Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />
Erläuterungsbericht S. 46<br />
So ist vorstellbar, die geplanten Windkraftanlagen in ein umfassendes positives Gesamtenergie- und Tourismuskonzept<br />
zu integrieren. In der VG <strong>Stromberg</strong> bieten sich durch die Lage im Naturpark Soonwald hierzu<br />
vielfältige Möglichkeiten. Die entstehenden Sondergebiete für Windenergieanlagen können zum Beispiel durch<br />
die Anlage eines Lehrpfades, der neben den Informationen zum Naturpark und den umliegenden Ortschaften<br />
auch Informationen und Details zur Windkraftnutzung beinhalten, in ein übergeordnetes Nutzungskonzept<br />
integriert werden (´Winderlebnispfad`, ´Erfahrungsfeld natürliche Energiegewinnung` o. ä.). Darüber hinaus<br />
ergeben sich für die Weiterentwicklung des Naturparks weitere Vorteile: Beim Bau der Anlagen werden Ausgleichsmaßnahmen<br />
und Ausgleichszahlungen fällig, die in vielfältiger Weise der Weiterentwicklung der touristischen<br />
Infrastruktur oder dem Schutz besonders wertvoller Waldbestandteile dienen können.<br />
Die Verbandgemeinde wäre in der Lage, in Verbindung mit der Nutzung weiterer erneuerbarer<br />
Ressourcen wie z. B. der Solarenergie und der Biomasse neben dem Strom auch den eigenen Wärmebedarf<br />
aus heimischen, Umwelt schonenden Ressourcen erzeugen. Bei entsprechender Einbindung in<br />
Tourismuskonzepte der <strong>Verbandsgemeinde</strong> könnte das naturnahe Image der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong><br />
weiter geschärft werden. Durch die Nutzung der Windenergie können sich also durchaus Synergieeffekte<br />
ergeben, die insgesamt zu einer positiven und nachhaltigen Entwicklung der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Stromberg</strong> beitragen.<br />
In § 3 der Naturpark-Verordnung heißt es als Zusammenfassung des Schutzzweckes: "Längerfristiges<br />
Ziel ist ein landschaftsgerecht entwickeltes und dauerhaft gesichertes Gebiet, das herausragenden ökologischen<br />
Wert besitzt und in dem in vorbildhafter und ausgewogener Weise Naturschutz, nachhaltige<br />
Nutzung, Erholung und Gesundheitsförderung praktiziert werden".<br />
Auch (und gerade) als Mitglied des Trägervereins Naturpark Soonwald-Nahe e.V. meint der<br />
<strong>Plan</strong>ungsträger, durch die Ermöglichung der Herstellung der genannten hohen Mengen an klimaneutralem,<br />
umweltverträglichen Strom sehr wohl zu einer ´nachhaltigen Nutzung` und – global betrachtet –<br />
somit auch zur ´Gesundheitsförderung` beizutragen (indem geholfen wird, umwelt- und gesundheitsschädlichere<br />
Stromerzeugungsformen zurückzudrängen).<br />
Gerade auch unter den Aspekten Nachhaltigkeit und Gesundheitsvorsorge fühlt sich der <strong>Plan</strong>ungsträger<br />
somit verpflichtet, derart windhöffige <strong>Stand</strong>orte wie die nun ausgewiesenen für die Erzeugung<br />
von abgasfreiem Strom zu nutzen.<br />
Auch die Vereinbarkeit mit dem Naturschutz bzw. der zu sichernden "Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
einschließlich des pflanzlichen und tierischen Artenreichtums " erscheint gemäß der Ausführungen<br />
des Umweltberichtes durchaus gewährleistet, und schließlich stehen Windenergieanlagen im<br />
Naturpark – wie oben erläutert - nicht unbedingt dem Erholungsgedanken entgegen, sondern können<br />
diesen sogar fördern.<br />
Somit verbleibt nach Auffassung des <strong>Plan</strong>ungsträgers als einziges Schutzzweck-Ziel der Naturpark-<br />
Verordnung, das der Errichtung von WEA ggf. tatsächlich entgegen stehen könnte, die Bewahrung der<br />
"landschaftlichen Eigenart und Schönheit mit ausgedehnten Waldgebieten, Bergen, Wiesen- und Bachtälern,<br />
artenreichen Biotopen". Die landschaftliche Eigenart sowie die diese konstituierenden genannten<br />
Biotopstrukturen gehen durch die möglichen 10 Windenergieanlagen im Norden bzw. am nördlichen<br />
Rand des Naturparks nicht verloren; die landschaftliche Eigenart wird aber fraglos verändert. Für viele,<br />
vermutlich für die Mehrzahl der Betrachter mag dadurch auch die zu bewahrende ´Schönheit` leiden,<br />
wobei die subjektive Komponente jeder ästhetischen Beurteilung auch andere Bewertungen zulassen<br />
kann.<br />
Aber selbst wenn der <strong>Plan</strong>ungsträger von dem (in der Rechtsprechung zum Verunstaltungsbegriff als<br />
Maßstab einschlägig genannten) "durchschnittlich gebildeten, für ästhetische Eindrücke offenen<br />
Betrachter" annimmt, dass dieser die Windenergieanlagen ausschließlich als ´erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Landschaftsbildes` bewertet (wie es im Umweltbericht formuliert ist), so nimmt er diesen<br />
Nachteil in der Abwägung in Kauf, da der hier (aufgrund der im Umweltbericht prognostizierten Effizienz<br />
und der daraus resultierenden nachhaltigen gesamtökologischen Gunstwirkungen) an diesem<br />
<strong>Stand</strong>ort überragende Belang der Förderung der regenerativen Energien seiner Auffassung nach höher<br />
zu gewichten ist.<br />
DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung