Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />
Erläuterungsbericht S. 44<br />
Während also die umwelt- bzw. naturschutzfachlichen Belange mit den nun vorgesehenen Ausweisungen<br />
der Sondergebiete 2 und 3 ebenso vereinbar erscheinen wie die zu erwartenden Auswirkungen<br />
der möglichen WEA auf den Menschen sowie auf Kultur- und Sachgüter, verbleibt bei beiden Flächen<br />
die im Umweltbericht konstatierte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die damit eng verbundenen<br />
Berührungen des Schutzzweckes der Naturpark- bzw. der Landschaftsschutzgebiet-Verordnungen.<br />
Diese Thematik war daher auch ein zentraler Diskussionspunkt in den Sitzungen der Gremien, zumal<br />
auch mehrere Träger öffentlicher Belange diesen Komplex als wesentliches Kriterium dafür ansehen,<br />
dass in beiden geplanten Sondergebieten keine Windenergieanlagen platziert werden sollten.<br />
Die Tatsache, dass nach langen, intensiven und teilweise sehr kontrovers geführten Erörterungen in<br />
den einzelnen Fraktionen, in den Fachausschüssen und im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat über nunmehr 4 Jahre<br />
hinweg sich letztlich eine so deutliche Mehrheit für die Ausweisung von weiteren Flächen für maximal<br />
12 Windenergieanlagen ausgesprochen hatte (Beschluss am 08.02.2007 mit 17 Ja-Stimmen, bei nur 3<br />
Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) zeigt, dass - bei allen Bedenken hinsichtlich der unvermeidbaren<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes – in der Gesamtbetrachtung die<br />
Ausnutzung der in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vorhandenen hervorragend windhöffigen <strong>Stand</strong>orte zum<br />
Zwecke der Erzeugung klimaneutraler Energien letztlich als wichtiger angesehen wird als die ermittelte<br />
Beeinträchtigung anderer Belange.<br />
Einer überwältigenden Mehrheit der Mitglieder des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates, die selbst ein nicht anzuzweifelndes<br />
Interesse an der Erhaltung der Schönheit ihrer Heimat haben, erschien es somit letztlich<br />
wichtiger, diesen nicht unerheblichen Beitrag zur Förderung rückstandsfreien Stroms mit all den<br />
genannten Gunstwirkungen ´vor der eigenen Haustür` zu leisten, als darauf zu verzichten – zugunsten<br />
der Wahrung des derzeitigen Landschaftsbildeindruckes mit weitgehend unzerschnittenen und kaum<br />
´durch naturfremde Elemente gestörte` Waldflächen.<br />
Die Ausschöpfung des in den drei Sondergebieten außergewöhnlich hohen Windhöffigkeitspotenzials<br />
zu Gunsten des Klimaschutzes und somit – wie erläutert - des globalen Naturschutzes erscheint dieser<br />
Mehrheit dringender geboten als die von vielen (aber nicht von allen) Betrachtern subjektiv empfundene<br />
´Verschlechterung des visuellen Eindruckes` durch die aus der Waldoberfläche herausragenden Teilelemente<br />
der je 5 Windenergieanlagen in den drei Teilgebieten.<br />
Dabei hat sich das Gewicht, mit dem das Erfordernis der Förderung regenerativer und damit klimaunschädlicher<br />
Energien in die Abwägung einzustellen ist, in den letzten Jahren fraglos nochmals deutlich<br />
verstärkt. Denn inzwischen sind durch zahlreiche wissenschaftliche Belege alle Zweifel beseitigt,<br />
dass der Mensch verantwortlich für den signifikanten Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen<br />
des <strong>Plan</strong>eten ist. Er trägt damit auch die Verantwortung für die teilweise dramatischen ökologischen,<br />
wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Erwärmung (die gerade in jüngster Zeit ausführlich in den<br />
Medien dargelegt und an dieser Stelle nicht aufgeführt werden müssen).<br />
Gerade die jüngsten (aktuell vor der Abstimmung am 08.02.2007) Diskussionen infolge der im Januar<br />
2007 veröffentlichten Teilinhalte des 4. UN-Klimaberichtes haben nochmals die dringende Notwendigkeit<br />
vor Augen geführt, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um die viel beschworene<br />
´Energiewende` - weg von fossilen, hin zu erneuerbaren Energieträgern – auf unserem <strong>Plan</strong>eten<br />
nun dringend umzusetzen. Anderenfalls sind die vom Menschen zu verantwortenden einschlägigen Szenarien<br />
der (natürlichen, aber auch sozialen und letztlich volkswirtschaftlichen) Folgen des Klimawandels<br />
zu befürchten.<br />
Dafür müssen ggf. auch Nachteile in Kauf genommen werden.<br />
Diese erscheinen dem <strong>Plan</strong>ungsträger im vorliegenden Falle aber nicht so gravierend, als dass man<br />
sich der Verantwortung zur Ausnutzung des hohen Energieertragspotenzials entziehen dürfte.<br />
Denn wie der Umweltbericht letztlich darlegt, haben die durch die Ausweisung ermöglichten 12 weiteren<br />
Windenergieanlagen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die biotischen und abiotischen<br />
Schutzgüter (auch nicht auf den Menschen sowie auf Kultur- und Sachgüter), die im Rahmen der Umweltprüfung<br />
abgearbeitet wurden.<br />
DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung