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Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />

Erläuterungsbericht S. 11<br />

Im Bescheid wurde im Hinblick auf die Brandgefährdung von WEA konstatiert, dass diese generell<br />

als gering einzuschätzen ist, im Wald aber ein höheres Gefährdungspotenzial aufweise als im Offenland.<br />

"Daher sind WEA am und insbesondere im Wald mit Brandmeldeeinrichtungen auszustatten. Der<br />

Einbau von Selbstlöscheinrichtungen wird daher empfohlen. Die Zufahrtswege müssen ganzjährig für<br />

die Feuerwehr erreichbar und befahrbar sein" (ebda., S. 5). Auch weitere aufgeführte Auflagen zum<br />

Brandschutz müssten erfüllt sein; zudem müsse bei WEA im oder am Wald durch entsprechende Vorkehrungen<br />

an den Anlagen (Spezialanstrich oder Beheizung) Eiswurf ausgeschlossen werden – dies<br />

umso mehr, da im Wald freies Betretungsrecht gelte.<br />

Bei Erfüllung dieser Vorgaben wurde eine Verträglichkeit mit den Belangen des Schutzguts Wald aus<br />

forstlicher und aus landespflegerischer Sicht konstatiert.<br />

3.5.5 Auswertung dieser Vorgaben und planerischen Entwicklungen<br />

In Kenntnis der vorstehend aufgeführten Entwicklungen mit verschiedenen Konzeptionen sowie<br />

unterschiedlichen Entscheidungen zu verschiedenen Anträgen zur Windkraftnutzung im <strong>Verbandsgemeinde</strong>gebiet<br />

entschloss sich der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat schließlich zur Beauftragung eines <strong>Plan</strong>ungsbüros,<br />

welches eine abschließende städtebauliche Konzeption für die Windenergienutzung erarbeitet.<br />

Diese sollte die ursprünglich vorgelegten Konzeptionen – unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechungen<br />

– aufgreifen und so konkretisieren bzw. modifizieren, dass die beschlossene Teilfortschreibung<br />

das vorgeschriebene baugesetzliche Verfahren durchlaufen kann.<br />

Parallel dazu wurde zunächst ein weiteres <strong>Plan</strong>ungsbüro beauftragt, welches die zu beachtenden<br />

landespflegerischen bzw. umweltfachlichen Belange für eine sachgerechte Abwägung aufarbeitet. Im<br />

Rahmen eines Abstimmungstermins am 23.02.2005 in der Verwaltung wurden – u.a. mit den <strong>Plan</strong>ungsbüros<br />

und Vertretern der Kreisverwaltung (Untere Landesplanungs- und Untere Naturschutzbehörde)<br />

die zu untersuchenden Aspekte und Inhalte sowie der Umfang des zu erarbeitenden landespflegerischen<br />

<strong>Plan</strong>ungsbeitrages festgelegt.<br />

4. Vorgehensweise der Ermittlung potenzieller Sondergebiete für die<br />

Nutzung der Windenergie<br />

4.1. Methodik der <strong>Stand</strong>ortfindung – Stufe I<br />

Zur Erzielung des erforderlichen, das gesamte VG-Gebiet umfassenden schlüssigen Gesamtkonzeptes<br />

zur Ermittlung potenzieller Sondergebiete für die Nutzung der Windenergie erfolgten, unter Beachtung<br />

der vorstehend erläuterten Parameter, zunächst folgende Teilschritte.<br />

• Zunächst wurden – als erster <strong>Stand</strong>ort-´Filter` - die mit Windenergieanlagen einzuhaltenden<br />

Abstände zu Ortslagen und zu sonstigen Wohngebäuden festgelegt (dazu s. Erläuterungen in Pkt.<br />

4.1.1).<br />

• Zudem wurden - auf Grundlage der Absicht, die Windenergienutzung zu fördern, gleichwohl aber<br />

auf die hervorragenden <strong>Stand</strong>orte zu konzentrieren, wie es u.a. von der Regionalplanung gefordert<br />

wird - in einem weiteren Schritt zunächst die windhöffigen Gebiete im <strong>Verbandsgemeinde</strong>gebiet<br />

ermittelt (dazu s. Erläuterungen in Pkt. 4.1.2).<br />

In der inzwischen gültigen Neufassung des RUNDSCHREIBENS wurden die Windverhältnisse als Auswahlkriterium<br />

explizit gestärkt, was auch mit dem Gebot der ´Konzentration auf die hervorragenden <strong>Stand</strong>orte`<br />

im neuen Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe (RROP 2004) korreliert. So heißt es explizit<br />

im RUNDSCHREIBEN, Kap. II, Ziffer 3; S. 65: "Von Bedeutung für die konkrete Auswahl der <strong>Stand</strong>ortbereiche<br />

und der <strong>Stand</strong>orte von Windenergieanlagen sind die Vereinbarkeit mit den Belangen des Naturschutzes,<br />

der Landschaftspflege und der Erholung sowie auch die Windverhältnisse, ….".<br />

DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung

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