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Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />

Erläuterungsbericht S. 21<br />

• Bündelung von Belastungen durch kompakte Anordnung der geplanten Windenergieanlagen in einem<br />

engen räumlichen Zusammenhang, unter Berücksichtigung der notwendigen Mindestabstände<br />

• Konzentration auf die windhöffigsten Gebiete mit einer Windgeschwindigkeit von ≥ 6,5 m/s in 80 m<br />

Höhe.<br />

Mit einer daraus mglw. resultierenden weiteren räumlichen und qualitativen Einschränkung der drei<br />

Teilgebiete sollte das Ziel der größtmöglichen Minimierung der Eingriffswirkungen der potenziellen<br />

WEA-Sondergebiete verfolgt werden, ohne dass man aber Gefahr laufen würde, die Nutzung<br />

der Windenergie, der an geeigneten <strong>Stand</strong>orten ´in substanzieller Weise Raum geschaffen` werden soll,<br />

allzu sehr einzuschränken.<br />

So verbleiben mit der weiteren Eingrenzung auf die Gebiete mit einer Windgeschwindigkeit von<br />

≥ 6,5 m/s in 80 m Höhe (statt der in Stufe I noch festgelegten ≥ 6,2 m/s) immer noch ausreichend große<br />

Flächen, um mit jeweils 5 WEA pro Teilraum einen maximalen Stromertrag erwirtschaften, gleichzeitig<br />

aber durch die dadurch vorgegebene, deutlich kompaktere Anordnung der WEA die nachteilige Außenwirkung<br />

und das Spektrum der Einsehbarkeit weiter mindern zu können.<br />

Eine unangemessene Einschränkung der Nutzung der Windenergie schien auch dadurch ausgeschlossen,<br />

dass die bereits vorliegenden Voranfragen und Interessensbekundungen von potenziellen Windenergieanlagen-Betreibern<br />

durchweg innerhalb der Gebiete lagen, die eine Windhöffigkeit von<br />

≥ 6,5 m/s in 80 m Höhe aufweisen. Auch die Verfügbarkeit der Flächen innerhalb dieser zusätzlich eingegrenzten<br />

Gebiete war durch entsprechende Abstimmungen der potenziellen Betreiberfirmen mit den<br />

jeweiligen Eigentümern durchweg gewährleistet.<br />

Somit schien dem <strong>Plan</strong>ungsträger diese nochmalige, die potenziellen Eingriffe weiter vermindernde<br />

Reduzierung gerechtfertigt, da damit keine nennenswerte Einschränkung der effizienten Nutzung der<br />

Windenergie zu befürchten war.<br />

Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen in den drei potenziellen Sondergebieten<br />

im Umweltbericht wurde beispielhaft ein bestimmter Anlagentyp (´E82` der Fa. Enercon) ausgewählt.<br />

Der Anlagentyp entspricht dem <strong>Stand</strong> der Technik unter Berücksichtigung eines 2-3-jährigen<br />

<strong>Plan</strong>ungsprozesses bis zur Realisierung (dazu s. Tab. 2 auf S. 9 des Umweltberichtes). Dieser Typ<br />

erschien angemessen, um insbesondere die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, realitätsnah simulieren<br />

und somit für eine Abwägung sachgerecht beurteilen zu können.<br />

Ausführliche Informationen zu den Kriterien zur Festlegung einer Anlagenkonfiguration (mit Angaben<br />

zu Art und Umfang des Vorhabens sowie Bedarf an Grund und Boden) und zur Vorgehensweise bei<br />

der <strong>Stand</strong>ortbeurteilung ist den Kapiteln 2.2 sowie 3f. des Umweltberichtes zu entnehmen.<br />

4.5 Ergebnisse der <strong>Stand</strong>ortbeurteilung im Rahmen der Umweltprüfung<br />

Die Ergebnisse der <strong>Stand</strong>ortbeurteilung der 3 Teilgebiete sind in den Kap. 3.1 bis 3.3 des Umweltberichtes<br />

aufgeführt. Darauf sei an dieser Stelle verwiesen.<br />

In Kap. 5.2 erfolgt zudem die ´allgemein verständliche Zusammenfassung` der Ergebnisse.<br />

Die abschließenden Beurteilungen der Umweltprüfung beruhten auf der Annahme, dass die im<br />

Flächennutzungsplan ggf. darzustellenden Flächen - gegenüber den nach der Stufe III der <strong>Stand</strong>ortfindung<br />

ermittelten Flächen (gemäß der in Kap. 4.4 genannten Kriterien) - nochmals im Hinblick auf die<br />

weitestmögliche Eingriffsminderung (bei gleichzeitigem Erhalt ausreichender Spielräume zur sinnvollen<br />

Platzierung von je 5 WEA pro Teilfläche) verkleinert werden.<br />

Bei der Vorstellung des Umweltberichtes in den Gremien war diese Reduzierung anhand der nun im<br />

FNP dargestellten Abgrenzung erläutert und vom <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat für sinnvoll und schlüssig<br />

befunden worden.<br />

DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung

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