Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />
Erläuterungsbericht S. 21<br />
• Bündelung von Belastungen durch kompakte Anordnung der geplanten Windenergieanlagen in einem<br />
engen räumlichen Zusammenhang, unter Berücksichtigung der notwendigen Mindestabstände<br />
• Konzentration auf die windhöffigsten Gebiete mit einer Windgeschwindigkeit von ≥ 6,5 m/s in 80 m<br />
Höhe.<br />
Mit einer daraus mglw. resultierenden weiteren räumlichen und qualitativen Einschränkung der drei<br />
Teilgebiete sollte das Ziel der größtmöglichen Minimierung der Eingriffswirkungen der potenziellen<br />
WEA-Sondergebiete verfolgt werden, ohne dass man aber Gefahr laufen würde, die Nutzung<br />
der Windenergie, der an geeigneten <strong>Stand</strong>orten ´in substanzieller Weise Raum geschaffen` werden soll,<br />
allzu sehr einzuschränken.<br />
So verbleiben mit der weiteren Eingrenzung auf die Gebiete mit einer Windgeschwindigkeit von<br />
≥ 6,5 m/s in 80 m Höhe (statt der in Stufe I noch festgelegten ≥ 6,2 m/s) immer noch ausreichend große<br />
Flächen, um mit jeweils 5 WEA pro Teilraum einen maximalen Stromertrag erwirtschaften, gleichzeitig<br />
aber durch die dadurch vorgegebene, deutlich kompaktere Anordnung der WEA die nachteilige Außenwirkung<br />
und das Spektrum der Einsehbarkeit weiter mindern zu können.<br />
Eine unangemessene Einschränkung der Nutzung der Windenergie schien auch dadurch ausgeschlossen,<br />
dass die bereits vorliegenden Voranfragen und Interessensbekundungen von potenziellen Windenergieanlagen-Betreibern<br />
durchweg innerhalb der Gebiete lagen, die eine Windhöffigkeit von<br />
≥ 6,5 m/s in 80 m Höhe aufweisen. Auch die Verfügbarkeit der Flächen innerhalb dieser zusätzlich eingegrenzten<br />
Gebiete war durch entsprechende Abstimmungen der potenziellen Betreiberfirmen mit den<br />
jeweiligen Eigentümern durchweg gewährleistet.<br />
Somit schien dem <strong>Plan</strong>ungsträger diese nochmalige, die potenziellen Eingriffe weiter vermindernde<br />
Reduzierung gerechtfertigt, da damit keine nennenswerte Einschränkung der effizienten Nutzung der<br />
Windenergie zu befürchten war.<br />
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen in den drei potenziellen Sondergebieten<br />
im Umweltbericht wurde beispielhaft ein bestimmter Anlagentyp (´E82` der Fa. Enercon) ausgewählt.<br />
Der Anlagentyp entspricht dem <strong>Stand</strong> der Technik unter Berücksichtigung eines 2-3-jährigen<br />
<strong>Plan</strong>ungsprozesses bis zur Realisierung (dazu s. Tab. 2 auf S. 9 des Umweltberichtes). Dieser Typ<br />
erschien angemessen, um insbesondere die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, realitätsnah simulieren<br />
und somit für eine Abwägung sachgerecht beurteilen zu können.<br />
Ausführliche Informationen zu den Kriterien zur Festlegung einer Anlagenkonfiguration (mit Angaben<br />
zu Art und Umfang des Vorhabens sowie Bedarf an Grund und Boden) und zur Vorgehensweise bei<br />
der <strong>Stand</strong>ortbeurteilung ist den Kapiteln 2.2 sowie 3f. des Umweltberichtes zu entnehmen.<br />
4.5 Ergebnisse der <strong>Stand</strong>ortbeurteilung im Rahmen der Umweltprüfung<br />
Die Ergebnisse der <strong>Stand</strong>ortbeurteilung der 3 Teilgebiete sind in den Kap. 3.1 bis 3.3 des Umweltberichtes<br />
aufgeführt. Darauf sei an dieser Stelle verwiesen.<br />
In Kap. 5.2 erfolgt zudem die ´allgemein verständliche Zusammenfassung` der Ergebnisse.<br />
Die abschließenden Beurteilungen der Umweltprüfung beruhten auf der Annahme, dass die im<br />
Flächennutzungsplan ggf. darzustellenden Flächen - gegenüber den nach der Stufe III der <strong>Stand</strong>ortfindung<br />
ermittelten Flächen (gemäß der in Kap. 4.4 genannten Kriterien) - nochmals im Hinblick auf die<br />
weitestmögliche Eingriffsminderung (bei gleichzeitigem Erhalt ausreichender Spielräume zur sinnvollen<br />
Platzierung von je 5 WEA pro Teilfläche) verkleinert werden.<br />
Bei der Vorstellung des Umweltberichtes in den Gremien war diese Reduzierung anhand der nun im<br />
FNP dargestellten Abgrenzung erläutert und vom <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat für sinnvoll und schlüssig<br />
befunden worden.<br />
DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung