch innerhalb des VG-Gebietes liegt – an der Grenze der <strong>Verbandsgemeinde</strong>.<br />
Im Südwesten des <strong>Plan</strong>gebietes liegt ein ´landesweit bedeutsamer Bereich für den Grundwasserschutz`,<br />
welcher etwa der Ausweisung im RROP 2004 entspricht.<br />
Ausführliche Aussagen zu den Vorgaben des RROP 2004 sind, bezogen auf die potenziellen Gebiete<br />
für die Nutzung der Windenergie, dem Umweltbericht (JESTAEDT + PARTNER 2007) zu entnehmen.<br />
3.3 Flächennutzungsplanung<br />
Da somit "die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen grundsätzlich auf die im<br />
Regionalen Raumordnungsplan dargestellten Vorrangbereiche und auf die in den Flächennutzungsplänen<br />
ausgewiesenen Sonderbauflächen für die Windenergienutzung beschränkt" ist<br />
(PLANUNGSGEMEINSCHAFT RHEINHESSEN-NAHE 1997), sah sich die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong><br />
veranlasst, ihre Flächennutzungsplanung entsprechend zu regeln. Denn: "... ist zu beachten, dass die<br />
Regionalplanung nur Aussagen über raumbedeutsame Vorhaben trifft. Entsprechende Ausweisungen<br />
haben damit keine Ausschlussfunktion für nicht raumbedeutsame Windkraftanlagen. Eine solche Wirkung<br />
kann nur über die Flächennutzungsplanung erreicht werden" (aus zitiertem RUNDSCHREIBEN,<br />
Kap. III, Ziffer 1.1; S. 67).<br />
DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung