Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />
Erläuterungsbericht S. 31<br />
• Teilgebiet 3 (W Dörrebach, nordöstlich Opel):<br />
"Pflanzen<br />
• Als <strong>Stand</strong>orte der geplanten Windenergieanlagen sowie für die Einrichtung der Kranstellplätze/<br />
Arbeitsbereiche, Wege, Kurvenentschärfungen und Überschwenkungsbereiche werden überwiegend<br />
geringwertige Nadelholzreinbestände in einer Größenordnung von ca. 1,3 ha beansprucht.<br />
Diese Verluste sind als ausgleichbar einzustufen.<br />
Tiere<br />
• Die zu erwartenden Lebensraumverluste für Waldfledermausarten, durch die oben genannte notwendigen<br />
Rodungen, sind aufgrund ihrer Kleinflächigkeit in Bezug auf den großen Gesamtlebensraum<br />
der Umgebung, als ausgleichbar einzustufen, zumal die Anlagenstandorte in weniger<br />
wertvollen Fichtenbeständen geplant sind. Mit der Auflage eines entsprechenden Monitorings ist<br />
die <strong>Plan</strong>ung aus Sicht des Fledermausschutzes insgesamt vertretbar.<br />
• Das Konfliktpotenzial bezüglich der Brutvogelfauna ist als mittel zu bewerten, da einzelne Störungen<br />
nach dem jetzigen Kenntnisstand zwar nicht ausgeschlossen, größere Beeinträchtigungen<br />
von besonders empfindlichen und/oder schützenswerten Arten nicht zu erwarten sind.<br />
• Lokale oder regionale Zugverdichtungsbereiche des Kleinvogelzuges liegen am Opel nicht vor.<br />
Die zu prognostizierenden Auswirkungen auf den Vogelzug sind insgesamt als gering bis mittel<br />
zu bewerten.<br />
• Beeinträchtigungen der fließgewässerbewohnenden Groppe (Cottus gobio) im südlich angrenzenden<br />
FFH-Gebiet „Dörrebach bei <strong>Stromberg</strong>“ (6011-303) können ausgeschlossen werden. Da<br />
keine maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes beansprucht werden und das FFH-Gebiet im<br />
Zuge der Realisierung des Vorhabens nicht tangiert wird, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden.<br />
• Eine Gefährdung des im 250 m westlich der Anlagen WEA D5 befindlichen FFH-Gebietes „Soonwald“<br />
(6011-301) geschützten Hirschkäfers und der Gelbbauchunke durch das <strong>Plan</strong>ungsvorhaben<br />
kann aufgrund fehlender Lebensraumstrukturen ausgeschlossen werden. Die Wahrung<br />
eines günstigen Erhaltungszustands der Population der Bechsteinfledermaus im FFH-Gebiet<br />
durch das <strong>Plan</strong>ungsvorhaben ist nicht gefährdet. Da keine maßgeblichen Bestandteile des FFH-<br />
Gebietes beansprucht werden und das FFH-Gebiet im Zuge der Realisierung des Vorhabens<br />
nicht tangiert wird, können erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgeschlossen<br />
werden."<br />
Da diese Wertungen im Umweltbericht auf einem inzwischen sehr umfangreichen Datenmaterial und<br />
auf den benannten jüngeren flächenbezogenen Erhebungen beruhen, und da sie ebenso schlüssig wie<br />
nachvollziehbar aus diesen Informationen abgeleitet sind, gibt es keinen Grund für den <strong>Plan</strong>ungsträger,<br />
aus Gründen des Schutzes des Arten- und Biotoppotenzials auf eine der drei vorgesehenen Ausweisungen<br />
zu verzichten, zumal die nun dargestellten Sondergebiete – wie erläutert - bereits unter dem Aspekt<br />
der weitest möglichen Eingriffsminimierung festgelegt wurden.<br />
Auch erscheint mit den diesbezüglichen Aussagen des Umweltberichtes in den Kapiteln 3.1.3, 3.2.3<br />
und 3.3.3 der Nachweis erbracht, dass bei keiner der drei Flächen erhebliche Beeinträchtigungen der<br />
Erhaltungsziele der betroffenen FFH-Gebiete bzw. der durch sie (oder per se, als Anhang-II-Art)<br />
geschützten Arten durch die Platzierung von Windenergieanlage in den drei Sondergebieten zu erwarten<br />
sind; ein zunächst (auch infolge damals fehlender Datenlage) vermuteter Konflikt mit den Vorgaben der<br />
FFH-Richtlinie ist somit bei allen drei Teilgebieten nicht erkennbar.<br />
Zum Umgang mit dem verbleibenden ´Restrisiko`, dass trotz des (für die Ebene der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung bereits sehr differenzierten) Untersuchungsstandes vor allem für die Beeinträchtigung<br />
der Fledermaus-Populationen derzeit nicht präzise abgeschätzt werden kann, schlägt der Umweltbericht<br />
vor: "Die tatsächlichen Auswirkungen können nur im Laufe des Betriebs der Anlagen in Form eines<br />
Monitorings ermittelt werden, wie es an einigen anderen <strong>Stand</strong>orten in Deutschland und auch in<br />
Rheinland-Pfalz bereits praktiziert wird. Bei entsprechenden Beeinträchtigungen sind dann Minimierungsmaßnahmen<br />
in Form von Abschaltungen bei definierten Bedingungen und/oder zu bestimmten<br />
Zeiten notwendig. Mit der Auflage eines entsprechenden Monitorings ist die <strong>Plan</strong>ung aus Sicht des<br />
Fledermausschutzes insgesamt vertretbar" (S. 50/51 u.a.).<br />
DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung