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Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />

Erläuterungsbericht S. 31<br />

• Teilgebiet 3 (W Dörrebach, nordöstlich Opel):<br />

"Pflanzen<br />

• Als <strong>Stand</strong>orte der geplanten Windenergieanlagen sowie für die Einrichtung der Kranstellplätze/<br />

Arbeitsbereiche, Wege, Kurvenentschärfungen und Überschwenkungsbereiche werden überwiegend<br />

geringwertige Nadelholzreinbestände in einer Größenordnung von ca. 1,3 ha beansprucht.<br />

Diese Verluste sind als ausgleichbar einzustufen.<br />

Tiere<br />

• Die zu erwartenden Lebensraumverluste für Waldfledermausarten, durch die oben genannte notwendigen<br />

Rodungen, sind aufgrund ihrer Kleinflächigkeit in Bezug auf den großen Gesamtlebensraum<br />

der Umgebung, als ausgleichbar einzustufen, zumal die Anlagenstandorte in weniger<br />

wertvollen Fichtenbeständen geplant sind. Mit der Auflage eines entsprechenden Monitorings ist<br />

die <strong>Plan</strong>ung aus Sicht des Fledermausschutzes insgesamt vertretbar.<br />

• Das Konfliktpotenzial bezüglich der Brutvogelfauna ist als mittel zu bewerten, da einzelne Störungen<br />

nach dem jetzigen Kenntnisstand zwar nicht ausgeschlossen, größere Beeinträchtigungen<br />

von besonders empfindlichen und/oder schützenswerten Arten nicht zu erwarten sind.<br />

• Lokale oder regionale Zugverdichtungsbereiche des Kleinvogelzuges liegen am Opel nicht vor.<br />

Die zu prognostizierenden Auswirkungen auf den Vogelzug sind insgesamt als gering bis mittel<br />

zu bewerten.<br />

• Beeinträchtigungen der fließgewässerbewohnenden Groppe (Cottus gobio) im südlich angrenzenden<br />

FFH-Gebiet „Dörrebach bei <strong>Stromberg</strong>“ (6011-303) können ausgeschlossen werden. Da<br />

keine maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes beansprucht werden und das FFH-Gebiet im<br />

Zuge der Realisierung des Vorhabens nicht tangiert wird, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden.<br />

• Eine Gefährdung des im 250 m westlich der Anlagen WEA D5 befindlichen FFH-Gebietes „Soonwald“<br />

(6011-301) geschützten Hirschkäfers und der Gelbbauchunke durch das <strong>Plan</strong>ungsvorhaben<br />

kann aufgrund fehlender Lebensraumstrukturen ausgeschlossen werden. Die Wahrung<br />

eines günstigen Erhaltungszustands der Population der Bechsteinfledermaus im FFH-Gebiet<br />

durch das <strong>Plan</strong>ungsvorhaben ist nicht gefährdet. Da keine maßgeblichen Bestandteile des FFH-<br />

Gebietes beansprucht werden und das FFH-Gebiet im Zuge der Realisierung des Vorhabens<br />

nicht tangiert wird, können erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgeschlossen<br />

werden."<br />

Da diese Wertungen im Umweltbericht auf einem inzwischen sehr umfangreichen Datenmaterial und<br />

auf den benannten jüngeren flächenbezogenen Erhebungen beruhen, und da sie ebenso schlüssig wie<br />

nachvollziehbar aus diesen Informationen abgeleitet sind, gibt es keinen Grund für den <strong>Plan</strong>ungsträger,<br />

aus Gründen des Schutzes des Arten- und Biotoppotenzials auf eine der drei vorgesehenen Ausweisungen<br />

zu verzichten, zumal die nun dargestellten Sondergebiete – wie erläutert - bereits unter dem Aspekt<br />

der weitest möglichen Eingriffsminimierung festgelegt wurden.<br />

Auch erscheint mit den diesbezüglichen Aussagen des Umweltberichtes in den Kapiteln 3.1.3, 3.2.3<br />

und 3.3.3 der Nachweis erbracht, dass bei keiner der drei Flächen erhebliche Beeinträchtigungen der<br />

Erhaltungsziele der betroffenen FFH-Gebiete bzw. der durch sie (oder per se, als Anhang-II-Art)<br />

geschützten Arten durch die Platzierung von Windenergieanlage in den drei Sondergebieten zu erwarten<br />

sind; ein zunächst (auch infolge damals fehlender Datenlage) vermuteter Konflikt mit den Vorgaben der<br />

FFH-Richtlinie ist somit bei allen drei Teilgebieten nicht erkennbar.<br />

Zum Umgang mit dem verbleibenden ´Restrisiko`, dass trotz des (für die Ebene der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung bereits sehr differenzierten) Untersuchungsstandes vor allem für die Beeinträchtigung<br />

der Fledermaus-Populationen derzeit nicht präzise abgeschätzt werden kann, schlägt der Umweltbericht<br />

vor: "Die tatsächlichen Auswirkungen können nur im Laufe des Betriebs der Anlagen in Form eines<br />

Monitorings ermittelt werden, wie es an einigen anderen <strong>Stand</strong>orten in Deutschland und auch in<br />

Rheinland-Pfalz bereits praktiziert wird. Bei entsprechenden Beeinträchtigungen sind dann Minimierungsmaßnahmen<br />

in Form von Abschaltungen bei definierten Bedingungen und/oder zu bestimmten<br />

Zeiten notwendig. Mit der Auflage eines entsprechenden Monitorings ist die <strong>Plan</strong>ung aus Sicht des<br />

Fledermausschutzes insgesamt vertretbar" (S. 50/51 u.a.).<br />

DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung

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