Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />
Erläuterungsbericht S. 35<br />
Dabei wird auf die bereits zitierten regionalplanerischen Vorgaben (Lage in einem großräumig<br />
´Erholungsraum` bzw. in einem ´Vorbehaltsgebiet für landschaftsgebundene Freizeit und Erholung /<br />
Landschaftsbild` gemäß RROP 2004) verwiesen. In einem solchen Vorbehaltsgebiet ist "bei geplanten<br />
raumbedeutsamen Maßnahmen und Vorhaben (…) dem Erholungsbelang im Rahmen der Abwägung<br />
mit anderen öffentlichen Belangen ein besonderes Abwägungsgewicht beizumessen. In diesem Zusammenhang<br />
sind insbesondere die Belange der Gemeinden, denen die besondere Funktion Fremdenverkehr<br />
zugewiesen ist, zu beachten" (RROP, S. 33, G5). Eine solche Funktion Fremdenverkehr weist<br />
die Regionalplanung der Stadt <strong>Stromberg</strong> sowie der Ortsgemeinde Dörrebach zu.<br />
Der Umweltbericht legt jedoch schlüssig dar, dass in allen drei geplanten Sondergebieten die Auswirkungen<br />
von Windenergieanlagen auf den Menschen bzw. auf die Naherholungsfunktionen als vertretbar angesehen<br />
werden können. So heißt es zusammenfassend für die einzelnen Teilgebiete:<br />
Teilgebiet 1 (Kandrich und Umgebung):<br />
"Aufgrund der großen Entfernung der geplanten zwei Anlagenstandorte zur nächstgelegenen Wohnnutzung<br />
lassen sich hinsichtlich der auf den Betrieb der Anlagen zurückzuführenden Immissionen<br />
durch Schall und Schattenwurf keine erheblichen Auswirkungen ableiten (siehe Karte 1.2). Der Abstand<br />
zum nächstgelegenen Siedlungsgebiet in Dichtelbach beträgt ca. 2,1 km und zur Einzelhauswohnnutzung<br />
an der Emmerichshütte ca. 1,2 km. In Bezug auf Erholungsfunktion sind die Beeinträchtigungen<br />
aufgrund der Vorbelastung als nicht erheblich zu bewerten, da die zwei geplanten Anlagen in<br />
direkter Nähe zu den bereits bestehenden drei Windenergieanlagen angeordnet werden" (Kap. 3.1.3).<br />
Teilgebiet 2 (NW Seibersbach, Katzenkopf, südlich Hochsteinchen):<br />
"Aufgrund der großen Entfernung der geplanten Anlagenstandorten (siehe Karte 2.2) zu den nächstgelegenen<br />
Siedlungsgebieten in Ellern und Seibersbach von ca. 2,2 km lassen sich hinsichtlich der<br />
auf den Betrieb der Anlagen zurückzuführenden Immissionen durch Schall und Schattenwurf keine<br />
erheblichen Auswirkungen ableiten. Gleiches gilt für den Einzelhof Marienborn, der sich in einem<br />
Abstand von ca. 1,5 km zur nächstgelegenen Anlagenplanung befindet.<br />
Für Erholungssuchende, die das Gebiet zwischen Hochfels und Hochsteinchen auf den Wanderwegen<br />
nutzen, entstehen durch den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen Beeinträchtigungen<br />
durch Schallimmissionen und Schattenwurf. Da der Aufenthalt der Erholungssuchenden jedoch nur<br />
kurzfristig ist und sich innerhalb geschlossener Waldbestände bewegt, entstehen lediglich temporäre<br />
Beeinträchtigungen" (Kap. 3.2.3).<br />
Teilgebiet 3 (W Dörrebach, nordöstlich Opel):<br />
"Es lassen sich aufgrund der großen Entfernung der geplanten Anlagenstandorte zu den nächstgelegenen<br />
Wohngebieten in Dörrebach (2,5), Seibersbach (2,7 km) und der Siedlung „Im Waldwinkel“ im<br />
Osten an der K 32 (1,4 km) hinsichtlich der auf den Betrieb der Anlagen zurückzuführenden Immissionen<br />
durch Schall und Schattenwurf keine erheblichen Auswirkungen ableiten. Gleiches gilt für den<br />
Einzelhof Marienborn und das Einzelhaus, die sich in einem Abstand von ca. 720 m bzw. 850 m zur<br />
nächstgelegenen Anlagenplanung befinden.<br />
Für Erholungssuchende, die das Gebiet um den Opel auf den Wanderwegen nutzen, entstehen durch<br />
den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und<br />
Schattenwurf. Da der Aufenthalt der Erholungssuchenden jedoch nur kurzfristig ist, entsteht lediglich<br />
eine temporäre Beeinträchtigung durch Schallimmissionen und Schattenwurf. Aufgrund des temporären<br />
Aufenthaltes und des überwiegenden Fortbewegens innerhalb der Waldflächen können Beeinträchtigungen<br />
durch Schattenwurf und Schallimmissionen vernachlässigt werden" (Kap. 3.1.3).<br />
In Kap. 3.1.3 des Umweltbericht heißt es darüber hinaus: "Förster berichteten im Rahmen einer Ortsbegehung<br />
von einer hohen Frequentierung der Anlagenstandorte durch interessierte Wanderer, die die<br />
Anlagen gezielt aufsuchen." Dies entspricht auch einschlägigen Erfahrungsberichten, u.a. aus Schleswig-Holstein.<br />
► Weitere Ausführungen dazu siehe bei der Erläuterung der Gesamtabwägung in Kap. 5.3.<br />
DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung