Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />
Erläuterungsbericht S. 42<br />
Auch greift das Kriterium, durch die Abstandsfläche auch einen Abstand zwischen Rotorblattspitzen<br />
und Baumkronen zu gewährleisten, bei Nabenhöhen über 100 Metern nicht mehr zwingend.<br />
Hier war nach Auffassung des <strong>Plan</strong>ungsträgers also eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und von der<br />
pauschalen Klassifizierung von Wald als Tabuzone für Windenergieanlagen Abstand zu nehmen.<br />
Zusätzlich bestärkt in dieser Auffassung wurde die <strong>Verbandsgemeinde</strong> auch durch die bereits<br />
erwähnten, ausnahmslos positiven Stellungnahmen der direkt für den Wald zuständigen Träger öffentlicher<br />
Belange im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die beantragten zusätzlichen WEA auf dem<br />
Kandrich (KREISVERWAL-TUNG BAD KREUZNACH 2003).<br />
So ist auch im (negativen) raumordnerischen Entscheid für drei WEA auf dem Kandrich konstatiert,<br />
dass das Forstamt zu den schützenswerten Funktionen des Waldes eindeutig Stellung bezogen und "die<br />
grundsätzliche Vereinbarkeit der großräumigen Waldfunktionen mit der Windenergienutzung bescheinigt"<br />
hatte.<br />
Umso stärker ist dies zu gewichten, als (offenkundig nicht nachteilige) Erfahrungen dieser Träger der<br />
Belange des Waldes mit den bereits bestehenden Windenergieanlagen auf dem Kandrich vorlagen und<br />
dennoch positive Stellungnahmen abgegeben wurden.<br />
Aus diesen Gründen werden von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> Waldflächen nicht grundsätzlich<br />
als Tabuflächen für die Nutzung der Windenergie angesehen und Waldgebiete daher auch nicht<br />
von den weiteren Untersuchungen ausgeschlossen.<br />
Gleichwohl bedurfte das Schutzgut Wald – unabhängig von seiner funktionellen Eignung für die<br />
Errichtung von Windenergieanlagen - in seiner Eigenschaft als Lebensraum für Fauna und Flora (Artenund<br />
Biotopschutz) sowie als wichtiger Erholungsraum (Naherholung, Fremdenverkehr / Tourismus)<br />
darüber hinaus einer gesonderten Beurteilung, die im Rahmen der umwelt- bzw. naturschutzfachlichen<br />
Bewertung des Umweltberichtes und im Kontext der Gesamtabwägung der vorstehend bereits erörterten<br />
Kriterien erfolgt ist.<br />
Diese Aspekte sind unter den entsprechenden anderen Abwägungsunterpunkten abgehandelt.<br />
5.3. Flächenbezogene Erörterung / Gewichtung der abzuwägenden Belange und<br />
Kriterien - Zusammenfassung<br />
Aus den in den vorstehenden Kapiteln 5.1 und 5.2 erläuterten Belangen, Kriterien und Argumenten,<br />
die für oder gegen die Ausweisung von weiteren Sondergebieten für die Nutzung der Windenergie auf<br />
den drei potenziellen Teilflächen sprechen, ergab sich die im Folgenden zusammengefasste Gesamtabwägung<br />
des <strong>Plan</strong>ungsträgers.<br />
5.3.1 Sondergebiet 1 (Kandrich und Umgebung)<br />
Aufgrund der Vorbelastung dieses <strong>Stand</strong>ortes durch die drei bereits genehmigten und realisierten<br />
Windenergieanlagen auf dem Kandrich ist diese Teilfläche von den drei potenziellen Sondergebieten die<br />
am wenigsten konfliktträchtige. Es sei daher hier nochmals auf die Bewertung des Umweltberichtes<br />
verwiesen, der insbesondere die von mehreren Seiten vorgetragenen kritischen Einschätzungen zur<br />
potenziellen Beeinträchtigung der Tierwelt (insbesondere der Fledermaus-Populationen) auf Grundlage<br />
ergänzender Informationen schlüssig zu widerlegen vermag.<br />
Zur potenziellen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes schließt sich der <strong>Plan</strong>ungsträger in vollem<br />
Umfang den nachfolgend zitierten Einschätzungen der Kreisverwaltung in ihrem positiven Bescheid<br />
zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer dritten Windkraftanlage auf dem Kandrich vom Mai<br />
2005 an, wo in der gemäß UVPG erforderlichen standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls - aufgrund<br />
des <strong>Stand</strong>ortes auf einer vorbelasteten Konversionsfläche mit 2 vorhandenen WEA und einem<br />
VODAFONE-Mobilfunkmast - "die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung als<br />
gering" eingestuft worden waren.<br />
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