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Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />

Erläuterungsbericht S. 30<br />

Teilgebiet 1 (Kandrich und Umgebung):<br />

"Pflanzen<br />

• Mit der Realisierung der geplanten zwei Windenergieanlagen ist ein Verlust von Schlagfluren,<br />

monostrukturierten Nadelholzreinbeständen und einer Waldwiese in einem Umfang von 3.900 m²<br />

gegeben, der aufgrund der untergeordneten Bedeutung dieser Strukturen keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung darstellt. Dieser Biotopverlust ist als ausgleichbar zu klassifizieren.<br />

• Die Waldanspruchnahme innerhalb des Vorranggebietes Wald ist kleinflächig und außerhalb von<br />

Schutzwäldern entsprechend Landeswaldgesetz. Ein Abstand der Rotorspitzen von ca. 60-70 m<br />

zu den Baumkronen, schließt eine Beeinträchtigung der angrenzenden Waldbestände durch die<br />

Anlagen aus. Die als Ziel im RROP formulierte Erhaltung der Waldfunktionen ist ebenso gewährleistet<br />

wie die wirtschaftliche Nutzbarkeit. Eine Vereinbarkeit der zwei Anlagenplanungen mit den<br />

Zielen des Vorranggebietes Wald ist möglich.<br />

Tiere<br />

• Die Auswirkungen auf die acht streng geschützten Fledermausarten lassen sich aufgrund der<br />

Lebensraumansprüche, des Jagdverhaltens und den geringeren Fledermausaktivitäten in den<br />

Fichtenwaldbeständen der geplanten <strong>Stand</strong>orte als nicht erheblich bezeichnen.<br />

• Das Konfliktpotenzial bezüglich der Brutvogelfauna ist als gering zu bezeichnen, da größere<br />

Beeinträchtigungen von besonders empfindlichen und/oder schützenswerten Arten nicht zu<br />

erwarten sind.<br />

• Eine Verbreiterung der Barrierewirkung für den Vogelzug findet nicht statt, da die neuen Anlagen<br />

in Hauptzugrichtung vor bzw. hinter den bereits bestehenden Anlagen stehen. Erhebliche Mehrbelastungen<br />

des Vogelzuges durch die Erweiterung des <strong>Stand</strong>ortes an den vorgesehenen Stellen<br />

sind ausgeschlossen.<br />

• Aufgrund der großen Entfernung des FFH-Gebietes „Bingener Wald“ von ca. 2 km zum <strong>Stand</strong>ort<br />

der nächstgelegenen WEA K4/ WEA K5 werden durch das <strong>Plan</strong>ungsvorhaben keine Lebensraumtypen<br />

nach Anhang I sowie geschützte Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie beansprucht.<br />

Da keine maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes „Bingener Wald“ beansprucht<br />

werden und das FFH-Gebiet im Zuge der Realisierung des Vorhabens nicht tangiert wird, können<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden."<br />

• Teilgebiet 2 (NW Seibersbach, Katzenkopf, südlich Hochsteinchen):<br />

"Pflanzen<br />

• Die Realisierung der geplanten fünf Windenergieanlagen führt zu einem Verlust von monostrukturierten<br />

Nadelholzreinbeständen in einem Umfang von 1,5 ha, der aufgrund der untergeordneten<br />

Bedeutung dieser Strukturen keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Dieser Biotopverlust ist<br />

als ausgleichbar zu klassifizieren.<br />

Tiere<br />

• Die zu erwartenden Lebensraumverluste für Waldfledermausarten durch Rodungen sind aufgrund<br />

ihrer Kleinflächigkeit, in Bezug zu dem großen Gesamtlebensraum der Umgebung, als<br />

ausgleichbar bzw. vertretbar einzustufen, zumal die Anlagenstandorte in weniger wertvollen<br />

Fichtenbeständen geplant sind. Mit der Auflage eines entsprechenden Monitorings ist die <strong>Plan</strong>ung<br />

aus Sicht des Fledermausschutzes insgesamt vertretbar.<br />

• Das Konfliktpotenzial bezüglich der Brutvogelfauna ist als gering zu bezeichnen, da größere<br />

Beeinträchtigungen von besonders empfindlichen und/oder schützenswerten Arten nicht zu erwarten<br />

sind.<br />

• Lokale oder regionale Zugverdichtungsbereiche liegen am <strong>Stand</strong>ort im Seibersbacher Wald nicht<br />

vor. Die zu prognostizierenden Auswirkungen auf den Vogelzug sind demnach als gering zu bewerten.<br />

• Aufgrund der großen Entfernung des FFH-Gebietes „Soonwald“ (6011-301) von ca. 1,5 km und<br />

des FFH-Gebietes „Dörrebach bei <strong>Stromberg</strong>“ (6011-303) von ca. 3 km zum <strong>Stand</strong>ort der nächstgelegenen<br />

Windenergieanlage, werden durch das <strong>Plan</strong>ungsvorhaben keine Lebensraumtypen<br />

nach Anhang I sowie geschützte Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie beansprucht. Aus diesem<br />

Grunde und da im Zuge der Realisierung des Vorhabens die FFH-Gebiete nicht tangiert<br />

werden, können erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden."<br />

DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung

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