29.10.2014 Aufrufe

Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />

Erläuterungsbericht S. 35<br />

Dabei wird auf die bereits zitierten regionalplanerischen Vorgaben (Lage in einem großräumig<br />

´Erholungsraum` bzw. in einem ´Vorbehaltsgebiet für landschaftsgebundene Freizeit und Erholung /<br />

Landschaftsbild` gemäß RROP 2004) verwiesen. In einem solchen Vorbehaltsgebiet ist "bei geplanten<br />

raumbedeutsamen Maßnahmen und Vorhaben (…) dem Erholungsbelang im Rahmen der Abwägung<br />

mit anderen öffentlichen Belangen ein besonderes Abwägungsgewicht beizumessen. In diesem Zusammenhang<br />

sind insbesondere die Belange der Gemeinden, denen die besondere Funktion Fremdenverkehr<br />

zugewiesen ist, zu beachten" (RROP, S. 33, G5). Eine solche Funktion Fremdenverkehr weist<br />

die Regionalplanung der Stadt <strong>Stromberg</strong> sowie der Ortsgemeinde Dörrebach zu.<br />

Der Umweltbericht legt jedoch schlüssig dar, dass in allen drei geplanten Sondergebieten die Auswirkungen<br />

von Windenergieanlagen auf den Menschen bzw. auf die Naherholungsfunktionen als vertretbar angesehen<br />

werden können. So heißt es zusammenfassend für die einzelnen Teilgebiete:<br />

Teilgebiet 1 (Kandrich und Umgebung):<br />

"Aufgrund der großen Entfernung der geplanten zwei Anlagenstandorte zur nächstgelegenen Wohnnutzung<br />

lassen sich hinsichtlich der auf den Betrieb der Anlagen zurückzuführenden Immissionen<br />

durch Schall und Schattenwurf keine erheblichen Auswirkungen ableiten (siehe Karte 1.2). Der Abstand<br />

zum nächstgelegenen Siedlungsgebiet in Dichtelbach beträgt ca. 2,1 km und zur Einzelhauswohnnutzung<br />

an der Emmerichshütte ca. 1,2 km. In Bezug auf Erholungsfunktion sind die Beeinträchtigungen<br />

aufgrund der Vorbelastung als nicht erheblich zu bewerten, da die zwei geplanten Anlagen in<br />

direkter Nähe zu den bereits bestehenden drei Windenergieanlagen angeordnet werden" (Kap. 3.1.3).<br />

Teilgebiet 2 (NW Seibersbach, Katzenkopf, südlich Hochsteinchen):<br />

"Aufgrund der großen Entfernung der geplanten Anlagenstandorten (siehe Karte 2.2) zu den nächstgelegenen<br />

Siedlungsgebieten in Ellern und Seibersbach von ca. 2,2 km lassen sich hinsichtlich der<br />

auf den Betrieb der Anlagen zurückzuführenden Immissionen durch Schall und Schattenwurf keine<br />

erheblichen Auswirkungen ableiten. Gleiches gilt für den Einzelhof Marienborn, der sich in einem<br />

Abstand von ca. 1,5 km zur nächstgelegenen Anlagenplanung befindet.<br />

Für Erholungssuchende, die das Gebiet zwischen Hochfels und Hochsteinchen auf den Wanderwegen<br />

nutzen, entstehen durch den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen Beeinträchtigungen<br />

durch Schallimmissionen und Schattenwurf. Da der Aufenthalt der Erholungssuchenden jedoch nur<br />

kurzfristig ist und sich innerhalb geschlossener Waldbestände bewegt, entstehen lediglich temporäre<br />

Beeinträchtigungen" (Kap. 3.2.3).<br />

Teilgebiet 3 (W Dörrebach, nordöstlich Opel):<br />

"Es lassen sich aufgrund der großen Entfernung der geplanten Anlagenstandorte zu den nächstgelegenen<br />

Wohngebieten in Dörrebach (2,5), Seibersbach (2,7 km) und der Siedlung „Im Waldwinkel“ im<br />

Osten an der K 32 (1,4 km) hinsichtlich der auf den Betrieb der Anlagen zurückzuführenden Immissionen<br />

durch Schall und Schattenwurf keine erheblichen Auswirkungen ableiten. Gleiches gilt für den<br />

Einzelhof Marienborn und das Einzelhaus, die sich in einem Abstand von ca. 720 m bzw. 850 m zur<br />

nächstgelegenen Anlagenplanung befinden.<br />

Für Erholungssuchende, die das Gebiet um den Opel auf den Wanderwegen nutzen, entstehen durch<br />

den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und<br />

Schattenwurf. Da der Aufenthalt der Erholungssuchenden jedoch nur kurzfristig ist, entsteht lediglich<br />

eine temporäre Beeinträchtigung durch Schallimmissionen und Schattenwurf. Aufgrund des temporären<br />

Aufenthaltes und des überwiegenden Fortbewegens innerhalb der Waldflächen können Beeinträchtigungen<br />

durch Schattenwurf und Schallimmissionen vernachlässigt werden" (Kap. 3.1.3).<br />

In Kap. 3.1.3 des Umweltbericht heißt es darüber hinaus: "Förster berichteten im Rahmen einer Ortsbegehung<br />

von einer hohen Frequentierung der Anlagenstandorte durch interessierte Wanderer, die die<br />

Anlagen gezielt aufsuchen." Dies entspricht auch einschlägigen Erfahrungsberichten, u.a. aus Schleswig-Holstein.<br />

► Weitere Ausführungen dazu siehe bei der Erläuterung der Gesamtabwägung in Kap. 5.3.<br />

DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!