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Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />

Erläuterungsbericht S. 44<br />

Während also die umwelt- bzw. naturschutzfachlichen Belange mit den nun vorgesehenen Ausweisungen<br />

der Sondergebiete 2 und 3 ebenso vereinbar erscheinen wie die zu erwartenden Auswirkungen<br />

der möglichen WEA auf den Menschen sowie auf Kultur- und Sachgüter, verbleibt bei beiden Flächen<br />

die im Umweltbericht konstatierte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die damit eng verbundenen<br />

Berührungen des Schutzzweckes der Naturpark- bzw. der Landschaftsschutzgebiet-Verordnungen.<br />

Diese Thematik war daher auch ein zentraler Diskussionspunkt in den Sitzungen der Gremien, zumal<br />

auch mehrere Träger öffentlicher Belange diesen Komplex als wesentliches Kriterium dafür ansehen,<br />

dass in beiden geplanten Sondergebieten keine Windenergieanlagen platziert werden sollten.<br />

Die Tatsache, dass nach langen, intensiven und teilweise sehr kontrovers geführten Erörterungen in<br />

den einzelnen Fraktionen, in den Fachausschüssen und im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat über nunmehr 4 Jahre<br />

hinweg sich letztlich eine so deutliche Mehrheit für die Ausweisung von weiteren Flächen für maximal<br />

12 Windenergieanlagen ausgesprochen hatte (Beschluss am 08.02.2007 mit 17 Ja-Stimmen, bei nur 3<br />

Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) zeigt, dass - bei allen Bedenken hinsichtlich der unvermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes – in der Gesamtbetrachtung die<br />

Ausnutzung der in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vorhandenen hervorragend windhöffigen <strong>Stand</strong>orte zum<br />

Zwecke der Erzeugung klimaneutraler Energien letztlich als wichtiger angesehen wird als die ermittelte<br />

Beeinträchtigung anderer Belange.<br />

Einer überwältigenden Mehrheit der Mitglieder des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates, die selbst ein nicht anzuzweifelndes<br />

Interesse an der Erhaltung der Schönheit ihrer Heimat haben, erschien es somit letztlich<br />

wichtiger, diesen nicht unerheblichen Beitrag zur Förderung rückstandsfreien Stroms mit all den<br />

genannten Gunstwirkungen ´vor der eigenen Haustür` zu leisten, als darauf zu verzichten – zugunsten<br />

der Wahrung des derzeitigen Landschaftsbildeindruckes mit weitgehend unzerschnittenen und kaum<br />

´durch naturfremde Elemente gestörte` Waldflächen.<br />

Die Ausschöpfung des in den drei Sondergebieten außergewöhnlich hohen Windhöffigkeitspotenzials<br />

zu Gunsten des Klimaschutzes und somit – wie erläutert - des globalen Naturschutzes erscheint dieser<br />

Mehrheit dringender geboten als die von vielen (aber nicht von allen) Betrachtern subjektiv empfundene<br />

´Verschlechterung des visuellen Eindruckes` durch die aus der Waldoberfläche herausragenden Teilelemente<br />

der je 5 Windenergieanlagen in den drei Teilgebieten.<br />

Dabei hat sich das Gewicht, mit dem das Erfordernis der Förderung regenerativer und damit klimaunschädlicher<br />

Energien in die Abwägung einzustellen ist, in den letzten Jahren fraglos nochmals deutlich<br />

verstärkt. Denn inzwischen sind durch zahlreiche wissenschaftliche Belege alle Zweifel beseitigt,<br />

dass der Mensch verantwortlich für den signifikanten Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen<br />

des <strong>Plan</strong>eten ist. Er trägt damit auch die Verantwortung für die teilweise dramatischen ökologischen,<br />

wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Erwärmung (die gerade in jüngster Zeit ausführlich in den<br />

Medien dargelegt und an dieser Stelle nicht aufgeführt werden müssen).<br />

Gerade die jüngsten (aktuell vor der Abstimmung am 08.02.2007) Diskussionen infolge der im Januar<br />

2007 veröffentlichten Teilinhalte des 4. UN-Klimaberichtes haben nochmals die dringende Notwendigkeit<br />

vor Augen geführt, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die viel beschworene<br />

´Energiewende` - weg von fossilen, hin zu erneuerbaren Energieträgern – auf unserem <strong>Plan</strong>eten<br />

nun dringend umzusetzen. Anderenfalls sind die vom Menschen zu verantwortenden einschlägigen Szenarien<br />

der (natürlichen, aber auch sozialen und letztlich volkswirtschaftlichen) Folgen des Klimawandels<br />

zu befürchten.<br />

Dafür müssen ggf. auch Nachteile in Kauf genommen werden.<br />

Diese erscheinen dem <strong>Plan</strong>ungsträger im vorliegenden Falle aber nicht so gravierend, als dass man<br />

sich der Verantwortung zur Ausnutzung des hohen Energieertragspotenzials entziehen dürfte.<br />

Denn wie der Umweltbericht letztlich darlegt, haben die durch die Ausweisung ermöglichten 12 weiteren<br />

Windenergieanlagen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die biotischen und abiotischen<br />

Schutzgüter (auch nicht auf den Menschen sowie auf Kultur- und Sachgüter), die im Rahmen der Umweltprüfung<br />

abgearbeitet wurden.<br />

DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung

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